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Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-11-27

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-11-27

Wortprotokoll

Vorab meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Verbandes Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

Der Bundesrat sieht für die Förderung der gemeinnützigen Bauträger per 2015 nur noch 20 statt rund 30 Millionen Franken vor. Diese Kürzung um einen Drittel ist unverhältnismässig gross und erregt schon von daher Aufsehen. Es ist unverhältnismässig, die Investition für den gemeinnützigen Wohnungsbau mit der Begründung des KAP so stark zurückzufahren. Der Antrag ist breiten Kreisen unverständlich.

Gegen eine Kürzung sprechen zahlreiche Ergebnisse von Volksabstimmungen in Kantonen und Gemeinden, die in den letzten Monaten zu konstatieren waren. Besonders ins Auge fällt das Ergebnis der Abstimmung vom vergangenen September im Kanton Zürich. Dort trugen nicht nur städtische Milieus, sondern auch ländliche zur klaren Annahme einer Volksinitiative für preisgünstigen Wohnungsbau bei. Den Stimmberechtigten ist offensichtlich klar, dass die aktuelle Tiefzinssituation kein Dauerzustand ist, und sie haben realisiert, dass viele Mieten trotz tiefer Zinsen stark steigen.

Preisgünstiges Wohnen ist also ein Grundbedürfnis. Der Bundesrat könnte diese Abstimmungsergebnisse unseres Erachtens als Bestätigung der von ihm geäusserten Absichten aufnehmen, da der gemeinnützige Wohnungsbau in der Bevölkerung breite Unterstützung findet. Es sind auch aktuelle politische Äusserungen des Bundesrates selbst, die seinen Kürzungsantrag zum Budget 2015 unverständlich machen: Er führt seit einiger Zeit den wohnungspolitischen Dialog und spricht sich dabei für die weitere Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus aus. Er nimmt damit einen Auftrag der Bundesverfassung wahr; ich erinnere an Artikel 108 der Bundesverfassung und an das Wohnraumförderungsgesetz.

Eines der wenigen konkret vorhandenen Instrumente ist der Fonds de Roulement, in den die Budgetmittel eingespeist [PAGE 1961] werden. Mit der Kürzung des Kredits um einen Drittel widerspricht der Bundesrat seiner eigenen Logik, den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern zu wollen, und arbeitet dem von ihm geführten Dialog politisch entgegen. Nicht nur in der Branche wird eine solche Politik schlicht nicht verstanden.

Der Budgetantrag trifft die gemeinnützigen Wohnungsbauträger zudem in einem sehr ungünstigen Moment. Aktuell ist die Nachfrage nach Fonds-de-Roulement-Krediten hoch. Wenn es auch 2015 dabei bleibt - und damit ist zu rechnen -, wird die Vergabekommission des Fonds vor Probleme gestellt. Ein Stop-and-go ist keine erfolgversprechende politische Linie, auch nicht im Wohnungsbau. Getroffen werden damit im Übrigen nicht grosse Wohnbaugenossenschaften - diese finanzieren ihre Projekte aus eigenen Kräften -, sondern kleinere, vielfach neue Vereinigungen, die sich für den dritten Weg zwischen Miete und Eigentum entscheiden. Im Übrigen hatte die Verwaltung eine Evaluation des Fonds de Roulement veranlasst. Das Ergebnis mit Bezug auf den Voranschlag lautet: Es sei nicht konsequent, den Fonds, also das Instrument zur Erfüllung des Verfassungsauftrages, auszudünnen; ausserdem werde beim Mittelbedarf auf mittlere Frist mit einem weiteren Wachstum gerechnet. Diesem Fazit widerspricht die beantragte Kürzung vollumfänglich.

Schliesslich noch ein Wort zur neuen Position 725.A4200.0128, "Darlehen aus Garantieverpflichtungen", und zu den dort eingestellten 5,5 Millionen Franken: Diese Position wurde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle aus Sicherheitsgründen verlangt. Alles spricht dafür, dass der Kredit Ende 2015 vollends oder beinahe unbenützt verfällt. Das ist in keiner Hinsicht eine Kompensation für die Kürzung beim Fonds de Roulement.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit Vischer Daniel zuzustimmen.

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