preparatory:AB 159690
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Die massive Überbewertung des Schweizerfrankens, die man ja als einen eigentlichen Wechselkursschock bezeichnen muss, wird bei Hunderten, vielleicht sogar bei Tausenden von Betrieben zu massiven Umsatz- und Ertragseinbussen führen. Das wird man am Ende dieses Jahres in den Erfolgsrechnungen, bei denen es sich eher um Misserfolgsrechnungen handeln wird, sehen. Viele geraten in Lebensgefahr. Das ist es, was wir aus der Wirtschaft hören. Wir hören es nicht nur aus dem Tourismus, dem wir im Rahmen dieses Massnahmenpakets mit der Aufstockung der Hotelkredite ja unter die Arme greifen; wir hören es auch aus der Exportindustrie und insbesondere aus den Zulieferbetrieben der Exportindustrie.
Aus der Einsicht, dass der Kreis der Betroffenen viel grösser ist und nicht nur Betriebe aus dem Tourismus umfasst, muss die Schlussfolgerung gezogen werden, dass wir die einzelbetriebliche Hilfe nicht nur via Hotelkreditaufstockung für die Hotellerie leisten dürfen und dass wir sie mit der Verbesserung der Kurzarbeitsregelung nicht erst leisten dürfen, wenn der Schaden schon angerichtet ist. Wir brauchen jetzt eine einzelbetriebliche Notstandshilfe für alle, die in Not geraten sind und einen währungsbedingten Notstand nachweisen können. Wir müssen verhindern, dass gesunde Firmen zu Entlassungen oder gar Betriebsschliessungen gezwungen werden, weil sie den Währungsschock nicht aushalten bzw. weil sie sich innert einer so kurzen Frist nicht an die Verhältnisse anpassen können. Es geht um Überlebenshilfe, um Überbrückungskredite für gesunde Betriebe.
Der Fonds, der hier vorgeschlagen wird, ist dafür nach Meinung der SP-Fraktion das richtige Instrument. Es werden in den einzelnen Artikeln auch die richtigen Bedingungen gestellt: dass es eine einzelbetriebliche Förderung sein soll; dass die Betriebe Gesuche einreichen müssen; dass sie nachweisen müssen, dass sie wegen der Frankenstärke in Lebensgefahr geraten sind und deshalb ein Anrecht auf Überbrückungshilfe haben.
So weit ist das, was die Minderheit Wyss Ursula will, absolut in Ordnung. Ich möchte als Vertreter eines Grenzkantons aber noch eine Überlegung nachschieben, die etwas zu kurz [PAGE 1562] gekommen ist, meines Erachtens aber auf geeignete Art und Weise in diesen Beschluss integriert werden müsste: Von der Frankenstärke sind eben nicht nur die Fremdenverkehrsgebiete, sondern speziell auch die Grenzregionen betroffen, weil es einen massiven Kaufkraftexodus über die Grenze gibt. Was sonst normal ist - dass man ein bisschen nach Deutschland oder nach Frankreich einkaufen geht -, hat jetzt ganz andere Formen angenommen und bei viel breiteren Kreisen negative Folgen ausgelöst. Ich rede vom Detailhandel, ich rede vom Auto- und Garagengewerbe, ich rede von den Anbietern von Inneneinrichtungen, von der grafischen Industrie. Da wird jetzt auf breiter Front entlang der Grenze ein massiver Abfluss von Kaufkraft festgestellt. Meines Erachtens müsste eben diese einzelbetriebliche Hilfe auch für solche Betriebe zugänglich sein, für Betriebe, die nicht im engeren Sinn exportorientiert und nicht im engeren Sinn touristisch ausgerichtet sind. Es gibt auch solche Betriebe, die Hilfe brauchen, und es ist nichts mehr als gerecht, wenn man alle gleich behandelt und nicht wissentlich und willentlich einen bestimmten Kreis ausschliesst.
Ich hoffe also, dass man, wenn Sie diesem Minderheitsantrag zustimmen, in der weiteren Beratung der Vorlage hier via Ständerat noch eine Präzisierung einbringen kann, wonach auch das grenznahe Gewerbe in den Genuss solcher Überbrückungshilfe kommen soll.