Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-05

Wortprotokoll

Es sind angenehme Diskussionen hier in diesem Saal.

Beim Block 3 im Entwurf 2 geht es ja auch darum, was wir in die Verfassung schreiben. Hier sind, glaube ich, viele Anträge gut gemeint und gehen in eine richtige Richtung, aber sie gehören nicht in die Verfassung.

Ich beginne mit dem Antrag der Minderheit I (Gasser) zu Artikel 81a: Ich war schon im Ständerat unglücklich, dass man in diesen Grundsatzartikel noch die Seilbahnen einbaute. [PAGE 800] Man sagt im Beschluss des Ständerates, dass Bund und Kantone für ein ausreichendes Angebot an öffentlichem Verkehr auf Schiene, Strasse und bei den Seilbahnen sorgen. Jetzt kommt mit dem Antrag der Minderheit I dann noch eine Spezialbestimmung für die Verkehrsverlagerung hinzu. Weshalb nimmt man nicht auch die Zahnradbahnen auf? Sie fehlen hier in der Auflistung noch. Es gibt relativ viele Spezialbahnen, gehören diese nicht auch zum öffentlichen Verkehr? Wenn Sie hier beginnen, die einzelnen Verkehrsträger herauszulösen oder speziell im Bereich des öffentlichen Verkehrs zu betonen, dann ist das problematisch.

Dies ist umso mehr der Fall, als wir - das möchte ich hier anbringen - bei den Seilbahnen etwa 1796 Anlagen haben. Diese wollen Sie jetzt auf Verfassungsebene flächendeckend Bund und Kantonen aufbürden und sagen, dass wir sie erhalten müssen. Super! Auch wenn eine Anlage völlig unrentabel ist, müssen wir irgendwie schauen, dass all diese Anlagen eine Zukunft haben. Ist das wirklich Ihr Wille? Es kostet etwas! Wir haben auch Sesselbahnen, es sind 347 Anlagen. Soll deren Erhaltung dann nicht der Fall sein, obwohl sie touristisch auch wichtig sind? Die Zahnradbahnen habe ich schon erwähnt. Das scheint mir wirklich verunglückt zu sein, aber genau das wollen Sie in die Verfassung hineinschreiben.

Was den Antrag der Minderheit I (Gasser) betrifft, so möchte er jetzt noch die Verkehrsverlagerung im Grundsatz fördern. Wir haben in der Verfassung den Grundsatz, dass der alpenquerende Güterverkehr auf der Schiene erfolgt. Was bringt dann diese Ergänzung zusätzlich? Sie bringt die zusätzliche Verpflichtung für Bund und Kantone, jeglichen Güterverkehr, auch jeglichen Binnengüterverkehr zu fördern. Das wäre eine klare Ergänzung und Ausweitung der bisherigen Verlagerungspolitik.

Zur Verlagerungspolitik diskutieren wir hier alle zwei Jahre einen Bericht, und darin geht es primär um den Binnengüterverkehr. Für den alpenquerenden Güterverkehr sind wir ja bei 61 Prozent Schiene. Für den Binnengüterverkehr haben wir ganz andere Zahlen, da sind wir, alles eingerechnet, bei etwa 40 Prozent. Das ist wesentlich mehr als das, was andere Staaten aufweisen.

Entschuldigung, aber Sie bestellen relativ viele Bücher und Bioprodukte unseres Detailhandels online. Wie kommt das zu Ihnen nach Hause - auf der Schiene oder auf der Strasse? Sie werden im Binnengüterverkehr immer einen grossen Anteil Strasse haben, denn im Binnengüterverkehr ist die letzte Meile immer die Strasse.

Wir fördern den Binnengüterverkehr weiter. Der Bundesrat hat dazu eine Vorlage in der Vernehmlassung, und zwar zum Güterverkehrsgesetz, denn dort gehört das hin. Heute ist ein Haupthandicap, dass der Güterverkehr gegenüber dem Personenverkehr keine Priorität hat. Er ist sekundär, das ist politisch bisher so gewollt. Er hat entsprechend schlechte Trassenzuteilungen, und viele Güterwagen stehen stundenlang in den Rangierbahnhöfen, weil der Personenverkehr Priorität hat. Wenn wir Kapazitäten auf den Schienen haben, auch auf den Schienen, die Sie jetzt ausbauen, ist das primär - das ist politisch so gewollt - immer für die Beförderung von Personen, nicht von Gütern.

