Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2003-06-16
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-16
Wortprotokoll
Namens der SP-Fraktion ersuche ich Sie, der Mehrheit und dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Das Verbot der Erhebung von Handänderungssteuern bei Umstrukturierungen durch die Kantone kam, wie bereits gesagt worden ist, erst durch den Nationalrat in diese Vorlage. Diese neue Regelung ist unseres Erachtens rechtlich nicht haltbar. Sie ist staatspolitisch bedenklich, ökonomisch unnötig und eine Zwängerei, die das Fusionsgesetz, dessen Inkrafttreten vielfach erwünscht ist, nur verzögert.
Wieso ist sie rechtlich unhaltbar? Bei den Handänderungssteuern handelt es sich um Verkehrssteuern, deren Erhebung ganz klar in die Kompetenz der Kantone gehört. Dieser Meinung war im Übrigen früher auch das Bundesamt für Justiz (BJ); ich möchte noch ausdeutschen, was der Kommissionssprecher gesagt hat. Am 16. Juni 1999 - Frau Bundesrätin Metzler - stellte das Bundesamt für Justiz fest: Die kantonalen Handänderungssteuern erachtet das BJ als zu wenig einschneidend, als dass durch sie die Realisierung der Ziele des Fusionsgesetzes vereitelt oder massiv beeinträchtigt würden. Dieser Meinung folgte dann auch der Bundesrat in der Botschaft vom 13. Juni 2000. Auch darin wird klar die Meinung des Bundesrates festgehalten, dass die Erhebung von Handänderungssteuern Umstrukturierungen nicht grundlegend vereiteln. Dann kam plötzlich die Kehrtwende von Frau Metzler - zusammen mit dem Nationalrat, ich frage mich, ob das mit dem Bundesrat abgesprochen wurde -, nämlich der Vorschlag, die Kantone sollen auf die Erhebung dieser Handänderungssteuern verzichten müssen.
Das ist staatspolitisch mehr als bedenklich. Die Kantone hatten nicht die Gelegenheit, sich im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens dazu zu äussern. Die Kantone verweisen auch in einem Schreiben vom 15. Mai 2001 ganz klar auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung und weisen darauf hin, dass allfällige Konflikte nicht ausreichen, um die verfassungsmässige Ordnung, wie wir sie heute kennen, auszuhebeln.
Ich glaube auch, dass wir die Handänderungssteuern ökonomisch völlig überbewerten. Frau Vallender, können Sie mir einen einzigen Fall nennen, in dem eine Umstrukturierung aufgrund kantonaler Handänderungssteuern vereitelt worden wäre? Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass bei Umstrukturierungen Kosten in hohem Masse anfallen - Kosten, die weit höher sind als die Handänderungskosten. Denken Sie nur an Beraterhonorare für Steuer- und Rechtsberatungen im Rahmen von Umstrukturierungen.
Zur rechtlichen Grundlage: Es ist klar, Sie können diese Bestimmung nicht auf die Steuerharmonisierungskompetenz gemäss Artikel 129 der Bundesverfassung abstützen, aber Sie können sie auch nicht - das wurde im Gutachten des BJ wie auch in der Botschaft des Bundesrates klar festgehalten - auf die Privatrechtskompetenz abstützen. Diese Steuern sind zu unerheblich, als dass sie tatsächlich Umstrukturierungen und die Durchsetzung dieses Gesetzes vereiteln könnten.
Wer in diesem Saal an einer raschen Verabschiedung dieses Gesetzes interessiert ist, folgt in diesem Punkt dem Ständerat. Wir haben dann keine Differenz mehr. Beachten Sie bitte unter staatspolitischem Gesichtspunkt die Finanzkompetenz der Kantone. Die sechs Kantone, die das betrifft, können selber entscheiden, wann sie die Handänderungssteuern aufheben wollen und wie sie die Einnahmenausfälle allenfalls zu kompensieren wünschen. Ich glaube, materiell sind die Signale klar, und rechtlich sind wir nicht dazu angehalten, den Kantonen in ihrem ureigensten Steuerkompetenzbereich verpflichtende Vorschriften zu machen.
Bitte folgen Sie dem Ständerat.