Lexipedia

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2014-05-06

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-06

Wortprotokoll

Mit meiner parlamentarischen Initiative fordere ich, dass DNA-Profile von verurteilten Tätern nicht mehr gelöscht werden. [PAGE 663]

Im Jahr 2012 wurden 5852 mögliche Täter anhand der DNA ermittelt. DNA-Profile sind für die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden sehr wichtig. Dies zeigt auch die Tatsache, dass viele Taten mit der DNA-Analyse aufgeklärt werden konnten. DNA-Profile dienen aber nicht nur als Indiz dafür, dass eine Person eine Tat begangen haben könnte, sondern auch dafür, dass eine Person für eine Tat nicht infrage kommt.

Mit meiner parlamentarischen Initiative fordere ich, dass Artikel 16 Absatz 1 des DNA-Profil-Gesetzes wie folgt geändert wird: Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b sowie die Buchstaben e bis k sollen gestrichen werden. Das heisst, dass bei rechtskräftig verurteilten Straftätern die DNA-Daten nicht mehr gelöscht werden sollen. Auch die DNA-Daten von toten Straftätern sollen noch während dreissig Jahren aufbewahrt werden. Dies würde bei der Aufklärung von Vergehen und Verbrechen erheblich helfen; denn gemäss Kriminalitätsstatistik werden rechtskräftig Verurteilte mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut straffällig. Mit der Streichung von Litera b und der Literae e bis k würde das vorhandene DNA-Profil den Strafverfolgungsbehörden weiterhin helfen, eine Tat schnell aufzuklären und andere Verdächtige allenfalls auszuschliessen. Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Aufnahme von DNA-Profilen mit hohen Kosten und einem grossen Zeitaufwand verbunden ist. Auch darum ist es sinnvoll, einmal erhobene Daten nicht mehr zu löschen.

Auch verstorbene Personen können in hängigen Strafverfahren als Täter infrage kommen. Eine Löschung der DNA-Profile direkt nach dem Tod führt deshalb dazu, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden können bzw. Ressourcen eingesetzt werden, obwohl die für die Tat verantwortliche Person verstorben ist. Darum ist es wichtig, dass diese DNA-Daten erst dreissig Jahre nach dem Tod eines Straftäters gelöscht werden.

Die Aussage, dass die Richter ja einen Handlungsspielraum hätten und entscheiden könnten, wie lange die DNA-Daten aufbewahrt werden, ist zwar richtig, sie ist aber auch sehr problematisch, wie ein kleines Beispiel zeigt. Ein Kinderschänder wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Als er im Gefängnis war, wurde festgestellt, dass bei diesem Straftäter die DNA-Daten nicht erhoben worden waren, das heisst, dass der Richter die Erhebung der DNA-Daten nicht verfügt hatte. Das ist natürlich ein Problem, da man auch weiss, dass Kinderschänder oftmals Wiederholungstäter sind. Darum sage ich auch: Es kann nicht sein, dass Richter einmal so und einmal anders entscheiden. Es muss einfach klar sein, dass bei einem verurteilten Straftäter diese DNA-Daten erhoben und dann auch aufbewahrt werden müssen.

Die Bedenken wegen des Persönlichkeits- und Datenschutzes sind unbegründet. Die DNA-Datenbank ist von keiner Stelle alleine einsehbar. Die erhobenen Daten werden nummeriert, und die Nummern werden im Institut für Rechtsmedizin in Zürich aufbewahrt. Die aufgeschlüsselten Daten sind bei einer Bundesstelle gespeichert. Das heisst, wenn ein verurteilter Täter nicht mehr straffällig wird, kommen die gespeicherten Daten nie mehr zum Vorschein. Die Daten werden nur dann wieder ersichtlich, wenn an einem Tatort oder bei einem Opfer die entsprechenden DNA-Profile aufgenommen werden, also bei einer Wiederholungstat.

Wir müssen wieder vermehrt den Opferschutz in den Vordergrund stellen, denn die Opfer einer Straftat sind sehr dankbar, wenn ein Täter ermittelt werden kann, zur Rechenschaft gezogen wird und eine Strafe bekommt. Die parlamentarische Initiative sollte auch präventiv wirken, denn ein Täter weiss dann, dass seine DNA-Daten nun gespeichert sind und eine erneute Tat schnell aufgeklärt werden kann. Wenn er aber nicht mehr straffällig wird, wird auch niemand mehr erfahren, dass seine Daten irgendwo noch gespeichert sind. Die parlamentarische Initiative ist daher eine Win-win-Situation für alle.

Ich bitte Sie, zugunsten einer effizienten Kriminalitätsbekämpfung und Tataufklärung meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.