Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 1999-12-08
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-08
Wortprotokoll
Mit den zur Diskussion stehenden Volksinitiativen kommt sicher auch das Unbehagen gegenüber der neuen Ordnung, welche mit dem neuen KVG seit Anfang 1996 in Kraft ist, zum Ausdruck. Nebst den heute zur Diskussion stehenden Initiativen sind ja weitere Volksinitiativen hängig. Zusätzlich bereitet der Bundesrat Revisionen des Krankenversicherungsgesetzes vor; eine davon (98.058) befindet sich bereits im Differenzbereinigungsverfahren zwischen den Räten.
Im Rahmen der Diskussion über die beiden vorliegenden Volksinitiativen glaubte ich, in der Kommission immerhin herausgehört zu haben, dass die Einsicht gewachsen ist, dass [PAGE 2433] am System unseres Gesundheitswesens und am KVG Korrekturen anzubringen sind. Die Kommission hat die Initiativen diesbezüglich allerdings als wenig tauglich angesehen und empfiehlt Ihnen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und beide Volksinitiativen dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.
Vorerst zur Volksinitiative "für tiefere Spitalkosten" (99.072): Sie will das Obligatorium der Krankenversicherung auf den Spitalaufenthalt beschränken, die Versicherten von der Kostenbeteiligung befreien und die Kostenbeteiligung der Krankenversicherungen beim Spitalaufenthalt auf 250 Franken pro Tag und Patient beschränken. Das sind die bedeutendsten Punkte dieser Volksinitiative. Hinzu kommt noch die Gleichbehandlung von privaten und ausserkantonalen Spitälern in Bezug auf die Zulassung und die finanzielle Abgeltung. Sie sehen, dass bei dieser Volksinitiative zweifellos auch einzelne positive Ansätze vorhanden sind. Deren Ziel, die Prämienbelastung der Bevölkerung zu reduzieren, wird mit diesen Korrekturen vordergründig erreicht.
In der Gesamtbeurteilung kommt die Kommission allerdings klar und ohne Gegenstimme zum Schluss, die Volksinitiative sei abzulehnen. Es würde nämlich vor allem eine Kostenverschiebungs-Initiative: Durch die vorgeschlagenen Massnahmen werden im stationären Bereich die Prämien entlastet, die Kantone und Gemeinden dagegen zusätzlich belastet. Diese müssten sich die fehlenden finanziellen Mittel dann wiederum über Steuern beschaffen. Auch die Aufhebung des Versicherungsobligatoriums im ambulanten Bereich, wie es die Initiative vorsieht, hat zur Folge, dass Verschiebungen in den stationären Bereich erfolgen. Das lässt erahnen, dass dort wiederum Mehrkosten entstehen könnten.
Das Problem dieser Volksinitiative liegt im Weiteren darin, dass damit Strukturen geschaffen würden, die die dringend notwendigen Korrekturen im Spitalwesen verunmöglichen würden. Darum ist es klar, dass diese Volksinitiative abgelehnt werden muss.
Zum gleichen Schluss kommt die Kommission auch bezüglich der zweiten heute zur Diskussion stehenden Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" (99.059). Auch hier werden auf Verfassungsebene Strukturen geschaffen bzw. zementiert, mit denen für ein wettbewerbsorientiertes Gesundheitswesen, das in Zukunft ja vermehrt anzustreben wäre, mehr Hindernisse aufgebaut als Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Systems geschaffen werden. Ziel der Initiative ist es, für Spitäler und Ärzte gleiche Zulassungsbedingungen zu schaffen. Dazu bedient man sich der Versicherten, indem man ihnen die uneingeschränkte Wahl des Leistungserbringers gewähren will, und zwar im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung.
Die vorgeschlagene Änderung sieht die Aufhebung einer Einschränkung vor. Dies hat zur Folge, dass ein mehr oder weniger grosser Kostenanstieg zu erwarten ist. Wenn Sie die Einschränkung des Zugangs zu den Leistungserbringern aufheben, wird damit - die Erfahrung zeigt dies - selbstverständlich ein Kostenschub verbunden sein. Ein solcher Kostenschub wird wiederum den Druck auf die Prämien in der Grundversicherung erhöhen. Dies, denke ich, sollte verhindert werden.
Die Kommission kam mit 17 zu 1 Stimmen zum Schluss, Ihnen auch diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Es liegt Ihnen noch ein Antrag Zäch vor. Im Zusammenhang mit dieser zweiten Initiative beantragt Herr Zäch Rückweisung an die Kommission, verbunden mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. In der Kommission lag der Antrag in dieser detaillierten Art nicht vor; über diese Details konnten wir also nicht sprechen. Über die Möglichkeit eines indirekten Gegenvorschlages hatten wir aber kurz diskutiert, weil Herr Kollege Suter einen entsprechenden Vorschlag einreichte und die Frage aufwarf, ob dieser Initiative nicht ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden solle. Aufgrund der Diskussion in der Kommission wurde dann aber darauf verzichtet. Herr Suter hat seinen Antrag vor allem aus zwei Gründen zurückgezogen:
1. Ein Gegenvorschlag sollte ja im Wesentlichen die Stossrichtung der Initiative beinhalten; es sollten darin als Alternative zu einer Volksinitiative deren wesentlichen Punkte aufgenommen werden. Vorhin erläuterte ich Ihnen, wo die Probleme liegen, die zu ihrer Ablehnung führten. Sollte man diese Schwachpunkte nun in einen indirekten Gegenvorschlag aufnehmen, dann wäre auch dieser von der Sache her problematisch.
2. Möglicherweise war der Hauptgrund, weshalb die Idee eines Gegenvorschlages in der Kommission zurückgezogen wurde, folgender: Das Departement ist zurzeit daran, den ganzen Bereich der Spitalfinanzierung zu überarbeiten und eine entsprechende Vorlage für das Parlament vorzubereiten. Frau Bundespräsidentin Dreifuss möchte ich bitten, dazu noch etwas detailliertere Erläuterungen abzugeben. Diese Vorlage soll verschiedene Punkte aufnehmen, die dem Anliegen der Initiative entgegenkommen. Das Anliegen, das die Initianten mit dieser Initiative zum Ausdruck bringen, wird in der Verwaltung also bereits bearbeitet. In diesem Sinne können wir damit rechnen, dass dem Parlament demnächst eine Vorlage unterbreitet wird, die diese Punkte zur Diskussion stellt. Auch darum hat die Kommission darauf verzichtet, die Idee eines Gegenvorschlages aufzunehmen. Damit habe ich vielleicht die Ausführungen von Herrn Zäch etwas vorweggenommen. Frau Bundespräsidentin Dreifuss wird uns sicher detaillierter darüber Auskunft geben.
Im Namen der Kommission möchte ich Sie bitten, dem Bundesrat zu folgen und Volk und Ständen beide Volksinitiativen zur Ablehnung zu empfehlen.