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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-07

Wortprotokoll

Die Verletzung der weiblichen Genitalien ist ein schwerwiegender Eingriff in die Integrität und die Würde der betroffenen Mädchen und Frauen, deshalb unterstützt der Bundesrat den Vorschlag des Nationalrates, eine spezielle Norm zur Bestrafung solcher Praktiken einzuführen. Der vorgeschlagene Artikel 124 StGB setzt ein klares Zeichen dafür, dass die Verletzung weiblicher Genitalien hierzulande geächtet ist. Zudem wird er hoffentlich dazu beitragen, dass Genitalverstümmelungen zukünftig wirksam - oder wirksamer - verhindert oder bekämpft werden können. Der Bundesrat ist sich aber auch bewusst, dass dieser neue Artikel im StGB allein nicht genügen wird, um Genitalverstümmelungen zu verhindern. Es braucht zusätzliche Massnahmen, vor allem in den Bereichen Prävention und Information. Vor allem müssen wir auch dafür sorgen, dass Frauen, die eine solche Verstümmelung erlitten haben, nicht geächtet werden, sondern dass sie die notwendige Unterstützung erhalten.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.

Ich erlaube mir, Herr Präsident, auch gleich noch etwas zur Detailberatung zu sagen. Dann werde ich mich nachher nicht mehr zu Wort melden müssen. Ihre Kommission für Rechtsfragen schlägt vor, den Wortlaut von Artikel 124 Absatz 1 so anzupassen, dass der Begriff "unbrauchbar macht" ersetzt wird durch "in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt". Auch die französische Fassung soll entsprechend geändert werden. Es handelt sich hier scheinbar um eine rein sprachliche Anpassung, diese ist aber in diesem besonderen Zusammenhang - es geht um die Genitalien von Mädchen und Frauen - [PAGE 484] ausdrücklich zu begrüssen. Auch die Ergänzung des Ingresses mit dem Hinweis auf Absatz 3 von Artikel 123 der Bundesverfassung möchte ich ausdrücklich begrüssen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen Zustimmung zum Antrag der Kommission für Rechtsfragen.