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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2000-03-06

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-06

Wortprotokoll

Ich möchte Frau Thanei vorab sagen, dass ich die OR-Variante nicht als ein zweitklassiges System betrachte, das Bundesangestellten nicht zugemutet werden darf. Wir sind hier ohne Zweifel bei einer ganz gewichtigen Differenz, die wir auszudiskutieren haben. Wir haben uns in der Kommission sehr eingehend und sehr lange mit dieser Frage beschäftigt. Und wenn Frau Thanei sagt, es sei eine unsorgfältige Legiferierung, so möchte ich erwidern, dass ich es als einen schwierigen Prozess empfunden habe, das Richtige im richtigen Zeitpunkt zu tun.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen Zustimmung zum Ständerat mit der Präzisierung, "in begründeten Fällen bestimmte Personalkategorien dem OR" zu unterstellen.

Bei der ersten Lesung hatten wir vor allem dem zunehmenden Bedürfnis entsprochen, in Kaderstellen bei der Bundesverwaltung Troubleshooter einzustellen. Ich erinnere Sie an die Situation bei der Pensionskasse. Es stellte sich die Frage, ob es nicht Sinn machen würde - wenn solche Engagements eingegangen werden müssen -, diese Kader nicht gleich für die ganze Amtsdauer zu wählen und anzustellen, sondern bei solchen Positionen eine Ausnahme zu machen. Deshalb hat man die "begründeten Einzelfälle" beschlossen, wie sie jetzt im Antrag der Kommissionsminderheit enthalten sind.

Wir haben dann aber bei den Diskussionen mit den Personalchefs von Post und Bahn gehört, dass beispielsweise bei der Post über 15 000 Angestelltenverhältnisse bestehen, die aufgrund von Artikel 62a des Beamtengesetzes dem OR unterstellt sind. Ohne eine solche Ausnahme, die eben Studenten, Zeitungszusteller, Aufräumerinnen usw. betrifft, ohne diese Möglichkeit, bleiben diese Unternehmungen in der Zukunft kaum mehr konkurrenzfähig. Deshalb hat man nach einer besseren, umfassenderen Lösung Ausschau gehalten. Wir beantragen Ihnen, dass statt in "begründeten Einzelfällen" in "begründeten Fällen bestimmte Personalkategorien" dem OR unterstellt werden.

Ich habe mit Genugtuung festgestellt, dass der Gesamtarbeitsvertrag bei der Bahn abgeschlossen werden konnte. Ich erinnere mich noch gut an die heftigen Diskussionen darüber, ob wir bei Artikel 5 einen Absatz 2 anfügen sollten, nach welchem die Bahn einen solchen Gesamtarbeitsvertrag anstelle des damals noch gültigen Beamtengesetzes abschliessen könnte. Und siehe da, zwei Jahre später ist es bereits so weit!

Sie müssen sich also schon überlegen, ob Sie innerhalb dieses Gesetzes einen Rahmen setzen wollen, der den Arbeitgebern die nötige Flexibilität allzu sehr einschränken würde. Es ist eine wichtige Frage, und wir beantragen Ihnen - dies mit 14 zu 8 Stimmen -, mit dem Zusatz "in begründeten Fällen ...." auf die Ständeratsversion einzuschwenken. Ich bitte Sie, in diesem Sinne zu entscheiden.

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