Bieri Peter · Ständerat · 2013-06-13
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-13
Wortprotokoll
Es ist mir nicht ganz recht, wenn ich meinem geschätzten Sitznachbarn widersprechen muss. Er hat seine Argumente mit grosser Vorsicht eingebracht und vor allem auch gesagt, es sei gut, wenn wir die Sache nochmals miteinander diskutieren würden. Das ist auch gut so, zumal ja in der Kommission kein Minderheitsantrag gestellt wurde.
Ich habe, wie Herr Stadler gesagt hat, bereits beim ersten Umgang die Variante der Pauschalbeiträge, die aufgrund des bestellten Regionalverkehrs aufgeteilt werden, verteidigt und dort einen Minderheitsantrag eingebracht. Dieser Antrag ist dann im Ständerat mit 28 zu 11 Stimmen unterlegen. Jetzt hat aber der Nationalrat mit 142 zu 41 Stimmen doch die Variante der Pauschalbeiträge gewählt. Ich glaube nicht, dass der Nationalrat im Rahmen der Differenzbereinigung diese doch sehr klare Mehrheit umkehren wird.
Es gibt mit Verlaub für beide Varianten gute Argumente. Am Schluss müssen für den Bund vonseiten der Kantone diese 500 Millionen Franken eingebracht werden. Es ist nun die Frage, wie man diesen Betrag auf die Kantone verteilt. Herr Engler und ich kommen aus Kantonen, wo die Differenzen absolut marginal sind, beim Kanton Zug ist sie praktisch indifferent. Der Kanton Graubünden bezahlt beim System mit den Pauschalbeiträgen 30,5 Millionen, bei den Publikumsanlagen 29,7 Millionen Franken. Für den Kanton Zug sind es 5 Millionen bei den Pauschalbeiträgen und 5,7 Millionen bei den Publikumsanlagen.
Sie sehen, es geht hier nicht um die Beträge, es geht um die Frage, wie man das System berechnet. Der Vorteil des Systems der Pauschalbeiträge ist sicher die Einfachheit. Es lässt sich wesentlich einfacher berechnen, welcher Kanton wie viel bezahlen muss. Es ist auch eine gewisse Stetigkeit vorhanden. Bei den Publikumsanlagen hingegen hängt es davon ab, ob in diesen Kanton etwas investiert wird oder ob eben nichts gemacht wird. Ich glaube, vor allem bei kleinen Kantonen, die plötzlich einen grossen Bahnhof sanieren müssen, fallen dann innerhalb kurzer Zeit ausserordentlich grosse Beträge an.
Ich denke, gerade kleinere Kantone, die vielleicht auch eher finanzschwach sind, müssen sich gut überlegen, ob sie solch grosse Brocken auch stemmen können. Folgendes haben wir gemacht - darauf möchte ich doch aufmerksam machen -: Wir haben bei Artikel 48b und Artikel 48d wichtige Bestimmungen aufgenommen, durch die wir die Kantone bei der Planung mit einbeziehen, damit sie frühzeitig ein Mitspracherecht haben, welche Investitionen in den nächsten Jahren getätigt werden. Es war ein wichtiges Anliegen der Kantone - damals auch der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs -, das wir zur bundesrätlichen Vorlage hinzugefügt haben. Hier ist auch eine gewisse Gewähr gegeben, dass die Kantone nicht überfahren werden.
Einerseits in Anbetracht der Vor- und Nachteile der beiden Systeme, andererseits aufgrund der klaren Verhältnisse, die im Nationalrat zustande gekommen sind, meine ich, sollten wir diese Differenz jetzt ausräumen. Denn auch die Kantone, wenn man mit ihnen spricht, sind hier nicht ganz einer Meinung, sondern durchaus geteilter Meinung, auch wenn die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs uns in einem Brief geschrieben hat, man möchte beim bisherigen System bleiben. Spricht man mit ihnen, sagen sie uns, sie könnten mit beiden Systemen leben.
In diesem Sinne wollen wir diese Differenz ausräumen, damit wir Fabi zu einem guten Ende bringen können.