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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-13

Wortprotokoll

Was hat der Bundesrat gemacht, und was ist der Unterschied zu dem, was bereits geschehen ist? Wir haben ja im Dezember 2011 und im Januar 2012 die Diskussion im Rahmen der Finanzaufsichts-Amtshilfe zwischen der Finma und der SEC in den USA geführt - das läuft auf dieser Schiene. Dort haben wir die Mitarbeiterdaten codiert; sie sind nach wie vor codiert. Dies einfach deshalb, damit diese Frage auch beantwortet ist. Es ist eine Frage, die uns auch gestellt wurde.

Im April dieses Jahres hat sich dann eine andere Frage gestellt: Wieweit können die in Strafprozessen bzw. in Zivilprozessen involvierten Banken ihre Rechte verteidigen, ihre Anliegen direkt einbringen? In diesem Zusammenhang hat es ihnen der Bundesrat ermöglicht, alle Massnahmen, die im Rahmen des Rechts sind - des Arbeitsrechts und des Datenschutzrechts -, zu treffen. Und er hat ihnen diese Bewilligung bezüglich der Nichtanwendbarkeit von Artikel 271 StGB erteilt. Das ist möglich, es ist auch schon früher geschehen. Wir haben das so gemacht, mit dem Hinweis darauf, dass die zivilrechtliche Verantwortlichkeit zu berücksichtigen ist.

Die Banken haben zum Teil Mitarbeiterdaten geliefert. Ich teile Ihre Auffassung nicht, dass in jedem Fall die Mitarbeitenden nicht informiert waren. Ich habe andere Rückmeldungen von Banken. Sie waren zum Teil nicht informiert - das ist richtig -, aber zum Teil waren sie informiert und auch einverstanden damit, weil sich auf der anderen Seite nämlich auch die Frage gestellt hat, wieweit auch Mitarbeitende in Schwierigkeiten geraten. Also ist es nicht nur zum Schutz der Banken, dass man in solchen Fällen mit der entsprechenden staatlichen Instanz in den USA kooperiert, sondern unter Umständen auch zum Schutze der Mitarbeitenden. Also ist das geschehen.

Ich weiss selbstverständlich, auch der Bundesrat weiss es, dass wir, auch wenn wir keine rechtliche Verantwortung haben, eine politische Verantwortung haben. Das war dann auch der Grund, warum ich darum nachgesucht habe, mit den Vertretern und Vertreterinnen der Mitarbeitenden der Banken ein Gespräch zu führen. Es hat dann etwas länger gedauert, weil sie nicht disponibel waren, aber wir haben dieses Gespräch geführt. Resultat dieses guten Gesprächs war, dass sie selbst mit den entsprechenden Bankvereinigungen Kontakt suchen und nach Lösungen suchen sollten - auch zum Schutze der Mitarbeitenden, sowohl hier als auch auf der anderen Seite des Atlantiks, also auch in den USA -, dass sie über Unterstützungen diskutieren sollten. Es wurde auch vereinbart, dass ich mich, wenn diese Gespräche kein Resultat erzielen würden, auch in solchen Gesprächen äussern würde.

Das ist der Stand der Dinge. Bis jetzt habe ich keine Rückmeldung. Ich weiss, dass diese Gespräche stattgefunden haben oder stattfinden sollen, aber ich habe keine Rückmeldung. Darum kann ich im Moment nichts Weiteres dazu sagen.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat mit den entsprechenden Banken Kontakt aufgenommen. Er hat ihnen klar gesagt, in welchem Rahmen sie solche Mitarbeiterdaten noch liefern dürfen, was noch erlaubt ist. Und ich habe keine Rückmeldung, dass sich die Banken nicht daran halten würden. Entsprechend hat der Datenschutzbeauftragte jetzt auch nicht interveniert. Offensichtlich ist die Situation insofern geklärt.

Vielleicht noch ein Wort zur Meldung des Schweizerischen Anwaltsverbandes: Einen Tag später hat ja dann auch der Präsident des Anwaltsverbandes reagiert. Ich bin auch Mitglied des Anwaltsverbandes, und man hat offensichtlich auch in meinem Namen gesprochen. Der Vizepräsident hat in einer Medienmitteilung Stellung bezogen. Er hat gesagt, das sei unerklärlich, nicht nachvollziehbar usw. Der Präsident hat diese Aussage nachher sehr stark relativiert und gesagt, es handle sich um eine rechtliche Situation, die aus [PAGE 727] der einen oder anderen Sicht gewürdigt werden könne, aber es sei nicht Sache des Anwaltsverbandes, eine politische Stellungnahme abzugeben.

Noch zu Ihrem Vorwurf, die Finanzplatzstrategie zeige, dass es uns nicht Ernst sei: Schauen Sie, es ist uns wirklich Ernst. Ich habe Ihnen das in einem persönlichen Gespräch einmal erklären können. Wir haben diese Weissgeldstrategie, wir haben die Eckpfeiler, wir werden sie dem Bundesrat im Oktober vorlegen. Aber wir werden die Vernehmlassung zur Finanzplatzstrategie zusammen mit der Vernehmlassung zur Geldwäscherei bringen, also nicht eine einzige Vernehmlassung, sondern zwei Vernehmlassungen im gleichen Moment. Dafür ziehen wir die Vernehmlassung zur Geldwäscherei drei Monate vor. Das ist ein ziemlicher Effort, den wir machen, um das Ganze nicht zu verschieben. Insofern ist dieser Vorwurf, meine ich, nicht ganz begründet. Wir haben zwar nicht die Vernehmlassung im Oktober, aber wir haben im Oktober die Grundlagen, wie diese Weissgeldstrategie aussehen soll.

Ich denke, wir haben jetzt gemacht, was wir machen können. Die GPK beschäftigt sich ja mit diesen Abläufen - ich bin sehr froh darum -, damit man die Unterscheidung zwischen der Aufsichtsamtshilfe und der direkten Kooperation der Banken mit dem ausländischen Staat klarmachen kann und dann vielleicht auch Schlussfolgerungen daraus ziehen kann.