Keller Peter · Nationalrat · 2014-03-10
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-10
Wortprotokoll
Eine einleitende Bemerkung: Der Titel dieses Gesetzes lautet: Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland. Vorher war das Gesetz klarer formuliert, es ging um die sogenannte Auslandschweizerausbildung. Und diese muss auch weiterhin im Zentrum bleiben! Es muss der Auftrag und das Ziel bleiben, dass die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und die Mobilität sowie die Anschlüsse gewährleistet sind, wenn Kinder oder junge Erwachsene aus dem Ausland in die Schweiz zurückkommen und ihre Ausbildung fortsetzen wollen.
Leider werden dieser Auftrag und dieses Ziel verwässert, indem das Gesetz umgedeutet wird, bis hin zur Meinung, dass die Schweizerschulen im Ausland und diese Ausbildung dem EDA hätten angegliedert werden sollen. Wir sind da ganz anderer Meinung in der Kommission. In den Voten muss ich leider gewisse Widersprüche feststellen, etwa, dass man die Schweizerschulen im Ausland plötzlich eben auch aussenwirtschaftspolitisch usw. und über Präsenz Schweiz als aussenpolitische Aushängeschilder präsentieren möchte. Wir sind gegen diese Politisierung der Schweizerschulen im Ausland. Damit der Kern des Auftrages und das Ziel wieder ins Zentrum gerückt oder beibehalten werden können, sind wir dafür, dass die Schülerschaft mindestens zu 10 Prozent aus Schülern mit schweizerischer Staatsangehörigkeit bestehen sollte. 10 Prozent - das ist absolut vertretbar; die Schulen haben in der Regel einen Anteil von Schülern mit schweizerischer Staatsangehörigkeit, der über 20 Prozent liegt. Es geht darum, dass wir nicht plötzlich Schweizerschulen im Ausland finanzieren, die gar nicht mehr für Schweizer Kinder, sondern für eine eher privilegierte Schicht von Kindern aus dem jeweiligen Heimatland gedacht sind. Auch kann es nicht sein, dass wir uns vor den Entwicklungen verschliessen. Natürlich sind die heutigen siebzehn Standorte ein Abbild der Wirtschaftsgeschichte, sie zeigen, wohin Schweizerinnen und Schweizer in der Vergangenheit auswanderten und wo sie sich niederliessen. Das ist heute anders, es sind nicht mehr unbedingt die gleichen Länder wie in der Vergangenheit. Hier soll man offen sein und nicht aus Gewohnheit Schulen in Ländern weiterführen, in welchen eben gar kein Bedarf mehr vorhanden ist; es geht hier namentlich um Schulen in Italien.
Nun wollen wir eine 10-Prozent-Marke verankern. Das wäre für die Schulen kein zu enges Korsett, denn es gibt im Gesetz ja Ausnahmebestimmungen, beispielsweise in Artikel 10, wo es um die Finanzhilfen geht, in Artikel 11, wo es um ausserordentliche Zulagen für bedrohte Schulen geht, oder in Artikel 13, wo es um Anerkennung und Auflagen geht. Dort steht beispielsweise: Bestehen "begründete Aussichten, dass die Schule in absehbarer Zeit wieder in der Lage sein wird, die Voraussetzungen zu erfüllen, so kann der Bundesrat auf den Entzug der Anerkennung verzichten". Somit wäre die nötige Elastizität gegeben, falls einmal eine Schule unter die 10-Prozent-Marke rutschen würde. Das Ziel muss aber bleiben, die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit ihren Kindern anzusprechen. Wir halten an der 10-Prozent-Marke fest und können leider den Einzelantrag Schneider-Schneiter nicht unterstützen; einerseits ist es bereits Aufgabe der Schweizerschulen, für die Kinder von Auslandschweizern da zu sein, andererseits wollen wir im Gesetz nicht irgendwelche Rechtsansprüche festhalten.