AB 159766
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion lehnt den Minderheitsantrag Zuppiger ab und ebenfalls die Einzelanträge, die auf Steuersenkungen bei der Mehrwertsteuer hinauslaufen. Sie tut das aus zwei Gründen: Erstens ist der Minderheitsantrag finanzrechtlich nicht umsetzbar und nicht zulässig, zweitens ist er steuerpolitisch verfehlt.
Ich komme zum Finanzrecht: Die Bundesverfassung sagt, der Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben richte sich unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage nach den geschätzten Einnahmen. Der Minderheitsantrag Zuppiger will jetzt die geschätzten Einnahmen für das Jahr 2012 gemäss Angaben unserer Finanzministerin um 2 bis 2,1 Milliarden Franken reduzieren. Das heisst, wenn dieser Antrag obsiegt, müssen unter dem Regime der Schuldenbremse Ausgaben in der gleichen Grössenordnung eingespart werden - das ist der simple Mechanismus der Schuldenbremse. Dieser Mechanismus - das weiss Herr Zuppiger auch - gibt uns gemäss Artikel 15 des Finanzhaushaltgesetzes keine Möglichkeit, Mindereinnahmen bei den höchstzulässigen Ausgabebeträgen zu berücksichtigen; das funktioniert nicht. Es funktioniert auch nicht, eine Steuermindereinnahme, die nach dem Konzept Zuppiger durch den Nationalrat festgelegt würde, vom Rechnungsjahr 2011 auf das Voranschlagsjahr 2012 zu übertragen - es geht nicht! Es geht von der Verfassung her nicht, und es geht vom Finanzhaushaltgesetz her nicht. Wenn das Parlament das entgegen den Bestimmungen von Verfassung und Finanzhaushaltgesetz machen würde, dann müssten wir in den Finanzkommissionen eine Megasparübung machen: Wir müssten diese 2,1 Milliarden Franken dann vor allem bei den ungebundenen Ausgaben, die Bildung, Landwirtschaft und Verkehr betreffen, einsparen, denn der Voranschlag 2012, den wir zurzeit vorberaten, sieht einen Überschuss von gut 400 Millionen Franken vor. Wenn aber die Nationalbankausschüttung von über 300 Millionen nicht kommt, sind wir dann nur noch bei einer ganz kleinen schwarzen Null.
Die steuerpolitischen Gründe, die gegen den Minderheitsantrag Zuppiger sprechen, hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in der gestrigen Eintretensdebatte schon ausführlich dargelegt. Zum einen ist, wie soeben auch Herr Grunder angesprochen hat, das Ziel verfehlt: Die hauptsächlich betroffene Branche mit Wertschöpfung in der Schweiz - die Exportwirtschaft, insbesondere die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie - würde von einer solchen Senkung überhaupt nicht profitieren. Im Tourismus, den ich als Bernerin sehr gut kenne, weil ich sehr oft im Berner Oberland bin, würde eine solche Senkung, entschuldigen Sie, bei einer deutschen Familie, die hier Pizza essen kommt, fast nichts ausmachen - schon gar nicht unter der Voraussetzung, dass die Mehrwertsteuersenkung durch die Restaurants und die Hotelbetriebe auch noch weitergegeben werden müsste. Eine Verpflichtung dazu können wir vom Staat her überhaupt nicht vorsehen. Zudem wissen wir, dass die Schweiz in Sachen Steuervergünstigungen Spitzenreiterin ist. Ein vielbeachteter Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 2. Februar 2011 hat ausgewiesen, dass wir Steuervergünstigungen in der Höhe von 21 Milliarden Franken haben. Das ist ein Volumen, das in etwa jenem der Subventionen entspricht. Steuervergünstigungen sind nichts anderes als indirekte Subventionen.
Aus diesen Gründen bitten wir von der SP-Fraktion Sie, den Minderheitsantrag Zuppiger abzulehnen. Unter finanzrechtlichem Gesichtspunkt ist er verfassungs- und gesetzeswidrig, und steuerpolitisch ist er verfehlt.