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Stähelin Philipp · Ständerat · 2001-09-26

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Der Staatsvertrag mit Deutschland über den Überflug des deutschen Gebietes nördlich des Flughafens Kloten ist durch die Ereignisse des 11. Septembers 2001 und deren Auswirkungen auf die Luftfahrt im Allgemeinen und die Swissair im Besonderen sowie auf den Flughafen Kloten relativiert und in den Hintergrund gerückt worden. Damit ist längerfristig aber die Bedeutung der Vereinbarung für die Anbindung unseres Landes an den internationalen Luftverkehr keineswegs geschwunden, ganz im Gegenteil. Aufgrund der offensichtlich geradezu gewaltigen aktuellen Schwierigkeiten der Swissair haben wir wohl alles Interesse daran, die Bedingungen rund um den Flughafen Kloten für die Swissair, aber auch für alle anderen Fluggesellschaften genügend attraktiv zu erhalten, damit der Flughafen Kloten nicht in die "dritte Liga" absteigt und die Schweiz luftverkehrspolitisch nicht ins absolute Abseits gelangt. Ebenso ist der von den Verkehrsministern ausgehandelte Vertrag mit den Ereignissen der vergangenen Tage und Wochen inhaltlich keineswegs besser geworden.

Hingegen hat ganz offensichtlich der Druck in Bezug auf allfällige einseitige Massnahmen Deutschlands auf die Schweiz abgenommen, da sich die Anzahl der Flugbewegungen und insbesondere der Anflüge über dem Schwarzwald reduziert hat und wohl noch für einige Zeit auf tiefem Niveau verharren wird. Dies könnte uns die Gelegenheit geben, die Bedingungen des Staatsvertrages noch einmal in grösserer Ruhe zu überdenken. Dabei geht es zum einen um die Auswirkungen der bilateralen Verträge auf die Vereinbarung. Wir haben es von Kollege Schweiger gehört: Die Ratifizierung der bilateralen Verträge kann nun durchaus abgewartet werden, und wir können in der Folge auch zur angestrebten Beurteilung der Vereinbarkeit des Luftverkehrsabkommens mit dem EU-Recht durch Brüssel kommen. Mit der Paraphierung dieses Vertrages kann unter diesen Umständen durchaus noch etwas zugewartet werden. Eile tut hier nicht mehr Not.

Wichtiger ist mir aber, dass wir durch die Verschnaufpause, die wir nun doch zu erhalten scheinen - auch wenn deren Umstände alles andere als erfreulich sind -, die Möglichkeit haben, nochmals das Grundproblem aufzugreifen: Das auf der Anzahl der Flugbewegungen beruhende Konzept des Staatsvertrages stellt ein Auslaufmodell dar und steht weder mit dem schweizerischen noch mit dem deutschen internen Umweltrecht in Einklang. Unter diesen Umständen und in Berücksichtigung auch der Tatsache, dass in München das Regime gerade von den Flugbewegungen auf die Lärmimmissionen umgestellt worden ist, dürfen wir uns nicht einfach mit der Ablehnung unserer Forderung nach einer Basierung des Staatsvertrages auf der Lärmmenge durch die deutsche Seite zufrieden geben. Das liegt für mich auf der Hand.

Dies umso mehr, als auf deutscher Seite durchaus Verständnis für eine Umstellung gezeigt wird: Gerade letztes Wochenende hatte ich Gelegenheit, anlässlich eines Treffens der christdemokratischen Parteien des Bodenseeraumes mit deutschen Politikern der Gemeinde-, Landes- und Bundesebene dieses direkt betroffenen Gebietes zu sprechen. Gerade Vertreter des Hegau-Gebietes, der Gegend um Singen, und des Landkreises Konstanz sind einem Systemwechsel in unserem Sinne alles andere als abgeneigt. Sie befürchten nämlich zu Recht, dass nach den Einschränkungen des direkten Anflugs über den östlichen Schwarzwald nun mit den vorgesehenen Anflugrouten über Winterthur und Frauenfeld sie selbst, also der Raum nördlich des westlichen Thurgaus, viel stärker betroffen werden.

Das Hegau-Gebiet ist sinnigerweise wesentlich dichter besiedelt als der Schwarzwald, und dass die Flugzeuge etwas höher fliegen, bleibt eher ein schwacher Trost. Auch solche Stimmen können nun noch gehört werden und könnten auch in Deutschland zu einem Umdenken führen. Auch hier handelt es sich um Direktbetroffene, die zu konsultieren sind.

Ein auf Lärmbegrenzung gründendes System wird auch von diesen Nachbarn und nicht nur in der Schweiz als zukunftsträchtiger angesehen. Die Kontakte mit allen deutschen Direktbetroffenen wie auch mit den Schweizern müssen nun wesentlich intensiver gepflegt werden als bisher, auch wenn hier nicht die Ebene des völkerrechtlichen Partners, also Berlin, angesprochen wird. Es könnten hierzu durchaus auch die Grenzkantone beigezogen werden.

Selbst wenn es im Übrigen zum vorgesehenen Vertragsabschluss kommen sollte, so sind, meine ich, unsere Anstrengungen für ein besseres - weil auf einem Lärmkorsett basierend - Einigungswerk nicht aufzugeben. Der Staatsvertrag darf selbst nach einem allfälligen Abschluss nicht als Regelung für alle Ewigkeit angesehen werden. Er ist jährlich kündbar, und er ist ausdrücklich für Anpassungen offen angelegt. Ich unterstütze die Empfehlung Schweiger auch, um den Bundesrat dazu anzuhalten, unverdrossen auf eine ringsum faire, auf den Lärmimmissionen beruhende Lösung zu drängen. Der nun präsentierte Vertragsentwurf bringt diese faire Lösung nicht.