AB 161861
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-16
Wortprotokoll
Das Seco kämpft mit allen Mitteln, die ihm das revidierte UWG zur Verfügung stellt, gegen die Nichtbeachtung des Sterneintrags. Diese Mittel bestehen darin, dass das Seco eine Strafklage bei den zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften oder eine Zivilklage beim zuständigen kantonalen Gericht einreichen kann. Hingegen hat es keine rechtlichen Kompetenzen, eine Telefonnummer zu blockieren oder zu sperren. Diese Kompetenzen stehen nur den kantonalen Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten zu. Das Seco hat auch kein Recht, den Inhaber einer Telefonnummer beim Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Erfahrung zu bringen. Dies wäre auch deshalb wichtig, um Callcenter, die mit verschiedenen Telefonnummern operieren, identifizieren zu können.
Der Bundesrat hat dem Parlament deshalb mit der Botschaft vom 27. Februar 2013 zum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs unter anderem beantragt, dem Seco dieses Auskunftsrecht zu übertragen. Das Geschäft befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Seit Inkrafttreten des revidierten UWG am 1. April 2012 hat das Seco 25 Gerichtsverfahren wegen unlauterer Werbeanrufe angestrengt; Stand vom 6. Juni 2014. Damit ist mehr als ein Drittel aller vom Seco initiierten Verfahren wegen unlauterer Geschäftspraktiken betroffen. Durch die vom Seco eingeleiteten Gerichtsverfahren wegen Nichtbeachtung des Sterneintrags sind über 5000 bei ihm diesbezüglich eingegangene Beschwerden abgedeckt, was eine Quote von rund 60 Prozent ergibt. [PAGE 1084]