Ich habe es hier schon einmal gesagt: Der Tatbeweis steht Ihnen jetzt bevor. Wir schlagen eine Netzplanung vor. Wir schlagen vor, dass der Güterverkehr bessere Trassen bekommt, dass man den Güterverkehr bei den vorhandenen Kapazitäten besser berücksichtigt. Aber lösen Sie bitte zuerst dieses Problem auf Gesetzesstufe. Wenn Sie das schaffen, können Sie sagen: "Okay, wir gehen eine Stufe höher, auf die Ebene der Verfassung." Aber was Sie hier vorschlagen, ist meines Erachtens ziemlich gefährlich und entspricht in keiner Art und Weise dem Schienengüterverkehr in der Fläche. Mit dieser Formulierung unterscheiden wir nicht mehr zwischen Transitverkehr und Binnengüterverkehr. Deshalb lehnt der Bundesrat diesen Minderheitsantrag I (Gasser) ab.

Ich komme zum Antrag der Minderheit II (Regazzi) - ich binde hier Bemerkungen zu den Anträgen der Minderheiten I (Fluri) und III (Quadri) ein -: Es ist ein berechtigtes Anliegen, dass wir bei der Planung im Verkehrsbereich Formen der engen Zusammenarbeit finden. Für uns erstreckt sich die Zusammenarbeit selbstverständlich auf die Kantone, die Städte und auch die grossen Gemeinden. Es ist für uns selbstverständlich, dass auch die Verlader, die Transportunternehmen berücksichtigt werden. Das gehört in der Schweiz nicht nur zum guten Ton, sondern ist Usanz. Das passiert heute schon, ohne dass Sie es in der Verfassung festgeschrieben hätten.

Auch hierzu ist wieder zu fragen: Wenn Sie jetzt in der Verfassung in Bezug auf den öffentlichen Verkehr solche Strukturen festschreiben wollen, weshalb dann nicht auch bezüglich der Gesundheit, weshalb nicht bezüglich der Strasse, weshalb nicht bezüglich der Bildung? In diesen Bereichen spielen die Städte und Gemeinden eine wesentliche Rolle bei Planung und Umsetzung. Weshalb möchten Sie also hier in der Verfassung plötzlich einen völligen Systemdurchbruch vorsehen und die Gemeinden einbeziehen? In der Verfassung halten wir uns an die institutionelle Trennung der drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden. Wir halten uns daran, dass die Kantone selber bestimmen, mit wem und mit welchen Instrumenten sie ihre Planungen vornehmen. Wie die Kantone mit ihren Städten und Gemeinden umgehen, wie sie sich organisieren, ist Bestandteil der Kantonsautonomie. Das gilt für alle Bereiche, in denen die Kantone zuständig sind.

Deshalb ist das, was hier vorgeschlagen wird, gut gemeint und könnte, wenn man es betonen will, auf Gesetzes- oder Verordnungsebene festgehalten werden - für uns ist es eigentlich selbstverständlich -, aber bitte nicht in der Verfassung. Das wäre dann wirklich ein Systemdurchbruch, wäre staatspolitisch falsch und würde die Kantonsautonomie beschränken.

Kommen wir zu den Verladern: Ja, die sind wichtig, gerade bei der Güterverkehrspolitik. Wir haben seit gut anderthalb Jahren auch einen runden Tisch, an den wir nicht nur die Verlader einladen, sondern auch die Betreiber der Rheinhäfen, die Terminalbetreiber oder andere Akteure. Sie alle sind für uns extrem wichtige Partner, damit wir richtig entscheiden; mit ihrer Hilfe können wir prüfen, ob wir unsere Arbeit richtig machen, wie wir die Verlagerungspolitik verbessern können, ob die Terminals am richtigen Ort stehen, ob sich die Branche einig ist usw.

Sie erlebten das jetzt, als sich das BAV auch in die Diskussion über das Gateway Limmattal, das umstritten ist, einmischte. Das ist ein typisches Beispiel, bei dem wir gesagt haben: Die Schweiz ist klein, wir haben Gott sei Dank kurze Wege; sitzen wir zusammen. Denn es ist jetzt wichtig, dass sich die Akteure einig sind, damit diese Investition dann nicht am falschen Ort, falsch konzipiert oder mit einem falschen Businessmodell getätigt wird. Das machen wir ohne Verfassungsgrundlage, denn es ist völlig normal in der schweizerischen Politkultur. Umgekehrt wäre es dann einfach schwierig, die Verlader auf die gleiche Ebene zu stellen wie die Transportunternehmen und beide noch auf die gleiche Ebene wie die Kantone. Das ist für mich staatspolitisch wirklich falsch und gehört deshalb nicht in die Verfassung. Deshalb muss ich diese Anliegen, so gut sie gemeint sind, sobald sie die Verfassungsebene betreffen, ablehnen.

