Bieri Peter · Ständerat · 2013-03-19
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-19
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung zu den Interessenbindungen und den persönlichen Befindlichkeiten bei diesem Thema: Wir alle hier besitzen wahrscheinlich ein Handy, haben ein Abonnement bei einem der drei Telekomanbieter und halten uns wahrscheinlich gelegentlich im Ausland auf, wo wir telefonieren, SMS verschicken oder Daten via Internet herunterladen. Wir sind also in dieser Sache mehr oder weniger persönlich betroffen und haben wahrscheinlich auch schon unsere negativen Erfahrungen damit gemacht. Weiter bleibt zu erwähnen, dass die Swisscom in mehrheitlichem Eigentum des Bundes steht und in der Folge Dividenden an die Bundeskasse abliefert. Was mich persönlich betrifft, so präsidiere ich die Interessengruppe Glasfasernetz Schweiz, welche sich für einen flächendeckenden Breitbandausbau in unserem Land einsetzt. Darin ist die Swisscom zusammen mit den Elektrizitätsversorgungsunternehmen vertreten. So weit zu den Interessenbindungen, auch den persönlichen.
Nun zur Motion und gleich auch zum Postulat, weil ja das Postulat das Ergebnis unserer Kommissionsberatung ist: Das Benützen von Handys im Ausland hat für unsere Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit schon des Öfteren für böse Überraschungen gesorgt, wurden doch nach Telefongesprächen oder bei mobilen Datendienstleistungen hohe Kosten verrechnet. Die vom Nationalrat angenommene Motion Wyss Ursula verlangt vom Bundesrat, dass er für alle Telekomanbieter verbindliche Höchsttarife für ein- und abgehende Anrufe, SMS und Datentransfers, die via Handy im Ausland erfolgen, festlegt. Diese Massnahme soll in Analogie zu derjenigen der EU geschehen. Der Nationalrat hat dieser Motion, entgegen dem ablehnenden bundesrätlichen Antrag, mit 181 zu 5 Stimmen zugestimmt, ohne jedoch darüber debattiert zu haben.
Das Ergebnis aus dem Nationalrat ist in unserer KVF als Ausdruck des Unwillens und der Verärgerung über diese unbefriedigende Situation verstanden worden. Unsere Kommission wollte sich jedoch mit der gebotenen Seriosität des Sachverhalts annehmen und hat deshalb beschlossen, nebst der bundesrätlichen Haltung auch die Meinung der Telekomanbieter einzuholen und sich über die neuesten technischen Entwicklungen im internationalen Mobilfunkbereich informieren zu lassen.
Zuerst zum Sachverhalt: Beim Roaming geht es darum, dass fremde Netze im Ausland benutzt werden. Damit dies funktioniert, müssen die schweizerischen Betreiber - Swisscom, Sunrise und Orange - mit den ausländischen Anbietern vor Ort einen Vertrag abschliessen. Der Handy-Benützer erhält für die Inanspruchnahme des Netzes eine Rechnung. Der schweizerische Telekomanbieter bezahlt dem ausländischen Anbieter vor Ort für dessen Vorleistung einen Preis. Während innerhalb der EU nicht nur die Endkundenpreise, sondern auch die Wholesale-Preise - d. h. die Preise, die ein Operator für die Netznutzung bezahlt - reguliert sind, spielt ausserhalb des EU-Raums sowie zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern der freie Markt. Dies hat zur Folge, dass die schweizerischen Telekomanbieter mit den ausländischen Anbietern Einzelverträge ausarbeiten müssen. Für Anbieter aus einem relativ kleinen Land mit dementsprechend kleinen Umsätzen sind die Vertragskonditionen tendenziell schlechter. Dies trifft insbesondere die kleineren Anbieter Sunrise und Orange, etwas weniger die grössere Swisscom.
