Amherd Viola · Nationalrat · 2013-06-04
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-04
Wortprotokoll
Der Volksinitiative "für den öffentlichen Verkehr" geht es um die Förderung des öffentlichen Verkehrs auf Schiene, Strasse und Wasser sowie die Güterverkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene. Gegen diese Ziele ist nichts einzuwenden. Trotzdem beantragen Bundesrat, Ständerat sowie die Mehrheit Ihrer KVF die Ablehnung der Initiative. Sie tun dies aber nicht einfach so, sondern sie stellen der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Die Initiative wird nicht etwa zur Ablehnung empfohlen, weil deren Ziel als falsch angesehen wird, sondern weil sie nicht zum anvisierten Ziel führt und weil sie dem bewährten Grundsatz der schweizerischen Verkehrspolitik, wonach Verkehrsträger wesensgerecht gefördert werden sollen, widerspricht. Aus der Umsetzung der Initiative würde sich eine einseitige Begünstigung des öffentlichen Verkehrs zulasten des motorisierten Individualverkehrs ergeben. Das heisst nichts anderes, als dass die beiden Verkehrsträger gegeneinander ausgespielt würden.
Die CVP/EVP-Fraktion steht zu einem starken öffentlichen Verkehr, aber ebenso zu einer leistungsfähigen Strasseninfrastruktur. Es soll immer dasjenige Verkehrsmittel eingesetzt werden, das am meisten Sinn macht. Aus dieser Überzeugung wehren wir uns dagegen, dass Schiene und Strasse gegeneinander ausgespielt werden. Es müssen beide Verkehrsträger langfristig finanziert werden. Mit der Initiative würden der Strasse dringend benötigte Mittel entzogen, und das Finanzierungsproblem der Schiene würde zum Teil, aber eben nur zum Teil gelöst. Denn selbst mit diesen zusätzlichen Mitteln wäre die Finanzierung der Schieneninfrastruktur langfristig nicht gesichert - dazu nur das Stichwort "Rückgang der Mineralölsteuererträge".
Kommt dazu, dass die Initiative in zwei Punkten einen Interpretationsspielraum offenlässt, der bei der Umsetzung Probleme bieten würde. Ein erster unklarer Punkt liegt in der Verteilung der zweckgebundenen Einnahmen aus der Mineralölsteuer. Die Initiative verlangt eine hälftige Teilung zwischen Strassenverkehr und öffentlichem Verkehr. Wenn man dann die Details anschaut, sieht man, dass diese fünfzig-fünfzig nicht unbedingt stimmen. Ein zweiter Punkt, der nicht ganz klar ist, betrifft die Frage, ob nur die Finanzierung von neuen Infrastrukturen oder auch die Finanzierung von Betrieb und Unterhalt abgedeckt ist.
Sie sehen, die Initiative legt wohl den Finger auf den wunden Punkt, nämlich auf die langfristige Sicherstellung der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs, sie beinhaltet aber einige Nachteile, die wir nicht in Kauf nehmen wollen.
Für unsere Fraktion ist klar, dass die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs auf eine gesunde Basis gestellt und dass diese nachhaltig gesichert werden muss, aber eben nicht zulasten des Strassenverkehrs, der im Gesamtkonzept unserer Verkehrspolitik auch eine wichtige Rolle spielt. Gerade in den Bergregionen gibt es manchmal keine Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes wichtig. Es ist auch wichtig, dass alle Landesteile gut erreichbar sind, denn damit wird der räumliche Zusammenhalt in unserem Land gefördert und unterstützt. Ein finanzierbares, leistungsfähiges, umweltfreundliches, wirtschaftliches und sicheres Schienen- und Strassennetz ist für unser Land von grosser Bedeutung.
Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, auf den vom Ständerat aufgepeppten direkten Gegenvorschlag des Bundesrates, d. h. auf die Vorlagen 2 bis 5, einzutreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit abzulehnen.
Der Gegenvorschlag ist eine überaus taugliche Alternative zur Initiative. Er schafft einen Bahninfrastrukturfonds, welcher die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs langfristig [PAGE 751] sichert und der gleichzeitig die Transparenz über den Geldfluss erhöht. Heute haben wir ein sehr kompliziertes Finanzierungssystem. Die Lösung, dass Substanzerhalt, Betrieb und Ausbau der Infrastruktur aus einem Topf bezahlt werden, lässt einen effizienteren Mitteleinsatz erwarten. Das heute bestehende Problem, dass der Substanzerhalt weit ins Hintertreffen geraten ist, sollte mit diesem Modell ausgemerzt sein. Resultate, wie sie das Netzaudit der SBB vor gut zwei Jahren gezeigt hat, müssen in Zukunft vermieden werden. Es geht nicht an, dass vor lauter Ausbaueuphorie Unterhalt und Betrieb vergessen werden und dass sich so ein Finanzkrater auftut.
Im Gegenentwurf wird neben der langfristigen Finanzierung auch ein Gesamtkonzept zum Ausbau der Bahninfrastruktur in Etappen festgelegt. Das strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (Step) zeigt die Langfristperspektive bis 2050 auf. Das Denken und Planen in einem längerfristigen Zeitraum ist insbesondere bei Infrastrukturprojekten das einzig Richtige. Nur so kann der Rechts- und Planungssicherheit genügend Rechnung getragen werden. Gleichzeitig stellt der direkte Gegenentwurf das Finanzierungsmodell für die vorgesehenen Projekte bereit. Es ist insgesamt eine ausgewogene, abgerundete Lösung, welche das Ausbauprogramm und die Finanzierung vorsieht. Die vom Ständerat beschlossene Lösung in Bezug auf den Projektausbau und die Finanzierung stellt einen sinnvollen Mittelweg zwischen dem Vorschlag des Bundesrates und den Wünschen der Kantone dar. Zur Finanzierung im Konkreten sowie zu den einzelnen Ausbauschritten werden wir uns in der Detailberatung äussern.
Noch ein Wort zu den Rückweisungsanträgen: Wenn wir diesen zustimmen, schieben wir die Vorlage für rund ein Jahr aufs Abstellgleis. Planungs- und Finanzierungslücken für die Bahn wären die Folgen. Dies können wir nicht verantworten, auch wenn unsere Fraktion für ein leistungsfähiges, langfristig finanziertes Strassennetz einsteht und ein zum Bahninfrastrukturfonds analoges Gefäss für die Strasse als sinnvoll erachtet. Die Departementsvorsteherin hat uns die Botschaft zur Strasse für diesen Sommer in Aussicht gestellt. In einem Interview in der "Sonntags-Zeitung" vom 19. Mai bestätigt Frau Bundesrätin Leuthard die Präsentation einer Vernehmlassungsvorlage zu einem solchen unbefristeten Strassenfonds. Wenn sie dies in Aussicht stellt, können wir uns darauf verlassen, dass das Versprechen zeitgerecht eingelöst wird. Wir haben somit keine Veranlassung, die zum Entscheid bereitstehende, vom Ständerat und von der Kommission vorberatene Fabi-Vorlage zurückzuweisen.
Ich bitte Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, bei Vorlage 1, das heisst dem Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für den öffentlichen Verkehr", dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und damit die Initiative zur Ablehnung sowie den direkten Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen. Ich bitte Sie ferner, auf die Vorlagen 2 bis 5 einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.