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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-19

Wortprotokoll

Der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ist auch ein altes Problem; es gibt dazu viele Vorstösse.

Herr Ständerat Recordon hat jetzt korrekterweise eine Unterscheidung vorgenommen. Es ist im Bereiche von rassistischen Seiten und Seiten mit pornografischem Inhalt einfacher, diese aufzutreiben, und es ist auch viel einfacher, gegen die Provider vorzugehen und sie in die Pflicht zu nehmen, weil die Werthaltung hier auch auf internationaler Ebene gleich ist.

Das Ganze hat den Hintergrund, dass es nicht ein Schweizer Problem ist. Sie haben Zugriff auf Internetplattformen, die irgendwo in Thailand, in Vietnam oder in Brasilien betrieben werden, und können von ihnen ganz einfach Daten herunterladen. Es ist dann immer die Frage, ob es jetzt Ihre Sache ist, als Vater vielleicht auch hier ein Auge darauf zu werfen, zu welchen Seiten Ihre Kinder Zugang haben, oder ob es wirklich Sache des Providers ist, Tausende von Seiten und Angeboten zu durchforsten und dann den Zugriff für seine Kunden einzuschränken. Das sind wirklich extrem schwierige Fragen. Deshalb hat der Bundesrat hier dem EJPD den Auftrag gegeben, mit einer Arbeitsgruppe die [PAGE 252] urheberrechtliche Seite genauer anzuschauen - das aber immer im Lichte einer internationalen Lösung. Die Schweiz wird hier kaum im Alleingang Missbrauch, der hier besteht, bekämpfen können. Inwieweit hier wirklich der Internetanbieter eine Rolle zu übernehmen hat, wird sich herausstellen.

Zur Swisscom kann ich Ihnen wirklich sagen, dass sie keine illegalen Praktiken im Internet toleriert. Wenn man dort auf fragwürdige oder umstrittene Websites - man kann sie nicht immer hundertprozentig verhindern - stösst, werden diese umgehend gelöscht. Es ist deshalb kein einziger Fall bekannt, in dem die Swisscom diese Vorgabe nicht sofort korrekt umgesetzt hätte. Weil de facto bis anhin gar kein Problem aufgetaucht ist, sehen wir auch keinen Grund, das jetzt sogar in den strategischen Zielen des Bundesrates festzuschreiben. Deshalb kann man die Swisscom hier auch nicht anders behandeln; sie macht das gut.

Die Vorschläge der Agur 12 werden dann weisen, ob die Internetanbieter generell hier zusätzliche Pflichten zu übernehmen haben. Dann wird man sich erneut mit dieser Thematik befassen. Bis es so weit ist, ist es aber, glaube ich, richtig, die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe abzuwarten, die bis Ende Jahr vorliegen müssen.