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Stähelin Philipp · Ständerat · 2001-10-04

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-04

Wortprotokoll

Erlauben Sie, dass ich noch einmal ganz kurz das Wort ergreife. Ich habe ein wenig den Eindruck erhalten, dass der Auftrag, tatsächlich einen Revisionsentwurf vorzulegen, welcher den Übergang vorsieht, etwas relativiert wird. Es geht jetzt zum Teil in Richtung eines Berichtes. Kollege Lauri hat gesagt, wenn man dann zur entsprechenden Auffassung kommen würde, könnte man ja auch darlegen, weshalb dieser Schritt nicht zu tun sei. Das war nicht die Auffassung der Kommission. Wir wollen diesen Übergang klar, weil viele Teile der Revisionsvorlage, die wir nun beantragen, nur Sinn machen, wenn wir schlussendlich einen Wechsel vornehmen.

Sonst erhalten wir mit dieser Revision eine Lösung, die von allem Anfang an hinkt und die für die Kantone sowie für die Prämienzahler - allein in der Grundversicherung - Kosten bringt. Das können wir à la longue nicht so halten. Es kann nur eine Übergangslösung sein. Die Übergangsbestimmung richtet sich mit dieser Verpflichtung auch nicht nur an den Bundesrat, sondern sie ist indirekt natürlich auch an die Kantone adressiert. Die Kantone müssen sich auf den Wechsel vorbereiten. Sie müssen die nötigen Voraussetzungen schaffen: beispielsweise rechnungsmässig in den Spitälern, aber auch in Richtung vermehrter Ausgliederung der Spitäler aus der eigentlichen Kantonsverwaltung.

Über die Dauer kann man sich natürlich streiten. Ich habe in der Kommission ja tatsächlich auch einen Antrag auf drei Jahre gestellt, und Frau Bundesrätin Dreifuss hat damals auf sieben Jahre tendiert. Wir sind in der Mitte, bei fünf Jahren, "hängen geblieben". Ich habe gestern schon gesagt: Ich kann mir vorstellen, dass man diese Frist noch etwas verkürzen könnte. Es ist ja nun einfach ein Auftrag. Bis dieser Auftrag umgesetzt ist, wird auch noch einige Zeit ins Land gehen. Deshalb sehe ich keine Unvereinbarkeit mit dem Antrag Stadler.