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Graf Maya · Nationalrat · 2013-06-05

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Ich möchte zu einem Geburtstag gratulieren: Unser Generalsekretär feiert heute seinen Geburtstag, und wir wünschen ihm dazu viel Glück und gute Gesundheit! Sie können es sicher kaum glauben, aber Herr Lanz erreicht heute sein Rentenalter. Trotzdem ist er bereit, für uns bis Ende der Session zu arbeiten. Wir werden ihn am Ende der dritten Sessionswoche gebührend verabschieden. (Beifall)

[VS]

[VS]

3. Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur

3. Loi fédérale sur le financement et l'aménagement de l'infrastructure ferroviaire

[VS]

Titel und Ingress, Ziff. II Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Titre et préambule, ch. II introduction

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Ziff. 1 Art. 26

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Bst. a, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag der Minderheit I

(Candinas, Amherd, Barthassat, Chopard-Acklin, Hodgers, Nordmann, Rytz Regula)

Abs. 1 Bst. a

a. ... bis zu einem Maximalbetrag von einem Generalabonnement 2. Klasse für Fahrten ...

[VS]

Antrag der Minderheit II

(Quadri, Binder, Giezendanner, Killer Hans, Hurter Thomas, Landolt, Regazzi, Rickli Natalie, Wobmann)

Abs. 1 Bst. a

Unverändert

[VS]

Antrag der Minderheit III

(Grossen Jürg, Gasser)

Abs. 1 Bst. a

Aufheben

[VS]

Antrag Fässler Daniel

Abs. 1 Bst. a

a. ... von 10 000 Franken für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Die ersten 2000 Franken sind nicht abzugsberechtigt;

Schriftliche Begründung

Der Bundesrat möchte mit der Fabi-Vorlage die Nutzer und Nutzniesser der Eisenbahninfrastruktur stärker an der Finanzierung beteiligen. Dieses Ziel wird mit der Beschränkung des Fahrkostenabzuges bei der direkten Bundessteuer unterlaufen. Die Beschränkung des Pendlerabzuges auf den Maximalbetrag von 3000 Franken trifft alle Pendler. Dies ist für jene besonders stossend, die in ländlichen Gebieten mit ungenügendem Arbeitsplatzangebot und ohne ein angemessenes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln wohnen. Wer weiter als 10 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnt und für den Arbeitsweg sein privates Auto benützt, wird sogar noch stärker zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur beigezogen als regelmässige Pendler mit dem öffentlichen Verkehr. Um trotzdem genügend Mittel zu generieren, soll der Fahrkostenabzug erst ab einem Betrag von 2000 Franken geltend gemacht werden können und auf maximal 10 000 Franken beschränkt werden. Damit werden die Pendler mit dem öffentlichen Verkehr effektiv zur Finanzierung beigezogen, und das Langstreckenpendeln wird im Vergleich zu heute steuerlich weniger begünstigt.

[VS]

Ch. 1 art. 26

Proposition de la majorité

Al. 1 let. a, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition de la minorité I

(Candinas, Amherd, Barthassat, Chopard-Acklin, Hodgers, Nordmann, Rytz Regula)

Al. 1 let. a

a. ... jusqu'à concurrence du prix d'un abonnement général 2e classe;

[VS]

Proposition de la minorité II

(Quadri, Binder, Giezendanner, Killer Hans, Hurter Thomas, Landolt, Regazzi, Rickli Natalie, Wobmann)

Al. 1 let. a

Inchangé

[VS]

Proposition de la minorité III

(Grossen Jürg, Gasser)

Al. 1 let. a

Abroger

[VS]

Proposition Fässler Daniel

Al. 1 let. a

a. ... les frais de déplacement nécessaires entre le domicile et le lieu de travail jusqu'à concurrence de 10 000 francs. Les 2000 premiers francs ne sont pas déductibles;

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