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Stadler Markus · Ständerat · 2014-03-06

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2014-03-06

Wortprotokoll

Zu den Aktionären der Nationalbank gehören auch die Kantone. Der Betrag des Bilanzgewinns, der die Dividendenausschüttung übersteigt, fällt zu zwei Dritteln an sie. Ein Blick auch auf die Haltung der Kantone ist also angezeigt. Die Finanzdirektorenkonferenz empfiehlt die Gold-Initiative ohne Gegenstimme zur Ablehnung. Nach Ansicht der Finanzdirektorenkonferenz würde es die neue Verfassungsbestimmung der Nationalbank erschweren, mit ihrer Geld- und Währungspolitik zur Preisstabilität und zu einer stabilen Entwicklung der Wirtschaft beizutragen. Dieser Einschätzung pflichte ich bei.

Ich gebe nur zwei kurze Hinweise zu dieser Initiative; sie ist klar zur Ablehnung zu empfehlen, weil sie in keiner Weise den Interessen der Schweiz in ihrem Umfeld entspricht.

1. Was soll überhaupt ein Gold-Notvorrat, der nicht angetastet werden darf? Kollegin Keller-Sutter hat darauf hingewiesen. Wie soll man einerseits 20 Prozent der Aktiven in Gold halten müssen und diese andererseits richtig bilanzieren? Nichtverkaufbares Verwaltungsvermögen schreibt die öffentliche Hand in der Regel ab und bilanziert es mit einem Erinnerungsfranken. Das hätte Auswirkungen auf die Kassen von Bund und Kantonen. Bilanziert man aber richtig, ist die Anwendung der 20-Prozent-Regel faktisch gar nicht möglich.

2. Die Initiative hat etwas Ideologisches an sich. Sie gaukelt nämlich vor, Gold sei per se sicher, der Wert des Goldes könne nicht fallen. Dem widerspricht die Erfahrung der letzten Zeit sehr deutlich.

Man darf den Initianten im unbeständigen Wetter der Weltwirtschaft also empfehlen, zumindest bei Regen und in der Nacht die Sonnenbrille abzulegen.