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Lombardi Filippo · Ständerat · 2001-09-26

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Meine Interessenbindungen sind bekannt. Ich leite ein Regionalfernsehen und bin Präsident von Telesuisse, dem Verband der Schweizer Privatfernsehen. Wir haben zurzeit noch 18 Mitglieder. In wenigen Wochen, am 30. November 2001 - es ist bekannt -, werden wir nur noch 17 Mitglieder haben, weil Tele24 eingestellt wird.

Ich hoffe, ich werde keine weiteren Mitglieder verlieren, bis wir endlich zur Gesamtrevision des RTVG kommen können. Diese Gesetzesrevision war für 2004 vorgesehen. Neulich habe ich von der Direktion des Bakom erfahren, dass die Botschaft erst auf Sommer 2002 und das Inkrafttreten nicht mehr vor dem 1. Januar 2005 zu erwarten sind. Ich teile deshalb die Meinung von Herrn Kollege Leuenberger nicht. Eine vorgezogene Teilrevision macht Sinn, wenn sie den Privatveranstaltern in der Schweiz eine Überlebenschance einräumt.

Diese Lösung wird bestimmt nicht alles lösen. Besonders den kleinen Regionalfernsehen, die über einen geringen Markt verfügen, wird durch eine Lockerung dieses Werbeverbotes nicht genügend geholfen. Sie werden nach wie vor auf ein Gebührensplitting angewiesen sein. Das haben wir auch auf Anhieb gesagt.

Nur, wir vertreten eben die Interessen von Hunderten von Kollegen, die in diesem Bereich arbeiten, die einen Beitrag an den Pluralismus in diesem Land leisten. Es gibt wenig zu lachen, Herr Kollege Leuenberger, wenn wir vielleicht einmal auf Hunderte von Arbeitsstellen verzichten müssen, weil wir die Lösungen nicht zeitgerecht gefunden haben.

Ich spreche nicht von Herrn Schawinski. Er wird in wenigen Wochen nicht mehr Mitglied unseres Verbandes sein. Telesuisse hat nie Aufrufe zu illegalen Lösungen unterstützt. Wir haben uns immer im Rahmen der Gesetzgebung bewegt. Wir haben unsere Stellungnahmen auch in die Vernehmlassung gegeben.

Wenn wir das heute besprechen, können wir nur einen Entscheid fällen: entweder der Initiative Folge geben oder nicht. Wir können deshalb gewisse unterschiedliche Komponenten der Initiative nicht trennen. Es wird dann - in der Abstimmung - Sache unseres Rates sein, ob wir nur die Zulassung der Unterbrecherwerbung wollen oder auch das Alkoholwerbungsverbot lockern wollen. Dies wird dann in einer späteren Diskussion behandelt werden. Wir müssen uns heute einfach über das Prinzip entscheiden. Wollen wir der Initiative Folge geben oder nicht?

Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Privatfernsehsender in der Schweiz mehrfach unter unlauterem Wettbewerb leiden müssen. Nicht nur gegenüber der SRG, die gewisse gesetzliche Vorteile hat, sondern auch gegenüber den ausländischen Sendern, die nahezu 60 Prozent des Marktanteils in diesem Werbebereich besetzen, während die Privatfernsehsender, von denen wir sprechen, im Moment nur 5 Prozent davon besetzen können. Weiter sind die Privatfernsehsender gegenüber allen anderen Werbeträgern [PAGE 584] benachteiligt, gegenüber den Zeitungen, der Plakatwerbung usw. Es würde niemandem in den Sinn kommen, ein allgemeines Alkoholwerbeverbot über Zeitungen, Plakate oder Kinos zu verhängen. Hingegen findet man es richtig, dass die Privatfernsehsender unter diesem Verbot stehen müssen.

Deshalb bitte ich Sie, der Initiative Schmid Carlo Folge zu geben. Sie liegt im Interesse nicht nur der Schweizer Privatfernsehsender, sondern z. B. auch der Schweizer Wein- und Bierproduzenten, die gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten im Moment benachteiligt bzw. gezwungen sind, ihre Werbung in der Schweiz über ausländische Sender auszustrahlen. Die Initiative schadet ja der SRG nicht. Sie hat gemeldet, dass sie keine Probleme mit dieser Lösung hätte.