Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-17

Wortprotokoll

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 11. März 2014 entschieden, dass die Forderungen der Angehörigen eines Asbestopfers von den schweizerischen Gerichten nicht mit der Begründung hätten abgewiesen werden dürfen, sie seien bereits verjährt. Nach Auffassung des Gerichtshofes wird das Recht auf Zugang zu einem Gericht verletzt, wenn die Forderungen der Betroffenen bereits verjährt sind, bevor der Schaden überhaupt erkennbar war. Das Urteil ist noch nicht endgültig. Die Schweiz kann innert drei Monaten die Verweisung an die Grosse Kammer des Gerichtshofes beantragen, sofern die engen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Das Bundesamt für Justiz untersucht zurzeit die Folgen des Urteils für unsere innerstaatliche Rechtsordnung. Dazu konsultiert es auch das Bundesgericht. Eine Entscheidung über den allfälligen Weiterzug des Falles an die Grosse Kammer ist erst nach sorgfältiger Prüfung aller offenen Fragen möglich.