Lexipedia

Guhl Bernhard · Nationalrat · 2014-12-11

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-12-11

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion vom 27. September 2013 verlangt, dass das OR, insbesondere Artikel 269a, dahingehend zu ändern sei, dass die Mietzinse in der Regel der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise folgen und nicht mehr an den hypothekarischen Referenzzinssatz gekoppelt werden. Die Initianten begründen dies damit, dass aus ihrer Sicht die Koppelung der Mietzinse an den hypothekarischen Referenzzinssatz überholt sei. Damit würden zwei verschiedene Sachverhalte künstlich miteinander verbunden.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt Ihnen mit 10 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die Befürworter der parlamentarischen Initiative argumentieren auf verschiedene Weisen. Unter anderem sei der Zeitpunkt für einen Systemwechsel gegenwärtig optimal, denn der mietrechtliche Referenzzinssatz dürfte während einer gewissen Zeit auf tiefem Niveau bleiben; danach wird ein Anstieg erwartet.

Die Mehrheit der Kommission hingegen vertritt die Haltung, dass der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben sei. Werden die Mietzinse nicht dem freien Markt überlassen, sondern aus Gründen des Mieterschutzes staatliche Regeln für das Anpassen der Mietzinse festgelegt, so sollte den Parteien wenigstens genügend Freiraum für die Mietzinsgestaltung gelassen werden. Das geltende Recht engt die Parteien in der vertraglichen Mietpreisgestaltung bereits ein Stück weit ein. Eine weitere Einschränkung sollte nicht vorgenommen werden.

Die Mieten können heute aufgrund verschiedener Kostenänderungen bereits angepasst werden: aufgrund der Entwicklung der Hypothekarzinsen, aufgrund von Änderungen der effektiven Unterhaltskosten und der effektiven Betriebskosten, aufgrund von wertvermehrenden Investitionen und Erneuerungen sowie aufgrund der Teuerung auf dem Eigenkapital. Diese Kosten sind eben abhängig von den wahren Gegebenheiten. Im Gegensatz dazu zeigt der Landesindex der Konsumentenpreise die Preisentwicklung bezüglich eines fix definierten Warenkorbes auf. Die Mietkosten machen etwa 20 Prozent des Landesindexes der Konsumentenpreise aus. Wenn die Mietkosten stark steigen, dann steigt auch der Landesindex der Konsumentenpreise, worauf eben wiederum die Mieten steigen. Es wäre eine komplizierte mathematische Lösung zu suchen, um zu verhindern, dass die Mietkosten und der Landesindex der Konsumentenpreise sich gegenseitig in die Höhe schaukeln - in der Elektrotechnik spreche ich bei solchen Wechselwirkungen jeweils von einer Schwanzbeisser-Schaltung.

Das Stimmvolk hat im Jahr 2004 eine ähnliche Mietrechtsrevision mit 64 Prozent Neinstimmen deutlich verworfen. Anschliessend, nach zweijährigen Kommissionsgesprächen, wurde eine weitere Mietrechtsrevision verworfen. Es wurde damals also auch nach intensiven Diskussionen keine Lösung für dieses Problem gefunden. Das heute geltende System mit dem Referenzzinssatz wurde 2008 eingeführt. Von veraltet kann eigentlich noch keine Rede sein. Wir tun gut daran, wenn wir dieses System längere Zeit laufen lassen, um es dann wirklich gut evaluieren zu können.

Die Mehrheit der Kommission möchte, dass das Mietrecht nicht alle paar Jahre angepasst wird. Jede Veränderung führt ebenfalls zu Kosten, nicht nur beim Staat, sondern auch bei den Vermietern; diese Kosten haben letztendlich wiederum die Mieter selbst zu tragen. Die heutige Lösung erlaubt es den Vermietern und den Mietern, die effektiven Umstände zu berücksichtigen. Eine starre Anbindung an den Landesindex der Konsumentenpreise würde dies aber verunmöglichen.

Ich fasse zusammen: Die Kommission beantragt Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.