Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-17

Wortprotokoll

Das Bundesamt für Migration (BFM) unterzieht jedes Asylgesuch einer sorgfältigen und individuellen Prüfung. Gemäss Artikel 63 Absatz 1 des Asylgesetzes wird das gewährte Asyl widerrufen oder die Flüchtlingseigenschaft aberkannt, wenn falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen worden sind. Das BFM nimmt jeden Hinweis oder Verdacht auf entsprechende widerrechtliche Handlungen ernst, geht dem nach und überprüft diesen. Wenn das BFM konkrete Hinweise hat, dass das gewährte Asyl durch falsche Angaben erschlichen wurde, leitet das BFM ein Verfahren um Asylwiderruf ein. Aus Datenschutzgründen kann das BFM aber keine Aussagen über die weiteren Verfahrensschritte in konkreten Einzelfällen machen.

Was die strafrelevanten Vorwürfe der sogenannten Insiderin gegenüber Drittpersonen betrifft, so haben die zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden entsprechende Ermittlungen aufgenommen. Der Bundesrat kann sich hierzu nicht äussern. Was ihren persönlichen Schutz betrifft, obliegt dieser den kantonalen Polizeibehörden als Teil ihres Auftrages zur allgemeinen Gefahrenabwehr. Die Person kann sich an die Polizei wenden, die Personen- oder gegebenenfalls auch strafprozessuale Zeugenschutzmassnahmen treffen kann. Konkret besteht die Möglichkeit, in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen zu werden, falls die Person aufgrund ihrer Mitwirkung in einem Strafverfahren einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben oder einem anderen schweren Nachteil ausgesetzt ist. Die zuständige Behörde kann bei der Zeugenschutzstelle des Bundes Antrag auf Durchführung eines Zeugenschutzprogramms stellen. Dabei werden die Gefährdung und das Interesse an Strafverfolgung geprüft wie auch die bereits getroffenen Massnahmen zum Schutz der Person. Über konkrete Schutzmassnahmen wird keine Auskunft erteilt.