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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-10

Wortprotokoll

Im Jahre 2011, im April, trat in der EU die Bauprodukteverordnung, die Construction Products Regulation (CPR), in Kraft; sie löste die vorher geltende Bauprodukterichtlinie ab. Dieses neue Recht gilt seit dem 1. Juli 2013 für die Mitgliedstaaten. Seither ist die Gleichwertigkeit der technischen Vorschriften der EU und der Schweiz, die wir vorher hatten, nicht mehr gegeben. Diese Gleichwertigkeit ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass das bilaterale Abkommen, das wir in diesem Sektor seit 2008 haben, weiterbestehen kann.

Dieses Abkommen hat der Volkswirtschaft unseres Landes grosse Vorteile gebracht. Es hat dazu beigetragen, dass Handelshemmnisse vermieden werden konnten. Um diese Situation weiterhin zu haben, braucht es eine Anpassung, eine Totalrevision unserer Bauproduktegesetzgebung. Unsere zuständigen Dienststellen haben seit 2011 Entwürfe für das neue Schweizer Bauprodukterecht erarbeitet, und zwar in enger Zusammenarbeit mit den interessierten Kreisen, insbesondere auch mit Vertretern von Bauen Schweiz, der Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft. Bauen Schweiz hat sich immer wieder für diese Revision ausgesprochen, und die Vorschläge von Bauen Schweiz sind in die Revision aufgenommen worden. Wir haben als Resultat dieser Arbeiten heute eine äquivalente Umsetzung der CPR in schweizerisches Recht, und zwar ins Bauprodukterecht. Frau Nationalrätin Flückiger, Sie sagen zu Recht: Die Umsetzung ist zum einen eine Umsetzung ins Gesetz und zum andern eine Umsetzung in die Verordnung. Das gehört zusammen und ist auch als gemeinsames Paket in die Vernehmlassung gegeben worden.

Die EU-Kommission hat dieses Paket einmal vorläufig begutachtet und hat dann erklärt, dass es genau äquivalent ist mit den Vorschriften, die in der EU gelten. Wir haben diese Vorlage im Bundesrat im September entsprechend verabschiedet und Ihnen zugeleitet.

Welche Ziele hat diese Vorlage? Was sind die Ziele der Minderheit, der Mehrheit und des Bundesrates? Wir wollen erstens einen gegenseitigen Marktzugang gewährleisten. Für schweizerische Exportunternehmer sollen auch künftig gleich lange Spiesse gelten wie für ihre Mitbewerber aus der EU und dem EWR. Das haben wir seit 2008, und das möchten wir auch weiterhin haben. Schweizer Konformitätsbewertungsstellen sollen auch weiterhin für den europäischen Markt tätig sein dürfen. Wenn wir die Anpassungen, die wir Ihnen vorschlagen, nicht vornehmen würden, hätten wir die Situation, dass wir aufgrund der einseitigen Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Schweiz Bauprodukte aus der EU und dem EWR hätten, ohne dass diese den schweizerischen Produktanforderungen genügen müssten. Diese Bauprodukte hätten unsere Anforderungen also nicht zu erfüllen, könnten aber in die Schweiz eingeführt werden. Schweizer Bauprodukte dürften dagegen nur noch unter Einhaltung der EU-Bauprodukteverordnung und weiterer Anforderungen - auch zusätzlicher Prüfungen und Zertifizierungen in der EU - auf den Markt der EU oder des EWR gebracht werden. Das heisst also, dass wir einen erheblichen Nachteil auf dem Markt hätten.

Das Zweite ist, dass wir mit dieser Gesetzgebung, wie wir sie Ihnen hier vorschlagen, eine Reduktion der Belastung der Hersteller hätten. Es gäbe Vereinfachungen im gesamten Bereich der Vermarktung von Bauprodukten, insbesondere auch für die KMU. Schliesslich dient diese neue Gesetzgebung der Transparenz und der Rechtssicherheit.

Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich insbesondere die BPUK, das heisst die Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren, ganz klar für diese Revision ausgesprochen, wie auch die grossen Verbände der Bauwirtschaft und auch andere, auch kleinere Verbände. Ich [PAGE 195] lese Ihnen eine Passage aus der Stellungnahme einer Partei vor - Frau Nationalrätin Flückiger, Sie kennen diese Passage -: "Ein Verzicht auf die vorgeschlagene Revision hätte aufgrund des Cassis-de-Dijon-Prinzips einseitige negative Konsequenzen zulasten der Schweiz zur Folge, was es zu vermeiden gilt." Ich stimme dem voll zu.

Von einigen Branchen und einigen Betrieben wurden - natürlich zu Recht - verschiedene Bedenken vorgebracht. Es wurde auch der Wunsch geäussert, dass das Gesetz KMU-freundlich ausgestaltet und angewendet werde. Diesen Wunsch nehmen wir selbstverständlich sehr ernst. Es steht jetzt ja auch noch eine entsprechende Motion zur Diskussion, eine Motion, die der Bundesrat im Übrigen unterstützt.

Um das bilaterale Abkommen im Bereich der Bauprodukte im Interesse der Schweizer Wirtschaft weiterführen zu können, ist es notwendig, in der Schweiz möglichst bald ein mit dem EU-Bauprodukterecht äquivalentes Recht zu haben. Die Interessen der Schweiz, insbesondere der KMU, konnten und können auch in Zukunft vom zuständigen Bundesamt für Bauten und Logistik bei den Fachgremien der EU-Kommission eingebracht werden.

Sie haben ja heute noch eine Kommissionsmotion zu behandeln, die auf eine Anregung von Herrn Schelbert zurückgeht. Sie geht dahin, dass in Verhandlungen mit der EU darauf hinzuwirken sei, dass man den Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes Rechnung trägt und sie entsprechend behandelt, wenn sie einen Jahresumsatz mit Bauprodukten von weniger als 3 Millionen Franken haben. Wir werden über diese Motion noch diskutieren.

Ich möchte noch einmal zusammenfassen: Die neue Gesetzgebung ist notwendig, sie hilft uns, den heutigen Zustand weiterzuführen, sie ist notwendig für die schweizerische Volkswirtschaft, sie bringt den Branchen insgesamt Vorteile, und sie bringt der Bauwirtschaft Vorteile. Dort, wo es um die kleineren KMU geht, haben wir mit der Motion der WAK einen Hebel. Ich denke, das macht Sinn, das sollten wir unterstützen. Die Chance, das bilaterale Abkommen weiterzuführen, bleibt heute intakt, und wir müssen dafür sorgen, dass der Erlass möglichst bald in Kraft treten kann. Dort, wo wir bilaterale Abkommen haben, die wir weiterführen können, um den Zustand zu sichern, um unseren Unternehmen Sicherheit zu geben, sollten wir die Chance nicht verpassen.

Ich bitte Sie, Ihrer vorberatenden Kommission, dem Ständerat und dem Bundesrat zuzustimmen.