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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2014-11-26

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-11-26

Wortprotokoll

Unsere Minderheit beantragt Ihnen, bei der Position "Familienergänzende Kinderbetreuung" keine Aufstockung zu machen, obwohl das Parlament kürzlich beschlossen hat, das weiterzuführen und aufzustocken.

Warum wollen wir keine Aufstockung? Ich gehe auf die parlamentarische Initiative aus dem Jahr 2000 zurück (00.403). Diese parlamentarische Initiative hat das Parlament gutgeheissen und gesagt, der Bund solle während zehn Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen als Anstossfinanzierung jährlich maximal 100 Millionen Franken an familienergänzende Betreuungsplätze beisteuern - maximal zehn Jahre! Und es wurde gesagt, der Bund unterstütze die Betreuungsplätze während höchstens zwei Jahren nach der Gründung der entsprechenden Einrichtung beziehungsweise nach dem Beginn des Betreuungsverhältnisses. Das ist die Ausgangslage.

Gestern haben wir ja in der Debatte öfters gehört, man solle Wort halten. Es geht auch darum, dass das Parlament auch gegenüber dem Volk Wort hält. Wir haben, als wir am 3. März 2013 über die Familienpolitik abstimmten, dem Volk gewisse Versprechungen gemacht und gewisse Auslegungen des Gesetzesartikels vorgelegt. Wir haben dem Volk gesagt: "Die Rahmenbedingungen müssen so ausgestaltet werden, dass sich das Familienleben besser mit der Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung vereinbaren lässt." Das war das Ziel und ist das Ziel des neuen Verfassungsartikels. Aber wir haben im Abstimmungsbüchlein auch klar gesagt: "Dafür sind in erster Linie die Kantone zuständig: Sie sollen für ein ausreichendes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen sorgen. Der Bund greift nur dann mit gesamtschweizerischen Vorgaben ein, wenn es nötig werden sollte." Es ist bis jetzt nie begründet worden, warum diese Aufstockung "nötig" sei, auch in der Finanzkommission nicht.

In der Verfassung steht: "Der Bund kann ..." Und wie ist das vor der Volksabstimmung ausgelegt worden? Auch jetzt zitiere ich aus dem Abstimmungsbüchlein: "Die Kantone werden verpflichtet, für ein ausreichendes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen zu sorgen, zum Beispiel in Krippen, Tagesschulen, Kinderhorten oder an Mittagstischen. Dabei entscheiden die Kantone selber, wie sie diese Aufgabe erfüllen. Es liegt in ihrem Ermessen, ob und wie stark sie sich finanziell engagieren. Die Eltern ihrerseits können gestützt auf den Verfassungsartikel keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen. Es bleibt auch ihr alleiniger Entscheid, ob sie ihre Kinder ausser Haus betreuen lassen wollen oder nicht."

Jetzt geht es immer wieder darum, ob der Bund tatsächlich noch eingreifen muss; im Verfassungsartikel steht: "Der Bund kann ..." Was ist damit gemeint? Auch hier bekommen wir die Antwort im Abstimmungsbüchlein, das allen Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen zugestellt wurde. Dort steht: "Nur wenn die Kantone die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu wenig fördern, und nur wenn auch die Anstrengungen von Dritten wie Gemeinden, privaten Organisationen, Privatpersonen oder der Wirtschaft nicht ausreichen, wird der Bund aktiv ... Im Weiteren erhält der Bund mit dem neuen Verfassungsartikel die Kompetenz, selber Massnahmen zu treffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Zu diesem Zweck kann er auch Massnahmen von Kantonen oder von Dritten finanziell unterstützen." Das ist eine klare Antwort, die wir dem Volk auf diese Frage gegeben haben. Nur dann, wenn der Bund selbst Massnahmen ergreift, soll er finanzielle Unterstützung leisten - das heisst das im Klartext. Auch das haben wir dem Volk versprochen.

Da können wir nicht sagen, wir hätten hier im Parlament dieses und jenes auch schon beschlossen und entschieden, wir möchten das verlängern. Wir haben am 3. März 2013 klar gesagt, dass der Bund nur dann werde finanzieren müssen, wenn der Bund selbst Massnahmen ergreife, das heisst, wenn die Kantone ihre Arbeit nicht machten. Aber wir sprechen noch lange nicht über zusätzliche Massnahmen, die wir ergreifen müssen, also müssen wir auch nicht finanzieren. Das ist bei der Abstimmung über die Familienpolitik zum entsprechenden Verfassungsartikel gesagt worden. So haben wir das am 3. März 2013 dem Volk verkauft.

Deswegen lehnt die Minderheit, lehnt die SVP-Fraktion, für die ich gerade auch spreche, diese Aufstockung klar ab.