Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-17
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-17
Wortprotokoll
Nach dem Unfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima hat der Bundesrat am 25. Mai 2011 den schrittweisen Ausstieg der Schweiz aus der Kernenergie beschlossen. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen wie bisher weiter betrieben werden können, solange sie sicher sind. In der bestehenden Kernenergiegesetzgebung fehlen ausdrückliche Bestimmungen, die den Langzeitbetrieb bzw. die damit einhergehenden spezifischen Anforderungen regeln.
Das Ensi verlangt dennoch bereits heute, dass die Kernkraftwerke vor Ablauf der 40-jährigen Betriebsdauer einen Langzeitbetriebsnachweis einreichen. Dieser beinhaltet insbesondere den Nachweis, dass während der vorgesehenen Betriebsdauer die Auslegungsgrenzen nicht erreicht werden, und zwar hinsichtlich sowohl der materialtechnischen als auch der konzeptionellen Alterung. Damit soll sichergestellt werden, dass bis zum vorgesehenen Betriebsende die gesetzlichen Ausserbetriebnahmekriterien nicht erreicht werden und eine zusätzliche Sicherheitsmarge eingehalten wird.
Was das Kernkraftwerk Mühleberg betrifft, hat das Ensi das Langzeitbetriebskonzept für dieses Kernkraftwerk geprüft und im Hinblick auf einen Weiterbetrieb bis 2022 umfassende Nachrüstungen gefordert, die bis zum Jahr 2017 umzusetzen sind. Derzeit sind dem Bundesrat keine rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit den Ensi-Forderungen gegenüber dem Kernkraftwerk Mühleberg bekannt. [PAGE 1002]