Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-06-17
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-17
Wortprotokoll
Der Ständerat hat sich bei der Mehrzahl der Differenzen unserem Rat angeschlossen. Die gewichtigste Massnahme, bei der er sich uns angeschlossen hat, ist die Frage der Finanzierung der Publikumsanlagen. Wir haben da beschlossen, dass diese grundsätzlich durch den Bund und mit einem Pauschalbeitrag der Kantone von 500 Millionen Franken zu erfolgen hat. Der Ständerat hatte ursprünglich die Finanzierung und nicht nur die Mitfinanzierung der Publikumsanlagen durch die Kantone beschlossen. Hier hat er sich nun aber uns angeschlossen. Jetzt haben wir noch eine letzte Differenz bei der Frage der Aufnahme der Strecke Schaffhausen-Basel.
Herr Kollege Hurter, Sie können wirklich davon ausgehen, dass wir die Interessen der Region Basel-Stadt, Schaffhausen und generell der Ostschweiz nicht vernachlässigen. Auch wir sind alle Angehörige von irgendwelchen Regionen und haben alle Interessen, die jetzt mit Fabi teilweise realisiert werden können, zum Teil aber hintanstehen müssen. Wenn wir jetzt Ihre Strecke aufnehmen würden, wäre dies tatsächlich eine Desavouierung all der kantonalen und regionalen Interessen, die im Laufe der Entstehungsgeschichte von Fabi eben hintangestellt worden sind. Einige sind ja aufgenommen worden, aber einige eben nicht, und es wäre unseres Erachtens nicht richtig, jetzt, in diesem Stadium, das Interesse dieser Region vorzuziehen - ganz abgesehen davon, dass die Strecke nicht dasselbe Prüfungsverfahren wie alle inzwischen aufgenommenen Strecken durchlaufen hat. Auch die beiden Strecken, die Sie heute noch erwähnt haben und die wir in der Kommission und im Nationalrat aufgenommen haben, nämlich Bellinzona-Tenero statt Contone-Tenero und die Strecke über Stadelhofen, sind eben nicht finanzwirksam, sondern sind eine Präzisierung des Beschlusses. Deshalb ist es ein schlechter Vergleich, und deshalb sind das keine Präjudizien für Ihren Antrag.
Richtigerweise müsste die Abfolge der Entscheide so sein, wie es die Frau Bundesrätin formuliert hat: ein Staatsvertrag mit Deutschland, nicht mit Baden-Württemberg, und in diesem Staatsvertrag müsste die Mitfinanzierung durch Deutschland abgesichert werden. Nur so könnte man die Strecke Schaffhausen-Basel auf dieselbe Höhe wie die anderen nun beschlossenen Strecken hieven, nur so käme auch sie auf Augenhöhe und in die HGV-Vorlage.
Abgesehen davon ist natürlich Schaffhausen-Basel auch keine HGV-Strecke. Die übrigen HGV-Strecken führen alle aus der Schweiz heraus in Richtung von Zentren ausserhalb unseres Landes, sind aber nicht Verbindungsstrecken zwischen zwei schweizerischen Städten, auch wenn es Hauptstädte sind.
Deswegen folgt die Kommission dem Ständerat. Der Ständerat hat den entsprechenden Antrag mit 32 zu 5 Stimmen abgelehnt, und unsere Kommission hat den Antrag heute mit 14 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Gleichzeitig haben wir mit 18 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, das Ihnen ausgeteilte Postulat als Kommissionspostulat einzureichen. Es entspricht mehr oder weniger einem bereits im Ständerat eingereichten Postulat und enthält unter anderem die Frage der Elektrifizierung, ein Konzept für Angebotsverbesserungen, die Einführung des [PAGE 1011] Halbstundentaktes; all das soll vom Bundesrat geprüft und anschliessend in einem Bericht dargelegt werden.
Wir empfehlen Ihnen dieses Postulat zur Annahme. Im Übrigen aber bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.