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David Eugen · Ständerat · 2001-10-04

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-04

Wortprotokoll

Ich möchte den Antrag Büttiker unterstützen. Neben den Überlegungen, die er zur Begründung seines Antrages bereits vorgetragen hat, gibt es noch folgende: Es ist ganz wichtig, dass wir die Kohärenz des Systems sicherstellen. Sie wissen, dass die Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Behandlung immer Probleme macht. Diese Probleme werden mit dem jetzigen Antrag der Kommission eigentlich verschärft. Diese zusätzlichen Probleme dürfen nur während eines möglichst kurzen Zeitraumes bestehen. Im ambulanten Bereich haben wir jetzt mehr Vertragsfreiheit, auch mehr Wettbewerb, während im stationären Bereich noch die Regel der Besitzstandswahrung gilt.

Das führt dann natürlich zu Bestrebungen, sich vom einen in den anderen Bereich zu begeben und die Bereiche voneinander abzuschotten. Das ist für das Gesamtsystem ungünstig. Es sollte im Gegenteil so sein, dass zwischen "ambulant" und "stationär" möglichst vollständige Durchlässigkeit besteht und man den Entscheid, ob man jemanden stationär oder ambulant behandelt, nach sachlichen, insbesondere medizinischen Kriterien fällt und nicht nach der Art der Finanzierung dieser beiden Systeme. Je länger dieser Zustand, diese Zwischenphase, andauert, desto ungünstiger ist es. Daher bin ich der Meinung, man sollte diese Frist herabsetzen.

Ich bin auch überzeugt, dass vom Konzeptionellen her die Lösungsvorschläge auf dem Tisch sind. Man muss sie noch [PAGE 671] detailliert ausarbeiten und muss selbstverständlich den Spitälern und den Spitalträgern nachher auch genügend Zeit geben, sie umzusetzen. Das kommt ja nachher noch. Wenn der Bundesrat dann Vorschläge macht, muss es natürlich auch eine genügend lange Übergangsfrist geben.

Aber hier geht es eigentlich um die Vorschläge des Bundesrates. Sie sollten innert drei Jahren vorliegen. Ich bitte Sie daher, dem Antrag Büttiker zu folgen.