Es kommt hinzu, dass die Telekomunternehmen aus der EU versuchen, einen Teil des durch die interne Preisregulierung erfolgten Gewinnrückgangs mit erhöhten Preisen beim Verkehr mit Drittländern zu kompensieren. Die EU-interne Preisfestsetzung hat dazu geführt, dass für Anbieter aus Drittstaaten die Preise für Vorleistungen hoch bleiben.
Würde man nun der Forderung der Motion des Nationalrates (Wyss Ursula) folgen, so könnte man die Endkundenpreise, jedoch nicht die darin enthaltenen Vorleistungspreise bestimmen, was letztlich zur Folge hätte, dass vor allem die kleineren Anbieter benachteiligt würden.
Nun ist es jedoch nicht so, dass in den letzten Jahren nichts gegangen wäre und - noch viel mehr - sich in den nächsten eineinhalb Jahren nichts zur Verbesserung dieser Situation bewegen würde. Sowohl die drei Telekommunikationsunternehmen, die wir in dieser Sache angehört haben, als auch das dafür zuständige Bundesamt für Kommunikation haben uns in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen dargelegt, welche Massnahmen getroffen wurden und welche Entwicklungen absehbar sind. So hat etwa die Swisscom 2006 und 2007 die Preise auf das damalige EU-Niveau abgesenkt. Seit 2011 wird der Kunde bei der Einreise in ein anderes Land per SMS informiert, wie hoch die Gebühren sind. Gleichzeitig benachrichtigen die meisten Anbieter ihre Kunden, wann eine gewisse Kostengrenze überschritten wird. Man darf heute feststellen, dass die Nutzer genügend über die Kosten der Handy-Benützung informiert sind und sich dieser Problematik bewusst sind. Deshalb sind auch die Reklamationen bei den Telekomanbietern massiv zurückgegangen.
Ende 2012 betrugen die Swisscom-Tarife für den Datentransfer noch 13 Prozent der Tarife im Jahr 2006; beim Sprechverkehr sind es 59 Prozent und bei den SMS 64 Prozent. 2012 lancierte die Swisscom neue Pauschaltarife, die sogenannten Natel-Infinity-Angebote, in denen auch Roaming-Inklusiveinheiten enthalten sind. Bereits heute werden 37 Prozent des Datenverkehrs bei der Swisscom im Roaming-Verkehr über Pauschalpreise oder mit Abonnementsgebühren abgegolten. Hier liegen die effektiven Preise unterhalb der EU-Vorgaben. Ähnliche Angebote, sogenannte Flatrates, bei denen Roaming-Dienstleistungen inbegriffen sind, bieten auch Orange und Sunrise an.
Wichtiger als der Blick auf die erfolgten Massnahmen ist das Wissen über die zu erwartenden technischen Entwicklungen. Da ist einmal davon Kenntnis zu nehmen, dass Internetanbieter bereits heute Gratisangebote für SMS und Sprechverkehr offerieren. Denken Sie etwa an Skype oder an Whatsapp. SMS von Apple- zu Apple-Geräten sind schon [PAGE 240] heute gratis. Das Telefonieren zwischen den neuen Blackberrys wird kostenlos sein. Hier wird Apple mit den i-Phone-Geräten nachziehen müssen.
Die EU-Telekomanbieter müssen Mitte 2014 für die mobile Datenkommunikation das "local breakout" anbieten. Reisende aus der EU können dann in jedem EU-Land auf das landesinterne Netz umschalten und zu lokalen Tarifen kommunizieren. Abgerechnet wird per Kreditkarte. Dieses neue System wird voraussichtlich auch für Schweizer bei Reisen in den EU-Raum zur Verfügung stehen. Die Schweizer Telekomanbieter haben angekündigt, dass sie ihren Kunden diese Möglichkeit auch eröffnen werden. Das bedeutet, dass die Roaming-Tarife sinken müssen, sonst gehen die Kunden im Ausland auf das fremde Netz. Es kann, wie uns die Telekomanbieter informiert haben, vermutet werden, dass sich die Gebühren für Daten-Roaming mittelfristig dem nationalen Niveau angleichen werden.
