Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-10
Wortprotokoll
Die gesetzgeberischen Massnahmen gegen Zwangsheiraten, die im Juli 2013 in Kraft getreten sind, werden im Rahmen eines fünfjährigen Bundesprogramms gegen Zwangsheiraten durch konkrete Aktivitäten vor Ort ergänzt. Dafür setzt der Bundesrat 2 Millionen Franken aus dem Integrationsförderkredit für Ausländerinnen und Ausländer ein. Ziel ist es, regionale Angebote für Betroffene zu schaffen und die Zusammenarbeit zwischen Fachpersonen in diesem Bereich zu stärken. Die achtzehn Projektträgerschaften organisieren runde Tische mit Fachleuten, das heisst Lehrpersonen, Polizei, Zivilstandsbehörden, Migrationsbehörden usw., und sensibilisieren sie für das Phänomen Zwangsheirat. Weiter führen sie in den Bereichen Prävention, Begleitung und Schutz Aktivitäten durch, die sich direkt an potenziell betroffene Personen und ihr familiäres Umfeld richten. Die Projekte sind gut angelaufen und beginnen Wirkung zu entfalten. Die Evaluation der ersten Phase ist bereits im Gange. Der Bundesrat wird 2018 über das weitere Vorgehen entscheiden. Dieses fünfjährige Bundesprogramm dauert von 2013 bis 2017.