Engler Stefan · Ständerat · 2013-06-13
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-13
Wortprotokoll
Mit meinem Einzelantrag verlange ich, dass wir an unserer Fassung und damit an der Fassung des Bundesrates festhalten. Ich bedauere, dass in der Kommission kein Minderheitsantrag gestellt wurde, was es uns möglich gemacht hätte, darüber zu diskutieren. An und für sich stelle ich diesen Einzelantrag contre coeur, weil aus der Optik der Bahnunternehmungen die nationalrätliche Fassung deutliche Vorteile gegenüber der bundesrätlichen Fassung aufweist, denn mit Bezug auf die Planung, die Ausführung und die Finanzierung ergeben sich damit keine Schnittstellen mit den bahntechnischen Anlagen an den Bahnhöfen auf unserem Eisenbahnnetz. Auch das Thema Einzelobjektfinanzierung versus Programmvereinbarungen und damit die Einschränkung der unternehmerischen Freiheit spricht eigentlich für die nationalrätliche Fassung, wie auch gewisse administrative Nachteile und mögliche Ineffizienzen, die durch diese Schnittstellen provoziert werden. Aus Optik der Bahnunternehmungen verstehe ich das gut. Auch die Unternehmung, die ich als Präsident des Verwaltungsrates der Rhätischen Bahn vertrete, fährt mit der nationalrätlichen Fassung besser.
Ich möchte dieses Thema aber trotzdem nochmals zur Diskussion stellen, nämlich aufgrund der zweiten Seele in meiner Brust, jener, die für die Kantone und Eigner spricht. Gerade wenn wir den gesamten Prozess betrachten, wie es zu Fabi kam und wie die Kantone ihre Mitwirkung versprochen haben, lohnt es sich, nochmals kurz darüber zu sprechen - auch zuhanden der Materialien, damit man uns dann nicht einmal sagt, die Kantonsvertreter hätten sich einfach über die Auffassung der Kantone hinweggesetzt. Das gilt umso mehr, als wir uns in diesem Rat in der ersten Lesung immerhin mit 28 zu 11 Stimmen noch für die bundesrätliche Fassung aussprachen.
Die Kantone stellen sich noch heute mehrheitlich auf den Standpunkt, dass wir an der bundesrätlichen Fassung festhalten sollten. Sie machen dafür vor allem auch finanzpolitische und föderalistische Argumente geltend. Die Kantone stellen sich auf den Standpunkt, dass sie selber mitbestimmen wollen, wo auf dem Netz in ihrem Kanton welche Investitionen in Publikumsanlagen gemacht werden. Es sind vor allem finanzpolitische Argumente, die ins Feld geführt werden.
Entscheiden wir uns für die nationalrätliche Fassung, ist nicht auszuschliessen, dass von den Kantonen ein erheblicher Druck auf den Bund ausgeübt wird, weil die Kantone dann mindestens im Umfang ihrer einbezahlten Beträge auch Publikumsanlagen auf ihrem Kantonsgebiet realisiert haben wollen. Man wird damit rechnen müssen, dass die Kantone eine Kantonsbetrachtung anstellen und sich fragen: Wie viel bezahlen wir aufgrund des Verteilschlüssels ein, der vom bestellten Regionalverkehr abhängt, und wie viel wird auf unserem Kantonsgebiet investiert? Mir ist klar, dass diese Rechnung nicht in jedem Jahr aufgehen kann und dass die Kantone für eine lange Zeitdauer schauen müssen, ob sie profitieren oder nicht.
Ich hätte mir gewünscht, dass man beim Verteilschlüssel, wenn man sich schon für die Pauschallösung entscheidet, [PAGE 531] nebst dem bestellten Regionalverkehr, der durchaus ein Kriterium sein kann, auch die Anhaltepunkte berücksichtigt hätte. Letztlich geht es ja um Publikumsanlagen an Bahnhöfen, und entsprechend wäre es naheliegend gewesen, dass man auch die Anhaltepunkte des jeweiligen Netzes genommen hätte, um den Schlüssel festzulegen.
Ich möchte Sie bitten, diesem Anliegen der Kantone Gehör zu schenken, und ich bin froh, wenn wir über diese Sache noch einmal diskutieren können.