Hutter Markus · Nationalrat · 2011-09-20
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-20
Wortprotokoll
Wenn man einst auf das Jahr 2011 zurückblicken wird, so wird man sich in wirtschaftlicher Hinsicht ganz sicher an vier Dinge erinnern: die internationale Schuldenkrise, die Schwäche des Euros, die grossen wirtschaftlichen Herausforderungen der USA und - als Resultat dieser drei Problembereiche - den ständig stärker werdenden Schweizerfranken. Das letztgenannte hängt mit den erstgenannten Problemen zusammen. Es ist schon fast Ironie des Schicksals, dass die Schweiz, welche ihre öffentlichen Haushalte in Ordnung hält, was einen internationalen Ausnahmefall darstellt, nun derart stark die Folge von Problemen zu spüren bekommt, die sie nicht selbst verursacht hat. Das zeigt auch auf, dass wir uns der Globalisierung nicht entziehen können. Um das Problem zu verdeutlichen: Zu Beginn des Jahres betrug der Kurswert des Schweizerfrankens rund Fr. 1.25 pro Euro. Mitte August 2011 näherten wir uns der Parität. Eine so unglaublich schnelle Veränderung des Wechselkurses hat es noch nie gegeben. Eine weitere Schwierigkeit ist, dass auch der Dollar weit weniger als einen Franken kostet, was man sich vor einigen Jahren kaum vorstellen konnte.
Am 17. August 2011 kündete der Bundesrat ein umfassendes Hilfspaket von rund 2 Milliarden Franken an, um der von der Frankenstärke betroffenen Wirtschaft zu helfen und insbesondere Arbeitsplätze zu retten. Das Echo auf die Vorschläge war zurückhaltend bis ablehnend. Für die einen war das Hilfspaket zu klein, oder es kam zu spät, für die anderen war es zu gross, für wieder andere war es angesichts der Grösse des Problems bloss ein Tropfen auf den heissen Stein. Am 31. August 2011 verabschiedete der Bundesrat die Vorlage, welche wir heute beraten. Sie wurde gegenüber den Vorschlägen vom 17. August 2011 erheblich reduziert. Der Bundesrat beantragt dem Parlament nun zusätzliche Ausgaben in der Höhe von 869 Millionen Franken.
Zum Charakter der Vorlage: Wir haben zwei Erlasse zu beraten. Erlass 1, das Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, ist ein Mantelerlass, der die Rechtsgrundlagen schaffen soll, damit gewisse Kredite in Erlass 2, dem Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011, überhaupt gesprochen werden können. Zu diesem Erlass gibt es zahlreiche Minderheitsanträge, die alle als mögliche Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gesehen werden können. Es gibt zum Beispiel Anträge zu Mehrwertsteuergesetz, Kartellgesetz und Preisüberwachungsgesetz. Erwähnt werden muss, dass es sich um ein Bundesgesetz handelt, das nach Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung als dringlich erklärt wird. Dieses Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verabschiedung in Kraft und gilt für ein Jahr.
Welches sind nun die wesentlichen Inhalte der Vorlage? Der Bundesrat beantragt Nachtragskredite zum Voranschlag 2011, um die von der Frankenstärke betroffene Wirtschaft zu stützen. Er tut dies in verschiedenen Bereichen. Die wichtigsten Bereiche, denen mit Krediten geholfen werden soll, sind die Arbeitslosenversicherung mit einem Kredit in der Höhe von 500 Millionen Franken, die Exportförderung mit einem Kredit in der Höhe von 10 Millionen Franken, der Tourismus mit einem Kredit in der Höhe von 100 Millionen Franken, die Technologie- und Innovationsförderung mit einem Kredit von 212,5 Millionen Franken, der Verkehr mit einem Kredit von 46,5 Millionen Franken. Der Mantelerlass hat nur den Zweck, die Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit in den Bereichen Technologie und Innovation, Arbeitslosigkeit und Verkehr die beantragten Kredite gesprochen werden können. In diesem Sinn gibt es eine Verknüpfung zwischen den beiden Erlassen. Wenn man die Gesetzesbestimmung ablehnt, muss man auch den Kredit ablehnen, damit kohärente Entscheide vorliegen.
Zu den Kommissionsberatungen: Aufgrund der sehr knappen Zeitverhältnisse für die Vorberatungen in der Kommission bestand die ungewöhnliche Situation, dass wir als [PAGE 1526] Kommission des Zweitrates vor der Kommission des Erstrates und deren Beschluss tagten. An ihrer ordentlichen Sitzung vom 5. und 6. September 2011 befasste sich Ihre Finanzkommission ein erstes Mal mit der Vorlage im Sinne einer ersten Lesung. Die ständerätliche Finanzkommission beriet die Botschaft am 7. September 2011. Ihre Kommission traf sich deshalb am 15. September 2011 noch einmal, um die Vorlage für die Beratung im Rat zu bereinigen.
Zur ersten Kommissionsberatung vom 5. und 6. September: Der Zufall wollte es, dass am 5. September als Beginn der Budgetdebatte die traditionelle Anhörung von Herrn Philipp Hildebrand, Präsident des Direktoriums der Nationalbank, zu deren Einschätzung der Wirtschaftslage und danach das Eintretensreferat der Finanzministerin zum Voranschlag 2012 traktandiert waren, was eine gute Vorbereitung für die Beratung dieser Vorlage war. Der 6. September war dann einer ersten Lesung gewidmet. Die Kommission startete die Beratung mit einem Hearing. Angehört hat sie einen Vertreter der KOF ETH, Herrn Michael Graff, den Präsidenten des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, Herrn Valentin Vogt, den Chefökonomen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Herrn Daniel Lampart, und den Präsidenten von Swissmem, Herrn Hans Hess. Die Sozialpartner betonten die grossen Schwierigkeiten und unterstützten die Initiative des Bundesrates, auch wenn viele Massnahmen eher mittel- bis langfristig wirken würden. Sie hoben aber auch hervor, dass die Lösung des Problems bei der Schweizerischen Nationalbank liege, welche unbedingt etwas gegen den starken Schweizerfranken tun müsse. Auch der KOF-Vertreter beurteilte die Massnahmen angesichts der Schwierigkeit der Situation insgesamt als positiv.
