Lauri Hans · Ständerat · 2001-10-04
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-04
Wortprotokoll
Es ist unbestritten, dass eine zu grosse Zahl von Leistungserbringern die Gesundheitskosten in die Höhe treibt. Kantone mit einer sehr hohen Ärztedichte liegen bei den Kosten an der Spitze, und solche mit einer geringen Ärztedichte weisen ein entsprechend tiefes Kosten- und Prämienniveau auf. Was für den Bereich der frei praktizierenden Ärzte gilt, trifft grundsätzlich auch auf den Spitalbereich zu. Anhaltende Überkapazitäten verteuern das Gesundheitswesen.
Aus diesem Grund haben zahlreiche Kantone in den letzten Jahren ihre Spitalplanungen tief greifend überarbeitet. In einem schmerzhaften und politisch aufwendigen Prozess haben sie die Anzahl der öffentlichen Spitäler deutlich gesenkt und in bestehenden Spitälern zahlreiche Abteilungen geschlossen. Neue Behandlungsmethoden, weiter verkürzte Aufenthaltszeiten im Spital, neue Erkenntnisse über die optimale Betriebsführung von Spitälern und neue Bedürfnisse der Bevölkerung werden dazu führen, dass sich die Spitallandschaft auch in Zukunft immer wieder verändern wird. Da Anpassungen an neue Bedürfnisse für alle Beteiligten aufwendig und kostspielig sind und bis zur praktischen Umsetzung in jedem Fall zahlreiche Jahre nötig sind, kommt einer gründlichen, auf weite Sicht angelegten und wirklich auch durchsetzbaren Spitalplanung grösste Bedeutung zu. Die Spitalplanung wird in Zukunft weiter an Bedeutung zunehmen, da im Vergleich zum heutigen Zustand noch mehr unterschiedliche Interessen und noch höhere Einsätze öffentlicher Mittel mit zu berücksichtigen sein werden.
Damit stellt sich für mich die Frage, ob die in der Revisionsvorlage vorgesehenen Planungsbestimmungen ausreichen oder nicht. Ausreichend sind sie dann, wenn sie bei hoher Rechtssicherheit von Anfang an in einem klar geordneten Verfahren ohne unzulässig lange Rechtsmittelfristen zu umsetzungsfähigen Ergebnissen führen. In Artikel 39 Absätze 1 und 2 finden wir hierzu nun entsprechende Rechtsnormen.
Folgendes ist für mich beunruhigend: Die Kommission ist offenbar der Auffassung, die Planungsbestimmungen würden den Kantonen zweckmässige, neuen Gegebenheiten immer wieder anpassbare Planungen ermöglichen, welche Überkapazitäten oder Kapazitäten an falschen Standorten verhinderten, was in grossen Kantonen von grösster Bedeutung ist. Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz und verschiedene Kantone vertreten aber entschieden die gegenteilige Auffassung. Das vorgesehene Instrumentarium sei zu unbestimmt, allzu viel werde auf die zukünftige Praxis und damit in zukünftige Rechtsmittelverfahren mit ihren in der Realität schwer abschätzbaren Ergebnissen verlagert. Dies werde auf mittlere Frist zu zusätzlichen Kostensteigerungen im Spitalbereich führen, was wir ja in jedem Fall vermeiden müssten. Die Rechtsunsicherheit werde weiter zunehmen, was unakzeptabel sei.
Die stark unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Bundesbehörden und den kantonalen Verantwortungsträgern, die letztlich für eine sichere und geordnete Spitalversorgung zuständig sind, geben zu Sorgen Anlass. Es war in der zur Verfügung stehenden Zeit für ein nicht der Kommission angehörendes Mitglied dieses Rates nicht möglich, sich hier eine eigene, abschliessende Meinung zu bilden, wo nun die richtige Argumentation liege. Ich wäre aber sehr dankbar - und möchte entsprechend darum bitten -, wenn in der nationalrätlichen Kommission diesen Fragen der Planung, der genügenden Sicherheit und der genügenden Durchsetzbarkeit in vernünftigen Fristen noch einmal alle Beachtung geschenkt würde und wenn in diesem Verfahren die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz noch einmal gründlich einbezogen würde.