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Stadler Markus · Ständerat · 2012-09-13

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-09-13

Wortprotokoll

Bei neuen Ideen zum Ressourcenausgleich könnte man als Kantonsvertreter versucht sein, nur auf die Veränderung der Position des eigenen Kantons zu schauen und sogleich zu entscheiden. Doch das wäre allzu kurzsichtig und würde auch unserer Rolle als Bundesbehörde nicht gerecht. Der Umstand, dass die finanzschwachen Kantone gemäss dieser Standesinitiative künftig mehr Geld erhalten, darf für mich nicht allein entscheidend sein. Ich möchte dazu drei Überlegungen anstellen:

1. Man darf die Anreizeffekte nicht vergessen. Der Ressourcenausgleich wurde so angelegt, dass jeder Kanton einen [PAGE 731] Anreiz haben soll und hat, sich aus eigener Kraft zu verbessern. Aus diesem Grund wurde zum einen die Mindestausstattung von 85 Prozent nicht als Garantie, sondern als anzustrebende Zielgrösse definiert. Des Weiteren hat man die Auszahlung so festgelegt, dass die Rangfolge der Kantone im Ressourcenindex - das ist sehr wichtig - nicht verändert wird. Das bedeutet nun, dass ein Kanton, dessen Ressourcenpotenzial pro Einwohner steigt, zwar weniger Ressourcenausgleich erhält, aber auch, dass diese Reduktion seinen Anstieg beim Ressourcenpotenzial nur zu einem Teil kompensiert. Der Kanton profitiert also davon, dass er sich finanziell verbessert hat. Mit der Initiative des Kantons Schwyz fiele dieser Effekt für Kantone, welche unter 87 Prozent liegen, weg, denn jeder Franken, um den sie sich aus eigener Kraft verbessern, würde ihnen im Finanzausgleich zu 100 Prozent weggenommen. Im Sozialhilfewesen kritisieren wir diesen Schwelleneffekt, dort wollen wir ihn nicht.

2. Man muss die unsicheren Folgen beachten. Der Kanton Schwyz hat in Zusammenhang mit dieser Standesinitiative eine Medienmitteilung verfasst. Er spricht dort von einem Gewinn von 250 Millionen Franken für die Geber und den Bund. Dieser Gewinn von 250 Millionen Franken ist aber nur durch die gegenwärtige Konstellation bedingt. Es ist gut möglich, dass bei höheren Disparitäten eine garantierte Mindestausstattung von 87 Prozent für den Bund und die ressourcenstarken Kantone sehr teuer würde. Von besonderer Bedeutung ist dabei, wie sich im Mittelfeld die grossen Kantone positionieren, nicht zuletzt der Kanton Aargau. Wäre das gemäss Standesinitiative vorgeschlagene System - ich habe das ausrechnen lassen - schon im Jahr 2011 in Kraft gewesen, hätte es keine Einsparung, sondern sogar Mehrkosten für den Bund und die ressourcenstarken Kantone in der Höhe von rund 300 Millionen Franken gegeben. Zudem müssen wir Artikel 135 Absatz 3 der Bundesverfassung beachten, der sagt: "Die Leistungen der ressourcenstarken Kantone betragen mindestens zwei Drittel und höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes." Hier wird also eine verfassungsmässige Bandbreite vorgegeben, das heisst, die besagten 250 Millionen könnten gar nicht vollumfänglich den ressourcenstarken Kantonen gutgeschrieben werden.

3. Es wurde schon verschiedentlich angesprochen, man solle das sogenannte Gesamtkunstwerk beachten. Man hat ja über zehn Jahre an diesem NFA gearbeitet, x Gremien haben sich um Transparenz, Effektivität, Effizienz, Gerechtigkeit, was immer diese Begriffe bedeuten, bemüht. Letztlich aber hat man sich dann gefunden. Man ist hinter einer gesamtheitlichen Lösung gestanden. Nicht eine perfekte neue Ordnung ist entstanden, aber sicher wurde ein grosser und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung eingeleitet. Die Neuordnung besteht erst seit 2008. In den ersten Jahren mussten noch Daten aus der Zeit vor dem NFA verwendet werden, mit anderen Worten: Unsere Erfahrungen mit diesem neuen System sind eigentlich extrem kurz.

Zugegeben, der Gedanke, 85 oder sogar 87 Prozent statt mit einer blossen Zielgrösse mit einer Garantie zu verbinden, ist natürlich für die Nehmerkantone sehr attraktiv. Aber eine zu wenig auf theoretische Überlegungen und praktische Erfahrungen abgestützte Veränderung nur eines Elementes des Gesamtsystems wird leicht weitere Ungleichgewichte hervorrufen und damit nach weiteren Veränderungen rufen, die wir heute noch gar nicht absehen.

Es wurde heute verschiedentlich gesagt: Es steht der zweite Wirksamkeitsbericht aus. Es ist erst der zweite. Angesichts all dessen einen wichtigen Pfeiler der neuen Ausgleichsordnung, eben den Ressourcenausgleich, bereits heute zu verändern schiene mir grundsätzlich verfrüht. Das ist nicht bloss ein Argument für eine Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, ganz abgesehen vom konkret beantragten Inhalt, der gewisse systemische Mängel aufweist.