Ein weiterer Zufall an dieser Sitzung war, dass Herr Bundesrat Schneider-Ammann der Kommission die an diesem Tag von der Nationalbank verkündete Massnahme, keinen Eurokurs unter Fr. 1.20 zu dulden, überbringen konnte. Diese Massnahme der Nationalbank wurde von der Kommission denn auch sehr begrüsst. Es ist der Nationalbank auch an dieser Stelle für diesen mutigen Schritt, der natürlich auch Risiken birgt, zu danken. Es ist uns allen klar, dass die Nationalbank bei der Bekämpfung der Frankenstärke die zentrale Rolle spielt und Massnahmen, die wir hier treffen, lediglich unterstützender und flankierender Natur sein können. Die Nationalbank kann das Problem an der Quelle bekämpfen, die Politik lediglich die Auswirkungen für die betroffenen Kreise in einem gewissen Ausmass lindern.
Wie wurde nun die Vorlage in der Kommission aufgenommen? Die Schwierigkeit der Situation war unbestritten, die Vorlage hingegen war sehr umstritten. Es gab sehr viele knappe Entscheide, wie Sie in der Detailberatung sehen werden. Kritisiert wurde, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht zielgerichtet seien, dass sie zu spät wirken würden und dass man sie nur durchführe, weil die Rechnung 2011 gemäss Hochrechnung per Ende Juni 2011 voraussichtlich einen grossen Überschuss aufweisen werde. Es gab auch etliche finanzpolitische Befürchtungen. Die befürwortenden Mitglieder der Kommission betonten eher die Schwierigkeit der Situation, unter anderem auch mit dem Hinweis auf die Aussagen im Hearing, und brachten vor, dass aussergewöhnliche Situationen auch aussergewöhnliche Massnahmen erforderten.
Das ordnungspolitische Lehrbuch muss in dieser schwierigen, ausserordentlichen Situation zur Seite gelegt werden, weil es - wie übrigens alle Modelltheorien - nicht mehr wirksam zu greifen vermag. Eine von der Frankenstärke ins Ausland vertriebene oder in Konkurs gegangene Exportindustrie braucht keine Ordnungspolitik mehr. Entscheidend ist aber, dass man sofort auf den Pfad der Tugend zurückkehrt, wenn man die Situation wieder als normal bezeichnen kann.
Am 5. September 2011 beschloss die Kommission, die Vorlage in einer ersten Lesung voll durchzuberaten und an der Sitzung vom 15. September die Mitberichte der WAK und der WBK sowie die Entscheide des Ständerates zu beraten. Nur mit Stichentscheid der Präsidentin trat sie auf die Vorlage ein. In der Gesamtabstimmung lehnte sie dann Erlass 1 mit 13 zu 12 Stimmen und Erlass 2 mit 8 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab.
Zu den Mitberichten der WAK und der WBK: Ihre WAK hat auf einen detaillierten Mitbericht verzichtet. In einer Stellungnahme empfiehlt sie mit 21 zu 5 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten, da sie Handlungsbedarf erkennt. Die WBK hat ihren Mitbericht auf den Bereich Innovation und Technologie beschränkt. Sie sieht zwar gewisse Probleme, etwa bei den sehr kurzen Fristen für die Einreichung der Gesuche im Forschungsbereich, unterstützt die Vorlage aber ebenfalls. Auch die WBK hat keine eigentlichen Abänderungsanträge gegenüber der bundesrätlichen Vorlage gestellt.
Zum Beschluss des Ständerates vom 14. September: Der Ständerat ist am 14. September in allen Punkten dem Bundesrat gefolgt.
Zu den Entscheiden vom 15. September 2011: Ihre Finanzkommission hat am 15. September in Kenntnis der Mitberichte und des Entscheides des Ständerates verschiedene Abstimmungen noch einmal durchgeführt. Die Kommission beantragt Ihnen nun mit 14 zu 11 Stimmen Eintreten auf Erlass 1; Eintreten auf Erlass 2 ist obligatorisch, da es sich um einen Nachtrag handelt. In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission beiden Erlassen mit 14 zu 12 Stimmen zu. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun Ausgaben in der Höhe von rund 822 Millionen Franken. Die Differenz stammt von der Ablehnung der Kredite beim Bundesamt für Verkehr.
Auf der Fahne finden Sie noch eine Kommissionsmotion; eine gleichlautende Motion wurde auch im Ständerat eingereicht. Ich äussere mich auch gleich noch zu dieser Motion: Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, ein Revitalisierungsprogramm für die Schweizer Wirtschaft auszuarbeiten, das den Nachteilen, welche aufgrund des starken Schweizerfrankens den schweizerischen Unternehmen erwachsen, entgegenwirkt. Die Motion hat also klar einen mittelfristigen Zeithorizont. Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Ich kann Ihnen abschliessend hier noch berichten, dass der Ständerat die gleichlautende Motion, die sich lediglich in den letzten zwei Punkten der Begründung unterscheidet, gestern mit 19 zu 16 Stimmen abgelehnt hat.