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Brunner Toni · Nationalrat · 2011-09-21

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-21

Wortprotokoll

Wir besprechen heute eine weitere Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Hier geht es spezifisch um das Siedlungsgebiet. Es geht darum, dass sowohl der Bundesrat als auch die Mehrheit unserer Kommission der Ansicht sind, es brauche unbedingt einen indirekten Gegenentwurf zur Landschafts-Initiative. Darum besprechen wir jetzt auch eine Vorlage mit so vielen Artikeln.

Hier beginnen auch bereits die Unterschiede zwischen der Position Bundesrat/Kommissionsmehrheit und der Position unserer Partei, der SVP. Wir sind der Ansicht, dass es keinen indirekten Gegenentwurf braucht, dass man mit der Landschafts-Initiative alleine vors Volk gehen kann. Dann können sich nämlich die Parteien und die Fraktionen positionieren: Wer unterstützt diese Initiative, wer unterstützt sie nicht? Wir von der SVP werden die Landschafts-Initiative mit Bestimmtheit nicht unterstützen, denn sie ist in ihrem Wesen gegenüber dem Föderalismus nicht gerecht, sie ist vor allem gegenüber denjenigen Kantonen nicht gerecht, die bei der Einzonung von Bauland Sorge getragen haben. Wer ein Moratorium für zwanzig Jahre beschliessen will, der bestraft jene Gemeinden und Kantone, die Sorge getragen haben, und belohnt diejenigen, die grosszügig Bauzonen ausgeschieden haben.

Unter dem Druck dieser Initiative wird nun auf diesen Gegenentwurf, diese Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, gedrängt. Überhaupt habe ich ein Déjà-vu, wenn ich diese Vorlage anschaue. Vor zwei Jahren, als das erste Mal ein Entwurf für eine Revision des Raumplanungsgesetzes in die Vernehmlassung ging, waren viele der Elemente, die hier wieder auftauchen, schon einmal auf dem Tisch. Aber damals wurde der Entwurf in der Vernehmlassung von links bis rechts zerzaust und ging zurück an den Absender, an den Bundesrat. Jetzt hat man das Gefühl, dass jene Anliegen häppchenweise wieder in diese Teilrevision aufgenommen worden sind.

Wir von der SVP möchten nicht auf diese Gesetzesrevision eintreten. Dieser Gegenvorschlag schiesst über das Ziel hinaus. Er ist eigentumsfeindlich und trägt dem föderalistischen Gedanken in der Raumplanung in der Schweiz keine Rechnung. Der Gegenvorschlag geht weit über das Ziel hinaus. Die Kantone sind bereits heute frei, sie entscheiden, ob sie eine Mehrwertabgabe als Instrument anwenden wollen oder nicht. Sie könnten es tun. Nur drei Kantone wenden dieses Instrument an, die übrigen verzichten darauf. Es ist auch richtig, dass das in der Kompetenz der Kantone liegt. Artikel 75 der Bundesverfassung garantiert den Kantonen Autonomie in der Raumplanung. Wir dürfen uns auch nicht der Illusion hingeben, dass Flächenausgleichsmodelle, wie hier von der Kommissionsmehrheit beantragt - nach denen nur eingezont werden darf, wenn an anderer Stelle wieder ausgezont wird -, in der Realität auch praktikabel wären. Da die Gemeinden, Regionen und Kantone nur so rennen werden, um ihr kostbares Bauland herzugeben und an einem anderen Ort Realersatz zu suchen, ist das für mich in der Praxis kein tauglicher Vorschlag.

Nun liegt noch ein Rückweisungsantrag der Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei auf Ihren Tischen. Ich habe im Falle der Ablehnung des Nichteintretensantrages aus der SVP-Fraktion kein Problem, diesen Antrag zu unterstützen. Aber man staunt schon etwas darüber, dass ausgerechnet die Fraktion jener Partei diesen Rückweisungsantrag stellt, die in der Kommission mit ihrem Präsidenten vertreten war, Herrn Grunder, der dort zu diesem indirekten Gegenentwurf Hand geboten und mitgestimmt hat. Damit sind Sie Mitverursacher dieses verunglückten Gegenentwurfes. Herr Grunder, natürlich leiten Sie eine noch junge Partei, die auf der Suche nach ihren Positionen ist, aber bitte, seien Sie redlich! Die Heuchelei, hier diesen Antrag zu stellen und in der Kommission anders gestimmt zu haben, muss man entlarven. [PAGE 1573]

Darum bitte ich Sie, konsequent dem Nichteintretensantrag aus der SVP-Fraktion zuzustimmen.