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preparatory:AB 162455

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-16

Wortprotokoll

Aufgrund der Daten, die bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegen, nahmen im Steuerjahr 2005 - das sind in diesem Bereich leider die letzten Zahlen - nur 28 Prozent der Steuerzahler überhaupt einen Abzug für die Säule 3a vor, und nur 10 Prozent aller Steuerzahler haben den vollen Abzug geltend gemacht. Über die Hälfte der Steuerersparnisse infolge des Steuerabzugs für die Beiträge an die Säule 3a fiel bei den Haushalten mit einem steuerbaren Einkommen von über 75 000 Franken an. Das heisst im Klartext, dass eine solche Anpassung, eigentlich eine substanzielle Erhöhung der Abzüge, nur einer begrenzten Gruppe von Steuerzahlern zugutekäme, nämlich jenen mit hohen Einkommen. Das wäre eine Ungerechtigkeit. Die vorgeschlagene Massnahme ist daher nicht geeignet, die gebundene Selbstvorsorge wirksam zu stärken.

Ich weise Sie darauf hin, dass in diesem Bereich schon einiges gegangen oder noch unterwegs ist, was in die Richtung der Absicht der Motion geht:

1. Zunächst verweise ich einmal darauf, dass der obere Grenzbetrag für die Abzüge für die Säule 3a regelmässig an die Entwicklung der Löhne und der Preise angepasst wird. Damit wird diese Obergrenze auch regelmässig erhöht, und das ist nach unserer Auffassung schon einmal eine Möglichkeit, erhöhte Einzahlungen vorzunehmen.

2. Wir haben seit dem 1. Januar 2008 Einzahlungen in die Säule 3a für Personen zugelassen, die ab Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters weitere eins bis fünf Jahre erwerbstätig sind.

3. Wir haben seit dem 1. Januar 2011 für Selbstständigerwerbende, die ihre Erwerbstätigkeit definitiv aufgeben, die Möglichkeit geschaffen, unter gewissen Umständen einen fiktiven Einkauf in die zweite Säule geltend zu machen. Diese Neuerung wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II in Kraft gesetzt.

Somit ist das Anliegen der Motion in die Gesetzgebung eingeflossen. Das sind Erleichterungen und Verbesserungen, welche die Situation der privaten Altersvorsorge für Selbstständigerwerbende positiv betreffen.

Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen empfiehlt, diese Motion abzulehnen.