Noser Ruedi · Nationalrat · 2013-03-12
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-12
Wortprotokoll
Leider beantragt der Bundesrat die Ablehnung meiner Motion. Ich bin sehr gespannt auf die Ausführungen der Frau Bundesrätin und zu hören, ob sie wirklich nur bei den Roaming-Gebühren auf ihre Patenkinder hört oder ob sie vielleicht auch sicherstellen möchte, dass nicht unsere nächste Generation, sondern der Konsument diese Entsorgung bezahlen muss. [PAGE 223]
Wenn Sie die Geschichte des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke anschauen, dann stellen Sie fest, dass diese Zahlen so im Fünfjahrestakt sich immer verändert haben und erhöht wurden. Der aktuelle Stand ist, dass die Kostenschätzungen nur noch auf plus/minus 30 Prozent genau gemacht werden. Es wird gesagt, dass es auch 30 Prozent mehr sein könnten, als geschätzt wird. Ich bin gespannt, wie es dann im Jahr 2015 aussehen wird, wenn die nächste Schätzung kommt.
Fakt ist, dass der Stand dieses Stilllegungsfonds bei sehr vielen Kernkraftwerken eigentlich sehr tief ist. Wenn man zum Beispiel Leibstadt nimmt, wo etwa die Hälfte der Lebensdauer - wenn man für diese 50 Jahre einsetzt - verstrichen ist, so sind dort gerade einmal 19 Prozent einbezahlt worden.
Für Gösgen und Leibstadt ist es sowieso besonders wichtig, weil es dort eigene Gesellschaften gibt. Sie können in einer Interpellation (12.1109) nachlesen, dass der Bundesrat antwortet, dass bei Gösgen und Leibstadt der Durchgriff auf die AG - der Autor lacht dort drüben -, der Durchgriff auf die Muttergesellschaft sehr schwer möglich sein wird. Das heisst, diese beiden Betreiber-AG sind selbstständig. Entweder haben sie in den Fonds einbezahlt, wenn abgestellt wird, oder - und das wird dort eigentlich angedroht - der Steuerzahler muss dann das Geld einschiessen.
Mit dieser Motion möchten wir das auf jeden Fall verhindern. Ich glaube, für die Kostenwahrheit muss sichergestellt werden, dass mindestens Gösgen und Leibstadt die Fonds so äufnen, dass wir nicht das Problem von Mühleberg haben. Denn das Problem von Mühleberg muss man heute schon separat lösen; das kann man gar nicht mehr so lösen, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Darüber könnte man hier auch noch lange reden; aber es ist nun leider so, je nachdem, wie der Bundesgerichtsentscheid ausfällt, wird man halt in Mühleberg noch ungefähr die Hälfte nachzahlen müssen. Das braucht eine spezielle Regelung. Allerdings ist das Konstrukt von Mühleberg nicht ganz so tragisch wie bei Gösgen und Leibstadt, wo es reine Betreibergesellschaften sind. Dort werden die Betreibergesellschaften, die Kantone und der Bund sowieso eine Lösung finden müssen.
Ich denke, auch für Mühleberg ist es einfacher, eine Lösung zu finden, wenn wir die Rahmenbedingungen richtig gestalten, sodass für Gösgen und Leibstadt nicht die gleiche Diskussion wie für Mühleberg stattfinden wird. Darum möchte ich Sie bitten, hier wirklich dafür zu sorgen, dass die Stromkonsumenten heute die Fonds auffüllen und nicht morgen die Steuerzahler.