Nach dieser Auslegeordnung in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen haben wir uns gefragt, ob es wirklich Sinn macht, mit staatlicher Preisregulierung in eine technische Entwicklung einzugreifen, die wahrscheinlich weit schneller sein wird, als es unser Gesetzgebungsverfahren zulässt. Wenn wir aus den gleichen Gründen damals klugerweise bei der Set-Top-Boxen-Problematik eine Regelung unterlassen haben, so sollten wir auch hier keine etatistischen Schnellschüsse abgeben.
In der Folge ist die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen zur Einsicht gelangt, dass die staatliche Regulierung der Endkundenpreise keine zukunftsträchtige Lösung sein kann. Sie hat auch zur Kenntnis genommen, dass ein bilateraler Vertrag mit der EU den WTO-Regeln nicht standhalten würde, da dies zu einer Diskriminierung gegenüber Drittstaaten führen würde.
Eine Regulierung würde auch in erster Linie die beiden kleineren Anbieter, Sunrise und Orange, und weniger die Swisscom treffen. Dies sei auch all jenen voreiligen Kritikern gesagt, die Einzelnen von uns in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eine allzu grosse Rücksichtnahme auf die Swisscom, die ja mehrheitlich in Bundesbesitz ist, vorgeworfen haben.
Unsere Kommission hat in der Folge vertieft geprüft, ob allenfalls mit einer anderen Motion gesetzgeberischer Druck auf die Preisgestaltung bei den Roaming-Gebühren ausgeübt werden könnte. Wir haben das Bakom gebeten, uns einen Vorschlag zu machen, sind nach eingehender Diskussion jedoch von diesem Vorgehen wieder abgekommen, nachdem wir erkannt haben, dass das Verfahren auf diesem Weg nicht nur lange dauern, sondern wahrscheinlich von den Entwicklungen auf dem Markt und der Technik überholt würde.
Wir sind zum Schluss gelangt, einen anderen Weg zu beschreiten und mit einem Postulat vom Bundesrat Auskunft zu verlangen, wie sich die Situation in absehbarer Zukunft entwickeln wird. Darin fordern wir vom Bundesrat Antworten auf die Frage, wie die Einführung neuer technischer Massnahmen wie das "local breakout" auf Mitte 2014 die Preise der Mobilfunkdienstleistungen verändert haben wird. Gleichzeitig fordern wir ihn auf, per Ende 2014 darzulegen, mit welchen Mitteln allenfalls verbleibende Preisunterschiede eliminiert oder zumindest erklärt werden können.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, das Postulat anzunehmen. Es wird ja nun auch vom Bundesrat so akzeptiert.
Ich komme zum Fazit: Wir sind der Überzeugung, dass wir mit diesem Vorgehen der Sache besser dienen und eher unser Ziel erreichen als mit der Motion aus dem Nationalrat. Sollte diese Motion, entgegen unserer Überzeugung, angenommen werden, würde es noch einige Jahre dauern, bis sie umgesetzt sein würde und die Preise auf staatliche Intervention hin sinken würden. Die Kommission ist mit dem Bundesrat überzeugt, dass wir mit diesem Vorgehen schneller und ohne staatliche Vorgabe die Preisunterschiede bei den Roaming-Gebühren eliminieren können. Denn bei allen unterschiedlichen Meinungen über das Vorgehen blieb es in der Kommission unbestritten - ich möchte das hier nochmals deutlich sagen -, dass diese für den Nutzer ärgerlichen und aufgrund der erhaltenen Leistung auch kaum gerechtfertigten Preisausreisser eliminiert werden müssen.
So weit meine etwas ausgedehnte Berichterstattung aus der Kommission, aber diese Motion hat ja bereits im Vorfeld der heutigen Besprechung ordentlich Eingang in die Medien gefunden und zu Diskussionen geführt.