Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2010-09-16
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-16
Wortprotokoll
Wenn die Kommissionsberichterstatter nicht sprechen, gestatte ich mir einen ganz kurzen Rückblick auf die Vorlage. Diese unselige Vorlage hat eine sechsjährige Vorgeschichte, und sie steht völlig schief in der politischen Landschaft, wie wir sehen, wenn wir uns die Abzockerexzesse der letzten Jahre vor Augen führen. Ich vermute sogar, dass die unhaltbare Praxis des Bundesgerichtes, das ja die Steuerrabatte einführte, diese Exzesse noch begünstigt hat. Der Bundesrat wollte ursprünglich auf gesperrten und nichtbörsenkotierten Mitarbeiteroptionen und auf gesperrten Mitarbeiteraktien einen Steuerrabatt geben, je nach Dauer von maximal 60 Prozent bei den Aktien beziehungsweise 50 Prozent bei den Optionen.
Dass dieses Ansinnen völlig schief in der Landschaft steht, hat der Bundesrat jetzt offenbar auch gemerkt. Er bringt jetzt eine neue Vorlage, in der er auf diese Steuerrabatte bei den Mitarbeiteroptionen verzichtet, die gesperrt beziehungsweise nicht an der Börse kotiert sind. Das ist auch richtig so. Die SP bekämpft diese Rabatte mit allen Mitteln, denn sie stehen ganz krass im Widerspruch zu unseren Besteuerungsgrundsätzen, die Steuergerechtigkeit verlangen, die eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verlangen, die verlangen, dass der ganze Reinvermögenszuwachs der Besteuerung unterliegt.
Herr Bundesrat Merz, ich danke Ihnen für die Einsicht. Ich frage mich nur: Warum haben Sie nicht auch den zweiten Schritt gemacht? Es ist für uns völlig klar, dass diese Steuerrabatte auch bei den gesperrten Mitarbeiteraktien nicht haltbar sind. Hier wollen Sie am Steuerrabatt von 6 Prozent pro Sperrjahr über maximal zehn Jahre festhalten. Unsere Minderheit beantragt nun, dass auch hier der Steuerrabatt gestrichen wird, genau wie das bei den gesperrten oder nichtbörsenkotierten Optionen der Fall ist.
Wir haben in der WAK dann einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Wir haben beantragt, dass bei den gesperrten Aktien der Besteuerungszeitpunkt nicht auf den Tag der Zuteilung erfolgt, sondern erst auf den Wegfall der Sperrfrist. Nachdem sich nun auch die Steuerverwaltung gegen diese Verlegung des Besteuerungszeitpunktes wehrt, ziehe ich diesen Antrag zu Absatz 1 zurück. Damit reduziert sich der Antrag der Minderheit auf die Streichung des Steuerrabatts bei gesperrten Mitarbeiteraktien. Ich möchte Ihnen nochmals in Erinnerung rufen: Sie können es der Bevölkerung nicht erklären, dass die Leute, die einen normalen Lohnausweis erhalten, ihren Barlohn voll besteuern müssen, während gleichzeitig jene Leute, die gesperrte Mitarbeiteraktien erhalten, darauf einen Steuerrabatt kriegen. Das steht in einem krassen Widerspruch zu den Grundsätzen unserer Besteuerung; ich habe es bereits erwähnt.
Ich bitte Sie deshalb: Räumen Sie auch diese zweite Ungerechtigkeit in dieser Vorlage aus, stimmen Sie mit der Minderheit, und streichen Sie in Absatz 2 den Steuerdiskont.