Zum nächsten Punkt: Da bin ich jetzt froh um das Votum von Herrn Giezendanner. Die Formulierungen hier sind immer "Bund und Kantone sorgen dafür", und das noch flächendeckend. Sie wissen, wo wir im Güterverkehr sind - wir haben enorm viele Einzelwagenladungspunkte in peripheren Gebieten. Da mussten wir mit SBB Cargo auch über die Bücher, denn Bedienpunkte mit einem Container pro Woche kann man nicht betreiben. Das sind dermassen grosse Defizite, die können wir auch dem Steuerzahler in dieser Form nicht zumuten. Da gibt es zum Teil andere Ideen oder einen Service, mit dem man mit den Kunden bessere Lösungen findet.

In diesem Prozess sind wir. In diesem Prozess müssen wir den Güterverkehr - und das werden wir mit Ihnen im Rahmen dieser Gesetzesvorlage besprechen - besser organisieren und optimieren. Wenn Sie jetzt hier flächendeckende [PAGE 801] Strukturen vorschreiben, dann werden wir vom Muotathal bis ins Calancatal, bis ins Urserental diese Strukturen aufrechterhalten müssen. Das wird dann schwierig; da kann ich Ihnen jetzt schon das Preisetikett anhängen, das ist nicht eingerechnet. Die Transporteure werden Freude haben. Es gibt dann jede Woche eine gute Flasche Wein für Herrn Giezendanner und seine Kolleginnen und Kollegen. Aber das hat in dieser Vorlage keinen Platz. Dann kommen Sie wieder in die Diskussion "Personenverkehr kontra Güterverkehr" und der Staat solle ja nicht einfach subventionieren. Wenn man im Güterverkehrsbereich eine gewisse Struktur will, dann werden wir das diskutieren müssen, dann ist das eine Abgeltung, welche die öffentliche Hand vornimmt, welche wir mit Steuergeldern machen, wie beim regionalen Personenverkehr.

Das streben wir an. Doch jetzt eine flächendeckende Struktur per Bundesverfassung zu zementieren geschähe wirklich zum völlig falschen Zeitpunkt; das wäre vor allem nicht durchdacht angesichts der kommenden Gesetzesvorlage, in der wir exakt diese Themen mit Ihnen diskutieren möchten und auch die Fragen, was politisch klug ist, was wir hier erreichen können und mit Steuergeldern bezahlen oder was die Branche bereitstellen muss. Deshalb muss ich Ihnen auch diese gutgemeinten Anträge, die sich auf die Bundesverfassung beziehen, zur Ablehnung empfehlen.

Kommen wir zum Antrag der Minderheit Huber zu Artikel 87a Absatz 2bis, der eine Fondsbefristung vorsieht. Ich bin mit Ihnen einig, Frau Nationalrätin, und das ist die Haltung des Bundesrates, dass wir in der Regel gegen neue Fonds sind. Deshalb wird hier auch kein neuer Fonds geschaffen, sondern es werden bestehende umstrukturiert. Wir sind aber ebenso überzeugt, dass es hier keinen Sinn macht, den Fonds zu befristen. Wir haben in der Vergangenheit gelernt, dass Infrastrukturprojekte langfristige Projekte sind; man braucht Rechtssicherheit in der Planung, Projektierung und Realisierung. Es gibt immer wieder Rechtsverfahren, die das verzögern. Es braucht hier also Investitions- und Rechtssicherheit, was wir nur mit einem unbefristeten Fonds erreichen. Wir können mit dem Fonds eine Daueraufgabe des Bundes - die Bahninfrastruktur ist eine solche Daueraufgabe des Bundes - besser koordinieren und leiten.

