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Freitag Pankraz · Ständerat · 2012-11-29

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2012-11-29

Wortprotokoll

Ich bin für Eintreten und unterstütze grundsätzlich die Linie der Kommission. Als Nichtmitglied der Kommission möchte ich mich auf ein Thema konzentrieren, nämlich die Finanzierung des direkten Gegenentwurfes. Mit Blick auf die Zukunft hat für mich die Verkehrsinfrastruktur nach dem Bereich Bildung und Forschung die höchste Priorität. Das heisst, die nötigen Mittel sind, soweit tragbar, zur Verfügung zu stellen. Auch ich würde eine analoge, transparente und langfristige Finanzierung im Strassenbereich begrüssen, sie ist ja meines Wissens auch in Erarbeitung.

Bei der Finanzierung gemäss der Botschaft begrüsse ich ausdrücklich den Verzicht auf Änderung der Rückzahlung und Verzinsung für die bisherigen Eisenbahn-Grossprojekte. Das hat auch mit Glaubwürdigkeit gegenüber dem Volk zu tun. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,1 Prozentpunkt ist keine tolle Lösung, aber eine realistische, und wenn das Volk Ja dazu sagt, ist sie auch ordnungspolitisch korrekt.

Ein anderer Teil der Finanzierung macht mir allerdings etwas Sorgen, und zu diesem Teil habe ich Fragen. Der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer soll ja neu auf maximal 3000 Franken beschränkt werden. In meinem Kanton gibt es relativ viele Pendlerinnen und Pendler, die in den Raum Zürich fahren. Sie haben, wenn sie den öffentlichen Verkehr benutzen, meistens Generalabonnements. Ein Generalabonnement zweiter Klasse kostet 3350 Franken, ein Generalabonnement erster Klasse 5350 Franken. Wenn die Vorlage so durchkommt, kann man also ein Generalabonnement zweiter Klasse nicht mehr ganz abziehen, von einem Generalabonnement erster Klasse noch gut die Hälfte. Und wenn nun jemand in einem Gebiet wie meinem, in einer ländlichen Region, auf das Auto angewiesen ist, wegen unregelmässiger Arbeitszeiten oder insbesondere wegen einer weniger guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr, dann heisst das gemäss der Anleitung für die Steuererklärung des Kantons Glarus etwa Folgendes: Pro Arbeitstag sind maximal noch etwa 13 Franken abziehbar.

Zur direkten Bundessteuer: Ich gehe davon aus, dass diverse Kantone dann vermutlich eine neue Regelung übernehmen würden. Aber alleine, wenn man das hier ansieht, bedeutet das, dass dies dann noch für knapp zwanzig Kilometer mit dem Auto reicht oder, mit einer Hin- und Rückfahrt, noch etwa für zehn Kilometer. Es sind dann natürlich sehr viele Menschen, die das betrifft. Gemäss Botschaft soll dieses System dem Bund jährlich etwa 200 Millionen Franken bringen und den Kantonen, weil sie 17 Prozent der Bundessteuer kriegen, auch noch etwa 40 Millionen. Darum habe ich in diesem Zusammenhang zwei Fragen an unsere Frau Verkehrsministerin:

1. Wen, und damit meine ich die Personen und die Regionen, betrifft dieser Abzug konkret und in welcher Art? Dahinter steht meine Befürchtung, es sei insbesondere mein Kanton, mit anderen zusammen, den das betrifft.

2. Kann es bei Einzelfällen, z. B. bei schlechter Verkehrserschliessung oder aus anderen nachgewiesenen Gründen, die Möglichkeit von Ausnahmen vom Maximalabzug geben? Je nach Antwort, das ist meine Überlegung, könnte sich dann insbesondere der Zweitrat noch einmal intensiv mit dieser Thematik beschäftigen.