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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-10

Wortprotokoll

Italien ist für die Schweiz im Rahmen des Dublin-Verfahrens der wichtigste Partnerstaat. Über die Hälfte der Schweizer Dublin-Ersuchen betrifft Italien. Die italienischen Asylbehörden sehen sich mit einer beträchtlichen Anzahl von Überstellungen - nicht nur aus der Schweiz, sondern auch aus anderen Dublin-Staaten - konfrontiert. Dennoch kommt Italien seinen Verpflichtungen gegenüber der Schweiz nach und nimmt die angekündigten Überstellungen an. Im Jahr 2013 hat die Schweiz 5278 Dublin-Ersuchen an Italien gestellt und dabei 4280 Zustimmungen erhalten. Die Zusammenarbeit mit dem Dublin Office in Rom funktioniert grundsätzlich gut. Die Dublin-Einheiten des BFM stehen in regelmässigem Kontakt mit der italienischen Unità Dublino. Ausserdem hat die Schweiz seit dem Jahr 2012 eine Schweizer Verbindungsperson im italienischen Innenministerium stationiert. Dies verschafft den Schweizer Behörden einen privilegierten Kontakt zu den italienischen Partnerbehörden.

In Italien wurden im letzten Jahr rund 30 000 Asylgesuche gestellt. In der Schweiz waren es 21 465. Das Dublin-Übereinkommen regelt unter anderem die Frage, wer für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist. Es legt jedoch keinen europäischen Verteilschlüssel fest. Anhand der Zahl [PAGE 153] der Asylgesuche pro Kopf der Bevölkerung lässt sich daher nicht beurteilen, ob ein Staat das Dublin-Abkommen einhält.

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