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Beerli Christine · Ständerat · 2001-10-04

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04

Wortprotokoll

Artikel 7a Absätze 1 und 2 hängt mit Artikel 35 Absatz 1 zusammen. Beide Artikel betreffen die Frage der Aufhebung des Kontrahierungszwanges. Ich schlage Ihnen daher vor, dass wir die beiden Artikel gemeinsam behandeln bzw. dass ich zuerst zu Artikel 35 Absatz 1 Stellung beziehe.

Dieser Absatz beschlägt den Grundsatzentscheid betreffend die Aufhebung des Kontrahierungszwanges. Alle übrigen Absätze von Artikel 35 sind davon abgeleitet, ebenso Artikel 7a. Ich schlage Ihnen vor, Artikel 7a in dieser Reihenfolge am Schluss zu behandeln. Bezüglich Artikel 35 schlage ich Ihnen zudem vor - wie schon gestern im Eintretensreferat angekündigt -, die Beratung von Absatz 1bis auszusetzen. Absatz 1bis Buchstabe b betrifft die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Qualitätskriterien bzw. -sicherung. Die Kommission ist noch an der Erarbeitung einer detaillierteren Regelung, auch gemeinsam mit den Leistungserbringern. Wir werden diesen Absatz 1bis in die Wintersession 2001 vorlegen und würden also nur die übrigen Absätze von Artikel 35 behandeln.

Als Erstes zu Artikel 35 Absatz 1: Hier wird die Aufhebung des Kontrahierungszwanges für die Krankenversicherer im ambulanten Bereich stipuliert. Im stationären Bereich - es scheint mir wichtig, dies auch festzuhalten - erfolgt keine Änderung.

Wieso die Kommission trotz angekündigter heftiger Proteste zum Schluss gekommen ist, den Schritt hin zur Aufhebung des Kontrahierungszwanges zu wagen, habe ich Ihnen bereits im Eintretensreferat dargelegt. Der enge Zusammenhang zwischen dem Zuwachs frei praktizierender Ärzte und der Erhöhung der Gesundheitskosten ist augenfällig. Dazu kommt die Wahrscheinlichkeit von Praxiseröffnungen durch Ärztinnen und Ärzte aus dem EU-Raum, denen mit der Einführung einer ordnungspolitisch höchst problematischen Bedürfnisklausel auf die Länge nicht begegnet werden kann.

Es geht Ihrer Kommission - abgesehen von der Bekämpfung so genannter schwarzer Schafe - nicht darum, die Ärztedichte zu reduzieren, sondern es geht ihr vielmehr darum, das Wachstum zu begrenzen. Dynamisch gesehen besteht ein erhebliches Sparpotenzial, wenn nicht jedes Jahr beliebig viele neue Ärzte dazukommen. Auf ein paar Jahre hinaus gesehen können so mehrere hundert Millionen Franken gespart werden. Die Aufhebung des Kontrahierungszwanges wird uns davor bewahren, in einigen Jahren weitaus drastischere und ordnungspolitisch bedenklichere Regulierungsmassnahmen einführen zu müssen.

Ich bitte Sie daher, mit Ihrer Kommission, dem Grundsatz zuzustimmen. Die Detailregelung der Rahmenbedingungen in Bezug auf Qualitätssicherung und Effizienz werden wir Ihnen, wie gesagt, in der Wintersession mit einem separaten Absatz 1bis unterbreiten.