Sie haben gesagt, dass das dann nicht mehr antastbar sei. Da bin ich nicht mit Ihnen einverstanden. Das Parlament, das haben wir bis anhin nicht wirklich diskutiert, wird nämlich jedes Jahr mit dem Budget entscheiden, wie viel LSVA-Gelder in diesen Bahninfrastrukturfonds geleitet werden. In diesem Bereich greift die Schuldenbremse, in diesem Bereich fasst das Parlament den konkreten Budgetbeschluss für die Überweisung der LSVA-Gelder in den Bahninfrastrukturfonds. Somit haben Sie dort eben auch die Einwirkungsmöglichkeit.

Es ist zweitens auch optimierbar. Wir legen Ihnen nämlich alle paar Jahre dann wieder die Ausbauschritte vor. Dort entscheiden Sie in voller Freiheit, wie viel Sie realisieren und wie viel Geld Sie dem Fonds entnehmen wollen; Sie entscheiden also sowohl über die Projekte als auch über den Verpflichtungskredit, den Sie freigeben. Das ist gute parlamentarische Arbeit. Insofern glauben wir, dass hier die unbefristete Fondslösung richtig ist.

Zum Minderheitsantrag Binder zu Artikel 85 - es geht um die Zweckbindung der LSVA -: Wir haben schon eingangs darüber diskutiert, Herr Nationalrat Binder. Ja, es ist die Verlängerung der Zweckbindung der LSVA-Gelder zugunsten des öffentlichen Verkehrs, das ist richtig. Was die Diskussion über die Wörter "Strassenverkehr" und "Landverkehr" anbelangt, spricht immerhin der Terminus "Landverkehrsabkommen", den wir mit der Europäischen Union haben, für "Landverkehr". Es ist für uns kein Grundsatzartikel, aber eine Anpassung, die im Lichte der Abkommen, die wir haben, sachgerecht ist.

Zum Antrag der Minderheit II (Candinas) zu Artikel 57: Hier bitte ich Sie schon, dieser Minderheit zu folgen. Wir haben ja in der Diskussion mit den Kantonen von Anfang an gesagt, dass es uns grundsätzlich relativ egal ist, wie die Kantone ihre 200 Millionen Franken bezahlen; wir haben verschiedene Instrumente und Varianten geprüft. Die Kantone, also die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs wie auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, haben sich im Mai, nach dem Antrag Ihrer Kommission, wirklich nochmals über dieses Dossier gebeugt. Sie bleiben dabei: Sie möchten die Publikumsanlagen finanzieren. Für uns ist es effektiv nicht sehr relevant, in welcher Art und Weise die Kantone bezahlen, für uns ist es wichtig, dass sie es tun.

Stellen Sie sich zudem vor, wie schwierig es für die Regierungen jener Kantone ist, die jetzt, in den ersten Phasen, vielleicht noch keine Projekte haben, vor ihre Parlamente hinzutreten und zu sagen: "Wir überweisen jetzt einen Betrag in diesen Fonds und bekommen für unsere Region keine Gegenleistung!" Diese Regelung ist für die Kantone eine Motivation. Bei Publikumsanlagen geht es sehr oft auch um Park-and-ride-Anlagen, um grössere Bauprojekte rund um einen Bahnhof herum. Es ist legitim, dass die Kantone im Sinne einer besseren Planung diese Mittel für die Projekte des öffentlichen Verkehrs einstellen; das ist nachvollziehbar.

Es wurde gesagt, es sei kompliziert. Ja, das dürfte es sein. Aber heute schon haben die SBB und das BAV, wenn man bei solchen Anlagen mit den Kantonen kooperiert, unzählige Werkverträge, unzählige Leistungsverträge abgeschlossen. Über die Grösse der Papierkörbe oder die Frage, wie viele Lampen es geben soll, bis hin zu Sicherheitsfragen. Da ändert sich mit der heutigen Praxis nicht sehr viel. Selbstverständlich gibt es hier auch Bestrebungen, gewisse Standards bei allen Bahnhöfen hinzukriegen. Auch das ist ein Prozess, dem sich die Kantone nicht widersetzen. Wir meinen deshalb, dass wir ohne Not die einhellige und mehrfach bestätigte Haltung der Kantone nicht bekämpfen sollten. Deshalb empfehle ich Ihnen, hier dem Antrag der Minderheit II (Candinas) zuzustimmen.

Dann schlussendlich noch zum Einzelantrag Fluri zu Artikel 3 des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur: Das sind Präzisierungen; darauf haben wir nichts zu entgegnen, das ist für uns in Ordnung.