Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-06-04
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-06-04
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Maury Pasquier verlangt, dass die Kostenbeteiligung bei Mutterschaft generell aufgehoben wird, dies für die Zeitspanne von der dreizehnten Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Niederkunft. Diese KVG-Änderung betrifft die Kostenbeteiligung für Leistungen nach Artikel 29 KVG; zu diesen Leistungen zählen die Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, die Betreuung bei der Geburt, die Stillberatung und die Pflege des gesunden Neugeborenen. Diese KVG-Änderung betrifft auch die Kostenbeteiligung für Leistungen nach Artikel 25 KVG, also für die allgemeinen Leistungen bei Krankheit.
Die parlamentarische Initiative geht letztendlich zurück auf mehrere Motionen aus den Reihen der FDP-, der CVP- und der SP-Fraktion sowie der Fraktion der Grünen, die bereits 2006 und 2007 eine Korrektur der Ungleichbehandlung schwangerer Frauen im Rahmen der Auslegung des KVG forderten. Die Ungleichbehandlung besteht darin, dass Schwangerschaften ohne Komplikationen keiner Kostenbeteiligung unterliegen, während Schwangerschaften mit Komplikationen einer Kostenbeteiligung unterliegen.
Warum ist das so? Historisch war es so, dass für Schwangerschaft und Geburt bereits vor der Zeit des KVG keine Kostenbeteiligung vorgesehen war. Nach der Inkraftsetzung des KVG kam es aber zu verschiedenen letztinstanzlichen Urteilen, wonach eine Schwangerschaft mit Komplikationen gemäss Gesetz als Krankheit anzusehen sei, sodass die betroffenen Frauen eine Kostenbeteiligung zu tragen haben. Das führte nicht nur zu einer störenden, sondern auch zu einer unverständlichen und ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von schwangeren Frauen und Müttern, die [PAGE 740] während Schwangerschaft und Mutterschaft Komplikationen zu erleiden hatten.
Die parlamentarische Initiative Maury Pasquier war eine Folge dessen, dass wir diese Ungleichbehandlung im Rahmen der Beratung der Managed-Care-Vorlage beseitigen wollten. Jedoch wurde, wie Sie wissen, die Managed-Care-Vorlage abgelehnt und somit eben auch dieser Passus, nämlich die Aufhebung dieser Ungleichbehandlung. Er konnte nicht in Kraft gesetzt werden, obwohl eine klare Mehrheit des Rates dies wollte.
Der parlamentarischen Initiative Maury Pasquier wurde in der Kommission mit 18 zu 6 Stimmen Folge gegeben. Ursprünglich standen uns in der Diskussion zwei Varianten der Verwaltung gegenüber: Die Variante 1 wollte nur diejenigen Leistungen von der Kostenbeteiligung ausnehmen, die direkt die Mutterschaft und die Schwangerschaft betreffen. Das sind Schwangerschaftskomplikationen im eigentlichen Sinn. Daneben sollten gleichzeitig auftretende Krankheiten wie beispielsweise eine schon vor der Schwangerschaft bestehende Zuckerkrankheit nach wie vor der Kostenbeteiligung unterliegen. Die Variante 2 wollte sämtliche Leistungen während Schwangerschaft und Mutterschaft von der Kostenbeteiligung in einem bestimmten Zeitraum, den wir zu definieren hatten, ausnehmen. Wie Sie wissen, ist dieser Zeitraum gemäss parlamentarischer Initiative Maury Pasquier definiert ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Niederkunft. Dieser Variante 2 stimmte die Kommission mit 19 zu 4 Stimmen zu. Die Kommission erachtete die Abgrenzung von Schwangerschaftskomplikationen im eigentlichen, im engeren Sinn als nicht praktikabel und problematisch.
Noch kurz einige Worte zu den Kosten: Die Kostenschätzungen beliefen sich auf eine Spanne zwischen 5 und 33,6 Millionen Franken pro Jahr. Die Kosten sind deswegen schwierig abzuschätzen, weil wir die Daten nicht haben. Denn diejenigen Schwangerschaften, die heute eine Kostenbeteiligung bekommen, werden eben nicht als Schwangerschaft und Mutterschaft kodiert, sondern als Krankheit und können deswegen nicht zugeordnet werden. Daneben wissen wir nicht, wie viele Schwangere tatsächlich ihre Kostenbeteiligung bereits ausgeschöpft haben und auch bei einer Erkrankung deswegen keine Kostenbeteiligung mehr haben. Im ausgedehntesten Fall sind es 33,6 Millionen Franken, gerechnet auf einer Basis von 80 000 Geburten. Diese Summe entspricht 0,16 Prozent der Nettoleistungen der Versicherer. Eine Minderheit in der Kommission machte deswegen geltend, dass es sich bei dieser Initiative um eine Zunahme der Leistungsverpflichtungen der Versicherer handle, und beantragte Nichteintreten respektive Ablehnen.
Wie gesagt, die Kommission stimmte der parlamentarischen Initiative Maury Pasquier mit 18 zu 6 Stimmen zu, wobei die klare Aussage gemacht wurde, dass Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft zwischen der dreizehnten Woche und acht Wochen nach der Niederkunft unabhängig von Komplikationen und Verlauf nicht als Krankheit, sondern als Leistungen bei Mutterschaft gelten sollen und somit von der Kostenbeteiligung grundsätzlich ausgenommen sind.