Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2013-06-20
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-20
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung, bevor ich zur inhaltlichen Würdigung und zum Fazit für die CVP/EVP-Fraktion komme: Initiativen beinhalten in der Regel sowohl Chancen als auch Risiken. Das wissen natürlich auch die Initianten. Zugegeben, in der Regel lassen sich Risiken leichter sehen als Chancen. Das Gefährdende erscheint denn sehr oft auch bunter und einfacher als das Nützliche. So wird die Personenfreizügigkeit von den Initianten auch nur als Bedrohung und Risiko wahrgenommen, und die Probleme mit der Zuwanderung werden alle ihr angelastet. Es ist sehr einfach, der Bevölkerung zu suggerieren, mit der Annahme der vorliegenden Initiative seien dann diese Probleme gelöst. Diese riskante Strategie ist, wie so oft bei Initiativen, eine der grossen Gefahren: die Gefahr nämlich, dass vor der Abstimmung zu viele Halb- oder Unwahrheiten verbreitet werden, was wiederum bewirkt, dass im Endeffekt nicht das erreicht wird, was die Initianten zu erreichen vorgeben, und die Bevölkerung das Vertrauen in die Politik verliert.
Damit komme ich zum Inhaltlichen: Die Initianten sagen, das Volksbegehren "gegen Masseneinwanderung" sei nun also die Chance für eine Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU sowie für strengere Bestimmungen beim Familiennachzug und beim Zugang zu den Sozialwerken. Die CVP/EVP-Fraktion ist klar der Überzeugung, dass die EU nicht auf unsere Wünsche wartet für eine Neuverhandlung und dass durch diese Initiative das Freizügigkeitsabkommen gefährdet wird.
Vom Volksbegehren "gegen Masseneinwanderung" gehen weit mehr Gefahren bzw. Risiken aus als Chancen. Weshalb? Es gäbe da eine stattliche Liste von Gründen anzuführen. Ich verkürze sie auf drei Hauptargumente:
1. die unzulässige Vereinfachung bezüglich komplexer Sachverhalte und Handlungsbedarfsfelder;
2. das Ausserachtlassen der Erfolge der aktuellen Zuwanderungspolitik;
3. das gänzliche Fehlen von praktikablen und völkerrechtlich unbedenklichen Vorschlägen, wie das nach einer allfälligen Annahme der Initiative brisante Verhältnis zur EU zu gestalten wäre.
Zu Punkt 1, Vereinfachung: Die Initiative definiert lediglich Höchstzahlen für die Zuwanderung. Aus dem vom Bundesamt für Justiz erarbeiteten und unseren Räten im Juli letzten Jahres vorgelegten 98-seitigen Bericht des Bundesrates über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz ist ersichtlich, dass die existierenden Probleme nicht so einfach zu lösen sind, wie es die Initiative vorschlägt.
Auch die CVP/EVP-Fraktion verkennt nicht, dass die vergleichsweise hohe Zuwanderung der letzten Jahre zu einem starken Bevölkerungswachstum geführt hat. Wir bezweifeln nicht, dass die rasche Zunahme der Bevölkerung klaren Handlungsbedarf generiert, so zum Beispiel auf dem Wohnungsmarkt, in den Bereichen Energieverbrauch, Infrastrukturausbau, Verkehr, Sicherheit, Bildung und Integration sowie in vielen anderen Bereichen. Der Bericht über die Personenfreizügigkeit zeigt deutlich auf, in welche Richtung die ergriffenen und angedachten Gegenmassnahmen gehen - ganz bestimmt kann dies nicht auf die sträflich vereinfachte Art und Weise geschehen, wie es uns die Initiative vorschlägt.
Zu Punkt 2, Erfolge der aktuellen Zuwanderungspolitik: Bleiben wir doch beim eben erwähnten Bericht über die Personenfreizügigkeit. Er zeigt beispielsweise auf, wie die Zuwanderung den Erfolg eines wirtschaftlich und gesellschaftlich attraktiven Landes ebenso widerspiegelt wie den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften für die gedeihliche Entwicklung der Schweizer Wirtschaft. Das duale Zulassungssystem - also die Zulassung für EU-Staatsangehörige im Rahmen des bestehenden Freizügigkeitsabkommens und die sehr restriktive Zulassung von gutqualifizierten Drittstaatenangehörigen - hat sich weitestgehend bewährt. Die zugewanderten Personen tragen wesentlich dazu bei, dass die Schweiz ihren Wohlstand bewahren kann.
