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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-11-27

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-11-27

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Diese Kreditförderung von gemeinnützigen Bauträgern wird über einen bis und mit 2017 laufenden Verpflichtungskredit gesteuert. Der Bundesrat hat beim Voranschlag 2015 und dann beim Finanzplan 2016-2018 darauf geachtet, dass eine vernünftige Verteilung der noch verbleibenden 47 Millionen Franken - es sind noch 47 Millionen Franken aus diesem Verpflichtungskredit da - auf die nächsten drei Jahre erfolgen kann. Mit den 20 Millionen Franken im Budget 2015 kann der Fonds auch in den Jahren 2016 und 2017 weiterhin in substanziellem Mass alimentiert werden. Eine Erhöhung des Voranschlagskredites ist in diesem Sinne nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll. Die beantragte Mittelaufstockung würde entsprechend nicht zum Ziel führen.

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass im Fonds de Roulement aktuell hohe liquide Mittel vorhanden sind. Es gibt Rückflüsse in Millionenhöhe von früher gewährten Darlehen. Mit dem Voranschlag 2015 kommen nun neu 20 Millionen Franken dazu. Gemäss der Planung der Dachorganisationen, welche den Fonds in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen verwalten, werden diese Mittel genügen, um im nächsten Jahr die Finanzierungsbedürfnisse, die wir im Wohnungsbau tatsächlich haben, abdecken zu können.

Der Voranschlag, das als zusätzlicher Hinweis, ist mit der Absicht des Bundesrates, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu stärken - das wollen wir! -, gut vereinbar. Wir haben mit einer Verordnungsänderung beschlossen, dass Darlehen aus dem Fonds de Roulement künftig für den gemeinnützigen Wohnungsbau, aber auch für den Landerwerb eingesetzt werden können. Das ist eine Erweiterung gegenüber dem, was wir bis jetzt hatten. Weiterhin hat der Bundesrat im August 2014 die Botschaft bezüglich eines Rahmenkredits von 1,9 Milliarden Franken für Bürgschaften zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus verabschiedet. Mit diesen Bundesgarantien wird es möglich sein, Zinsvorteile für den gemeinnützigen Wohnungsbau, für die Wohnungsbauträger zu gewähren. Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag an den gemeinnützigen Wohnungsbau.

Wenn Sie alles anschauen, was der Bund in diesem Bereich macht, dann sehen Sie, dass wir unserer Verpflichtung aus der Verfassung nachkommen.