Baader Caspar · Nationalrat · 2014-03-10
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-10
Wortprotokoll
Bei meinem Minderheitsantrag geht es um eine KMU-freundlichere Ausgestaltung dieses Gesetzes. Es geht darum, bei der Definition von Kleinstunternehmen in Ziffer 27 die Schwelle etwas anzuheben und zu präzisieren, was ein Kleinstunternehmen ist. Die Verwaltung hat sich in der Diskussion über dieses Gesetz vehement dagegen gewehrt, dass irgendein Artikel dieses Gesetzentwurfes abgeändert wird - weil dies alles mit der EU abgesprochen sei. So wird also in der Schweiz heute legiferiert. Das Bauproduktegesetz ist ein weiteres Beispiel des autonomen, ja sogar blinden Nachvollzugs von EU-Recht, obschon die Handelsbilanz für Bauprodukte mit der EU völlig asymmetrisch ist; wir exportieren Bauprodukte in die EU für rund 2 Milliarden Franken und importieren solche aus der EU für rund 5 Milliarden Franken. Das Gros der in der Schweiz produzierten Bauprodukte geht jedoch in die inländische Bauwirtschaft. Das bedeutet schliesslich, dass mit einem strengeren Gesetz vor allem strengere Bestimmungen für das Inland geschaffen werden.
Gemäss Artikel 5 des Bauproduktegesetzes müssen die Hersteller von Bauprodukten für alle Bauprodukte Leistungserklärungen erstellen, welche auf harmonisierten technischen Normen basieren. Ausgenommen sind lediglich Sonderanfertigungen, welche nicht in Serienproduktion erfolgen. Diese Neuerung trifft vor allem die KMU-Betriebe in unserem Land, welche Bauprodukte herstellen. Das beginnt bei einer relativ tiefen Schwelle, bei Schreinereien, die Holz, Glas und Beschläge einkaufen und daraus Fenster herstellen. Sie müssen neu die Konformität ihrer Produkte mit den jeweiligen Normen prüfen lassen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, und alsdann ihren Kunden Leistungserklärungen abgeben, was einen zusätzlichen administrativen Aufwand darstellt. Wenn Sie diesem Gesetz so zustimmen, sind all Ihre Beteuerungen, die Bürokratie abzubauen, reine Lippenbekenntnisse. Die zusätzlichen Prüfkosten verteuern schliesslich - das ist hausgemacht - die inländische Produktion, und zwar nicht nur jene für den Export, sondern vor allem auch jene für das Inland.
Der Bundesrat will zur Abgrenzung, was ein Kleinstunternehmen ist, in Ziffer 27 kumulativ drei Kriterien einführen. Kleinstunternehmen müssen weniger als 10 Mitarbeiter haben, und ihr Jahresumsatz und ihre Jahresbilanz dürfen 3 Millionen Franken nicht übersteigen. Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, als einziges Kriterium auf den Umsatz mit Bauprodukten abzustellen und die Grenze bei 3 Millionen Franken festzulegen. Es kann doch nicht darauf ankommen, ob dieser Umsatz mit 10 oder mit 20 Personen erzielt wird und ob ein KMU eine hohe oder eine tiefere Bilanzsumme hat. Das ist nämlich rein zufällig. Ein KMU, welches beispielsweise seine Produktionsstätte in Zürich hat, hat wegen der hohen Liegenschaftspreise in Zürich eine ganz andere Bilanz als ein KMU, das seine Produktionsstätte im Diemtigtal hat. Oder ein KMU-Betrieb, der vor Kurzem neue PC-gesteuerte Maschinen gekauft hat, hat eine andere Bilanz als jener, der mit alten Maschinen arbeitet. Es kann doch nicht auf die Bilanzsumme ankommen oder auf die Zahl der Mitarbeiter.
Die Verwaltung hat uns in der Kommission erklärt, dass die Diskussion in der EU in dieselbe Richtung ginge, wie ich sie skizziert habe. Wenn dem schon so ist, bitte ich Sie, unser inländisches Gesetz auf Anhieb so auszugestalten, dass es für unsere KMU-Betriebe sinnvoll ist. Dies war übrigens auch der Auslöser für die Motion der Kommission. Es ist doch völlig absurd, wenn man im Bewusstsein, dass mein Minderheitsantrag zielführend ist, diesen ablehnt, nur weil man sonst nochmals mit der EU sprechen muss. Diesen ablehnen und ein falsches Gesetz beschliessen, dieses in Kraft treten lassen und im gleichen Atemzug mit einer Motion dem Bundesrat den Auftrag geben, er solle dann schauen, dass die Auslegung des Gesetzes im Sinne meines Minderheitsantrages erfolge, ist schon eine komische Gesetzgebungspraxis.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und die Kommissionsmotion abzulehnen.