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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2014-03-10

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat es sich bei der Stellungnahme zu meiner Motion relativ einfach gemacht. Zur Untermauerung seiner Ablehnungsempfehlung werden überholte Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung [PAGE 206] aus dem Jahre 2005 verwendet. So soll vor acht Jahren nur knapp ein Drittel der Steuerpflichtigen einen Abzug für Beiträge an die Säule 3a vorgenommen und sollen nur 10 Prozent aller Steuerpflichtigen den vollen Abzug geltend gemacht haben. Ich bin überzeugt, dass seither, d. h. in den letzten neun Jahren, die Beitragszahlungen an die Säule 3a kontinuierlich angestiegen sind. Aktuellere Zahlen wären wünschenswert und sollten, so denke ich, bei entsprechenden Bemühungen seitens der Verwaltung bestimmt bei den kantonalen Steuerverwaltungen beschafft werden können.

Die Motion hat zum Ziel, die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge zu stärken, dies vor dem Hintergrund der nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Finanzkrise auf die finanzielle Situation unserer wichtigsten Vorsorgewerke. Die Verzinsung des AHV-Fonds und der angesparten Pensionskassengelder erfolgt seit Jahren zu historisch tiefen Sätzen. Die Bevölkerung, vor allem Familien, mittelständische Einzel- und Zweierhaushalte, realisiert von Jahr zu Jahr immer mehr, dass AHV-Leistungen und Pensionskassen-Altersrenten mittel- und langfristig aufgrund sinkender Zins- und Rentenumwandlungssätze die gewünschte finanzielle Absicherung für das Alter immer weniger garantieren. Es ist deshalb verständlich, dass betroffene Familien und Personen diesem Problem nach Möglichkeit mit mehr eigenverantwortlichem Sparen im Bereiche der Säule 3a entgegentreten wollen.

In der Reformvorlage Altersvorsorge 2020 des Bundesrates ist viel vom bewährten Dreisäulensystem unserer Altersvorsorge die Rede, aber wirksame Massnahmen zur Stärkung dieses Systems und vor allem der eigenverantwortlichen dritten Säule sucht man vergebens. Mit der Erhöhung der steuerbefreiten Vorsorgebeiträge an die Säule 3a auf 12 000 Franken für Arbeitnehmende respektive auf 40 000 Franken für Selbstständigerwerbende würde das Dreisäulen-Vorsorgesystem substanziell gestärkt. Es ist naheliegend, dass mit der vorgeschlagenen Anpassung der steuerbefreiten Beiträge vor allem Familien und Personen profitieren würden, welche in der Lage sind, Ersparnisse auf die Seite zu legen. Es handelt sich bei dieser Personengruppe aber auch um Steuerpflichtige, die eine grosse Steuerlast tragen und damit unseren gut ausgebauten Sozialstaat zu einem wesentlichen Teil mitfinanzieren. Wie erwähnt sind dies vor allem im Erwerbsleben stehende Steuerpflichtige aus dem Mittelstand, Familien, Ein- und Zweipersonenhaushalte mit steuerbaren Einkommen zwischen 50 000 und 200 000 Franken, also nicht nur sehr reiche Personen, wie dies der Bundesrat in seiner Antwort feststellt, sondern durchaus Durchschnittshaushalte.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Motion zuzustimmen.