Hess Hans · Ständerat · 2001-09-26
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Die Parlamentarische Initiative Schmid Carlo verlangt eine Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) im Bereich der Werbebestimmungen für private Fernsehsender, indem sie einerseits eine Lockerung der Regelung für die Unterbrecherwerbung verlangt und anderseits auch Werbung für Alkoholika zulassen will. Sie lehnt sich dabei an die entsprechende Konvention des Europarates an, welche die Schweiz unterzeichnet hat. Die Mehrheit unserer Kommission hält eine vorgezogene Revision der genannten Bestimmungen für sinnvoll und auch notwendig, da die Totalrevision des RTVG angesichts der unterschiedlichen Interessenlagen umstritten ist und voraussichtlich eine relativ lange Zeit beanspruchen wird. Eine rasche Verbesserung der Werbemöglichkeiten für Privatfernsehsender ist indessen angezeigt.
Unbestritten ist in der Kommission die Lockerung der Regelung für die Unterbrecherwerbung. Umstritten ist die Zulassung der Werbung für Alkoholika. Aber auch hier hat die Mehrheit der Kommission Ja gesagt. Sie will für die Schweizer Fernsehveranstalter und die ausländischen Fernsehanbieter gleich lange Spiesse schaffen. Bekanntlich darf in den Fernsehsendungen des umliegenden deutschsprachigen Auslands für alkoholische Getränke geworben werden. Durch ausländische Fernsehkanäle gelangt diese Werbung auch in die Schweizer Fernsehstuben. Wir führen also mit der vorgesehenen Revision des RTVG nichts ein, was nicht schon vorhanden wäre; wir schaffen lediglich gleiches Recht für die schweizerischen Bewerber auf dem gleichen Markt.
Ich beantrage Ihnen deshalb namens der Mehrheit der Kommission, der Initiative Folge zu geben.