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AB 159799

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-09-21

Wortprotokoll

Ich habe sehr viel Verständnis für den Ärger, der in diesem Zusammenhang auch hier jetzt wieder zum Ausdruck gebracht wird. Ich erinnere daran - ich habe es gestern ausgeführt -, dass der Bundesrat einen runden Tisch zur Erhöhung der Transparenz einberufen hat. Die Gespräche haben stattgefunden, es ist eine Bewegung in Gang gesetzt worden, die die Preisunterschiede ausgleichen muss.

Hier haben wir es nun mit dem Preisüberwachungsgesetz zu tun. Das Preisüberwachungsgesetz setzt für ein Einschreiten des Preisüberwachers voraus, dass eine Marktmächtigkeit gegeben ist. Wenn keine Marktmächtigkeit gegeben ist, gibt es offensichtlich Konkurrenz, Alternativen, Ersatzprodukte. Mit anderen Worten: Die Stellung des Preisüberwachers soll zwar gestärkt werden - wir haben entsprechende Massnahmen ergriffen -, aber das kann nicht auf diesem Weg erreicht werden, denn der Markt muss trotz allem spielen dürfen. Wenn Markenartikel in dieses Land gebracht und hier viel zu teuer verkauft werden, aber eben nicht durch marktmächtige Unternehmungen, gibt es Alternativprodukte, und diese müssen einen preislichen Ausgleich bringen.

Frau Birrer-Heimo, Sie haben gefragt, wann Transparenz geschaffen, wann die Öffentlichkeit informiert wird. Sie wissen, ich habe es gestern gesagt, wir haben im ersten halben Jahr den ersten Teil einer Transparenzstudie erstellt und sind jetzt daran, den zweiten Teil zu erstellen. Er wird im Oktober vorliegen. Er wird präzise genug sein, sodass man tatsächlich die Öffentlichkeit informieren kann, präzise genug, sodass man nicht nur irgendeine Anprangerung riskiert, sondern Evidenz hat und mit genügender Sicherheit aufzeigen kann, wo die Differenzen und die Probleme sind. Über diese zusätzliche Transparenz soll natürlich der Markt zum Spielen gebracht werden.

Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit abzulehnen.