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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-12

Wortprotokoll

Die Roaming-Gebühren sind ja seit Jahren ein Thema. Meistens nach den Sommerferien, wenn auch die meisten von Ihnen eine höhere Rechnung erhalten, flattern die Vorstösse bei uns ins Haus. Wir sind insoweit einverstanden, als die Schweizer Roaming-Gebühren sehr hoch sind, wenn man sie mit jenen in der EU vergleicht - hier haben wir keine Differenz. Wenn man die weltweiten Roaming-Gebühren anschaut, dann ist es anders.

Das Problem ist: Wenn Sie im Ausland sind, benutzen Sie beim Roaming ein fremdes Netz. Sie sind quasi als Schweizer Kunde mit Ihrem Schweizer Anbieter zu Besuch auf einem fremden Netz, das nicht einem Schweizer Anbieter, sondern eben einem ausländischen Anbieter gehört. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Sie bringen den ausländischen Anbieter dazu zu sagen: "Ich habe die Schweizerinnen und Schweizer so gern, ich senke für sie meine Tarife." Oder - wahrscheinlich die realistischere Variante - der Schweizer Anbieter, der mit dem ausländischen Netzbetreiber einen Vertrag abschliessen muss, bezahlt die Zeche. So läuft es.

Wir haben heute regelmässig die Situation, dass die Schweizer Mobilfunkanbieter mit den ausländischen Betreiberfirmen Handelsverträge abschliessen, um das Entgelt für die Benutzung des fremden Netzes durch die schweizerischen Kundinnen und Kunden zu regeln. Grosse Firmen mit viel Roaming-Umsatz haben dabei logischerweise eine klar bessere Verhandlungsposition. Sie werden den Aufpreis auf die Endkundschaft überwälzen. Wer kleiner organisiert ist, hat eine schlechtere Marktposition. Er bezahlt entweder viel, oder er wird das auf seinem Tarif abschreiben müssen, damit er mit einem Grossen mithalten kann, das heisst, er verdient weniger, und er ist gefährdet.

Wenn Sie jetzt eine einseitig festgelegte Preisobergrenze verlangen, so ist dieses Marktkonstrukt für die Schweiz nicht sachgerecht, weil es dann nur die Endkundenpreise betrifft, nicht aber diese Vorleistungspreise mit den ausländischen Partnerfirmen erfasst. Kleinere Schweizer Betreiber mit geringerer Verhandlungsmacht werden dadurch klar benachteiligt, was sich wiederum negativ auf die Wettbewerbsintensität in der Schweiz auswirken wird. In dieser Hinsicht gehören Sie auch zu jenen, die weniger Macht der Swisscom, mehr Wettbewerb, mehr kleinere Anbieter fordern. Gerade Letztere werden aber durch diesen Vorstoss geschwächt.

Der Bundesrat hat mehrmals dargelegt, dass die schweizerischen Tarife für das Roaming in Europa tatsächlich immer noch vergleichsweise hoch sind. Wir haben ebenso dargelegt, dass es relativ einfach ist, wenn man im Ausland in den Ferien ist, für die zwei, drei oder vier Wochen direkt eine SIM-Karte des ausländischen Anbieters zu kaufen - zu wesentlich günstigeren Preisen, womit das Problem gelöst ist. Ich lerne das jeweils von meinen Gottenkindern, die mir sagen: "Du bist noch nicht auf dem neuesten Stand, wir umgehen das ohne Probleme." Der Markt löst das Problem also, ohne dass wir die Kleinen bestrafen müssen.

Der dritte Grund für die Ablehnung ist: Wir haben technische Lösungen, die kurz vor der Einführung stehen und die Rolle der Konsumentinnen und Konsumenten stärken können. Vorgesehen ist namentlich, dass man im Ausland künftig direkt mit den dortigen Anbietern Verträge abschliessen kann, wie das heute beim VLAN der Fall ist. Dadurch können wir auch im Roaming den Wettbewerbsdruck erhöhen, und es entstehen für alle neue Wahlmöglichkeiten, weil die Bindung an den Heimanbieter gelockert wird. Die EU beabsichtigt, das Mitte 2014 verbindlich einzuführen, und das, meinen wir, ist wahrscheinlich der richtige Weg. Er beinhaltet für die Kunden langfristig eine Wahlmöglichkeit und ermöglicht, die Vorteile im Roaming-Geschäft zu realisieren.

Deshalb beantrage ich Ihnen klar die Ablehnung der Motion.