Die Spitzenvertreter von Wirtschaft und Industrie haben uns in der Kommission in beeindruckender Weise dargelegt, wo für sie die Erfolgsfaktoren und wo der Handlungsbedarf beim bestehenden Freizügigkeitsabkommen liegen. Sie taten das nicht blauäugig. Sie sehen auch die von den Initianten erwünschten Vorteile des Begehrens. Aber unisono bewerten sie die Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz als gewichtiger und empfehlen deshalb das Nein.
Kolleginnen und Kollegen der SVP, Sie verstehen sich ja als die bauernfreundlichste Volkspartei - aber die Schweizer Bauern unterstützen Ihre Initiative nicht. Im Gegenteil, sie wird vom Schweizerischen Bauernverband abgelehnt, und das nicht grundlos. Von den 34 000 Arbeitskräften auf den landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben der Schweiz sind über 11 000 ausländischer Herkunft. Das wurde uns vom Vertreter des Verbandes sehr anschaulich dargelegt. Die Erfüllung des verfassungsmässigen Auftrags, den die Landwirtschaft hat, würde mit der Annahme der Initiative erheblich erschwert. Die Einführung eines Kontingentsystems würde zu einem Verteilkampf um die ausländischen Arbeitskräfte führen. In diesem hätten Landwirtschaftsbetriebe im Gemüse- und Obstbau, aber auch die tierhaltungsintensiven Betriebe gegenüber der Gesamtwirtschaft eine schwierige Position. Die Wirtschaft ist auf gutqualifizierte Arbeitskräfte angewiesen. Dieser Bedarf würde ganz sicher stärker gewichtet als der Bedarf an Mitarbeitenden für Landwirtschaftsbetriebe und wohl auch stärker als der Bedarf an [PAGE 1127] Personal für die Hotellerie, was auch für die Tourismusbranche zu Schwierigkeiten führen würde.
Zu Punkt 3, Verhältnis zur EU: Zusammen mit dem Bundesrat ist unsere Fraktion überzeugt, dass eine Steuerung der Zuwanderung aus der EU über bürokratische Instrumente, wie sie die Initiative vorsieht, ineffizient und unpraktisch wäre. Das Sichabwenden von der aktuellen, marktgesteuerten Zulassungspolitik hätte gravierendste Folgen wie aller Voraussicht nach das Ende der bilateralen Abkommen und weiterer Vertragswerke mit der EU, ganz abgesehen von der möglichen Verletzung völkerrechtlicher Bestimmungen und der Europäischen Menschenrechtskonvention beziehungsweise der Kinderrechtskonvention im Zusammenhang mit dem Familiennachzug.
Zum Festlegen von Kontingenten gebe ich gerne wieder, was vonseiten unserer Fraktion bereits in der Kommission nachdrücklich aufgezeigt wurde: Die Gefahr des Verstossens gegen das Freizügigkeitsabkommen ist eminent. Artikel 2 des Abkommens verbietet die Diskriminierung, und Artikel 7 fordert die Gleichbehandlung mit den Inländern. Die Chancengleichheit muss also gewahrt sein. Ergo müsste mit der EU zwingend etwas Neues ausgehandelt werden. Die EU ist nicht mehr eine EG-12 oder eine EU-15, sondern schon bald eine EU-28. Das dürfte sehr schwierig werden und könnte gravierende Gegenforderungen nach sich ziehen.
Summa summarum erachtet die CVP/EVP-Fraktion die möglichen Auswirkungen der Initiative bei einer Annahme als wahrhaft gefährlich, und sie erachtet die Initiative zudem als ungeeignet, um rechtlich zulässige, zweckmässige, steuerungswirksame und wirtschaftlich interessante Verbesserungen zu erzielen. Wir lehnen die Initiative ab.