preparatory:AB 158867
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-17
Wortprotokoll
Ich spreche zum Bundesamt für Justiz und da ausschliesslich zum Familienrecht, da uns die Frau Bundesrätin dazu einiges erzählt hat. Das Familienrecht scheint etwas in die Jahre gekommen zu sein. Es bildet die aktuellen Realitäten nicht mehr genügend ab. Die Frauen sind heute viel besser ausgebildet als noch vor fünfzig Jahren, die Erwerbstätigkeit hat zugenommen, die Bevölkerung ist mobiler, die Zahl der ausserehelich geborenen Kinder ist stark gestiegen, die Scheidungen haben zugenommen, Männer wollen auch Kinder betreuen, und das Bewusstsein für vorhandene Diskriminierungen ist gestiegen. Weitere gesellschaftliche Entwicklungen haben dazu geführt, dass das Familienrecht umfassend überarbeitet wurde. Das Sorgerecht haben wir im Parlament bereits umfassend diskutiert. Nun geht es noch darum, auch den finanziellen Unterhalt des Kindes zu regeln, denn dieser ist ein sehr wichtiger Aspekt der gemeinsamen elterlichen Verantwortung. Das Kind hat ein Recht auf finanzielle Sicherheit. Die Vernehmlassung ist abgeschlossen, und der Bundesrat wird demnächst über das weitere Vorgehen entscheiden. Dem Kind soll dabei aus dem Zivilstand der Eltern kein Nachteil erwachsen. Wichtig ist es, eine Lösung zu finden für die schwierige Frage der sogenannten Mankoteilung.
Die Bundeskanzlei hat durch die Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes zusätzliche Kompetenzen erhalten; so zur Schaffung eines bei der Bundeskanzlei angesiedelten Präsidialdienstes, mehrere Kompetenzen im Bereich des Controllings der Bundesratsgeschäfte und -beschlüsse sowie ein Antragsrecht für die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Ebenso wird die Rolle des Bundesratssprechers und Vizekanzlers weiter vertieft. Mit der Erweiterung der Kompetenzen ist die Bundeskanzlei sehr zufrieden. Die zusätzlichen Aufgaben können nicht sofort wahrgenommen werden, die Bundeskanzlei benötigt dafür Ressourcen. Die Revision soll gestaffelt umgesetzt werden.
An dieser Stelle bedanke ich mich für die grossartige Arbeit in der Verwaltung, bei den Mitgliedern des Bundesrates und bei der Bundeskanzlei.